vbob Magazin 4/2024

GEWERKSCHAFT BUNDESBESCHÄFTIGTE MAGAZIN 75 Jahre Grundgesetz Ein Meilenstein der deutschen Geschichte mit dbb seiten 4 April 2024 • 74. Jahrgang

< Editorial Bundesfinanzminister Scholz wegen zu hoher Kosten zurückgewiesen. Der bislang diskutierte, abgeänderte und nun durch Bundesfinanzminister Lindner zurückgewiesene Vorschlag der Ampel lag bereits deutlich hinter dem Seehofer-Vorschlag. Nun steht alles wieder auf null und daran erkennen wir, wie ernst es unserem Arbeitgeber Bund bei der Fürsorge gegenüber den eigenen Bediensteten zu sein scheint. Aus Sicht des vbob ein weiteres und erneutes Beispiel, wie man eine Arbeitgebermarke Bund beschädigen kann. Wir werden darauf entsprechend reagieren müssen, erste Gespräche dazu mit dem dbb sind bereits erfolgt, eine Veröffentlichung der vbob Position ist Ihnen bekannt. So haben wir also neben der Blockadehaltung zur Rückführung der Wochenarbeitszeit ein weiteres Thema, bei dem Bundesregierungen sich zulasten der eigenen Beschäftigten über Jahre in eine Blockadehaltung zurückziehen. Die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung fußt neben den auslegenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes vor allen Dingen auf unserer Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Regelwerk der verfassungsgebenden Versammlung ordnete mit Unterstützung der Siegermächte das Staatswesen Deutschlands nach der schlimmen nationalsozialistischen Epoche und dem darauf gipfelnden Zweiten Weltkrieg. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen Artikel zum 75. Geburtstag unserer Verfassung. Einen weiteren wichtigen, weil runden Geburtstag haben wir in der Bundesgeschäftsstelle in Bonn gewürdigt und der Leiterin der Bundesgeschäftsstelle, Gabriele Ruppert, im Namen des Bundesvorstandes mit einem Geschenk zum 60. Geburtstag gedankt und gratuliert. Die 10. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ist verabschiedet worden. Die Beihilfestelle des Bundesverwaltungsamtes hat hierzu ein Informationsblatt veröffentlicht, welches wir den Fachgruppen zur Weitergabe an die Mitglieder übergeben haben. Die Personalratswahlen finden in vielen Bundesbehörden in diesem Monat April statt. Der vbob hat im März mit einem Aktuell aufgefordert, die Demokratie zu leben, durch eigene Stimmabgabe bei der Personalratswahl. Ich möchte die Gelegenheit dieses Editorials erneut nutzen, um an Sie, liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder, zu appellieren: Jede Stimme zählt! Was in die nächsten vier Jahre der Amtszeit Ihrer Personalvertretung fällt, braucht starke Vertreterinnen und Vertreter, idealerweise mit gewerkschaftlichem Hintergrund der vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Der Bundesvorstand wünscht allen Kandidatinnen und Kandidaten des vbob viel Erfolg bei der Personalratswahl 2024! Mit besten Grüßen Ihr Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, erneut lässt die amtierende Bundesregierung die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten fassungslos zurück. Diesmal nicht, weil dort neues Recht zulasten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten geschaffen wird wie das überflüssige neue Disziplinarrecht, sondern weil diese Regierung entschieden hat, nichts zu tun. Während Beschlüsse mit Milliardenkosten für politische Lieblingsprojekte und den Ausbau des Sozialstaates beinahe wöchentlich gefasst werden, hat man im Frühjahr mal eben entschieden, dass die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamtinnen und -beamten auf Basis des Minimalvorschlages der Bundesinnenministerin mit rund 300 Millionen Euro per anno zu teuer und damit ad acta zu legen ist. Und das entgegen der seit inzwischen vier Jahren vorliegenden Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht. Damit hat die Bundesregierung durch eigenes Nichtstun gezeigt, dass sie von den Beschäftigten der Bundesverwaltung mit Beamtenstatus zwar Verfassungstreue zwingend erwartet, den gesamten Berufsstand mit der Beweislast im neuen Disziplinarrecht belasten kann, im Gegenzug aber die eigene Verfassungstreue, die durch das Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht verpflichtend entschieden ist, jedoch für zu teuer hält und deswegen nicht entscheidet – was für ein Skandal! Es scheint augenblicklich so, dass diese Bundesregierung für die eigenen Staatsbediensteten ausschließlich belastende Beschlüsse fassen kann. Damit ist für die Beschäftigten der Bundesverwaltung klar, worauf sie sich bei dieser Regierung verlassen können und worauf nicht. Selbst die Koalitionsinnenpolitiker laufen Sturm und verlangen die Vorlage eines Gesetzentwurfes bis zum Sommer 2024. Sie verweisen in öffentlichen Statements darauf, dass sie durch diese Entscheidung selbst überrascht wurden. vbob und dbb haben bereits seit Bekanntwerden der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes für ein neues Besoldungsrecht im Sinne einer echten Besoldungsreform geworben. Vielleicht erinnern Sie sich noch: Der Vorschlag des ehemaligen Bundesinnenministers Seehofer wurde durch den damaligen © Reimo Schaaf Frank Gehlen Bundesvorsitzender 3 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

< dbb <Nachrichten – Bund stoppt Besoldungsanpassung: Gesetzentwurf auf Eis 13 <Beamte: Verfahren zur Bundesbeihilfe wird vereinfacht 14 <Tarifpolitik – Einkommensrunde TV-H: Hessen zieht mit anderen Bundesländern gleich 15 <Interview – Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: Wir ersticken in Vorschriften und Bürokratie 16 <Mitbestimmung – Personalratswahlen 2024: „Es geht um viel“ 19 <Online – D21-Digital-Index: Digitaler Skeptizismus 20 <Rechtssicherheit für Big Data und künstliche Intelligenz: Datenschürfen in der Grauzone 22 <Nachgefragt bei Prof. Dr. Doris Weßels: KI wird unser Leben gravierend verändern 24 <Dossier öffentliche Finanzen – Länderfinanzausgleich: Finanzgeflecht mit Konfliktpotenzial 26 <Kommunale Finanzen: Wie ausgeglichen ist der Ausgleich? 28 <Bundesimmobilien: Die Vermieter 30 <Korruptionsbekämpfung: Deutschland muss noch konsequenter handeln 33 <Europa – Kurzinterview mit Ralf Fücks, Zentrum Liberale Moderne 36 <Behördenneugründung BBF: Mehr Schlagkraft gegen Finanzkriminalität? 40 <Blickpunkt – Gesundheitskosten: Vermeiden geht vor Kürzen 42 <Beamte – Beamten Basics – Fragen und Anworten 46 <75 Jahre Grundgesetz: Ein Meilenstein der deutschen Geschichte 4 <Aus den Fachgruppen: Die „informative Mittagspause“ 7 <Kommentierte Pressestimmen 8 <Aus den Fachgruppen: Kleine Aktionen bedeuten Wertschätzung 10 <Verabschiedung des BVA-Präsidenten 10 <Bundesvorsitzender Frank Gehlen gratuliert der Leiterin der Bundesgeschäftsstelle Gabriele Ruppert 12 < Inhalt 75 Jahre Grundgesetz Ein Meilenstein der deutschen Geschichte Am 23. Mai 2024 feiert Deutschland 75 Jahre Grundgesetz (GG). Die am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Verfassung ist die Grundlage unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates. Sie garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Freiheit der Person und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Im GG sind auch die für den vbob verbindlichen Grundsätze unseres Zusammenlebens als Gesellschaft geregelt. Weitere große Errungenschaften sind die freie Meinungsäußerung sowie das aktive und passive Wahlrecht. < Ein Jubiläum der Freiheit und Demokratie Lediglich 1 396 Gramm wiegt das schmale Buch, dessen Text am 23. Mai 1949 in Bonn feierlich unterzeichnet wird. Der Inhalt hat ein enormes Gewicht: Das Grundgesetz umfasst 146 Artikel und bildet das rechtliche Fundament der Bundesrepublik Deutschland, die damit vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet wird. „Heute wird nach der Un- < Impressum Herausgeber des vbob Magazins: Bundesvorstand vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn. Telefon: 0228.9579653. Telefax: 0228.9579654. E-Mail: vbob@ vbob.de. Internet: www.vbob.de. Hauptstadtbüro Berlin. Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. E-Mail: vbob.berlin@dbb.de. Bundesvorsitzender: Frank Gehlen. Redaktion: Anne-Katrin Hoffmann, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. Titelfoto: © Christin Klose/Shutterstock. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Bezugsbedingungen: Das vbob Magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen vbob Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. Inlandsbezugspreis: Jahresabonnement 47,70 Euro zzgl. 8,60 Euro Versandkosten, inkl. MwSt.; Mindestlaufzeit 1 Jahr. Einzelheft 5,40 Euro zzgl. 1,85 Euro Versandkosten, inkl. MwSt. Abonnementkündigungen müssen bis zum 1. Dezember in Textform beim DBB Verlag eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr. Verlag: DBB Verlag GmbH. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Layout: Dominik Allartz. Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E-Mail: mediacenter@ dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102.74023-715. Anzeigenverkauf: Andrea Franzen, Telefon: 02102.74023-714. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Preisliste 65 (dbb magazin) und Preisliste 44 (vbob Magazin), gültig ab 1.1.2024. Druckauflage dbb magazin: 552561 (IVW 4/2023). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. ISSN 1437-997X 4 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

terzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten“, sagt der Präsident des Parlamentarischen Rates, der spätere erste Bundeskanzler Konrad Adenauer. < Parlamentarischer Rat erarbeitet das Grundgesetz Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat erstmals in Bonn zusammen. Ihm gehörten vier Frauen und 61 Männer, die verschiedene politische Lager repräsentierten, an. Das gemeinsame Ziel war, mit ihrer Arbeit in der Zeit nach der NS-Diktatur die Grundlage für eine deutsche Demokratie zu schaffen. Es sollte bewusst keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz erarbeitet werden. „Der Parlamentarische Rat zog die Lehren aus dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte“, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im September 2023 zur Feierstunde „75 Jahre Parlamentarischer Rat“. Bas weiter: „Wir können heute dankbar und stolz zurückblicken, aus dem Provisorium Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte geworden.“ In Bonn erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz am 1. September 2023: „Immer wieder haben wir uns darum bemüht, Demokratie und Freiheit zu gewinnen. Das ist mit dem, was dann hier passiert ist, tatsächlich gelungen. Insofern ist es wichtig für uns, dass wir verstehen, dass diese beste Demokratie, die wir in Deutschland je hatten, auch eine ist, die wir verteidigen müssen.“ Er sei zudem sehr dankbar über die Worte des Altbundespräsidenten Joachim Gauck: Die Demokratie lebe nicht nur von den wichtigen Artikeln im Grundgesetz, sondern davon, dass wir als Bürgerinnen und Bürger sie tragen, dass wir sie beschützen und verteidigen, auch gegen diejenigen, die sie von innen zu untergraben versuchen. „Deshalb ist es ganz […] bedeutsam, auch in diesen Zeiten, dass sich diejenigen, die sich der Demokratie verpflichtet fühlen und gegen den Populismus stellen, aktiv dafür einsetzen, Demokratie und Freiheit zu beschützen“, so der Bundeskanzler. < Grundgesetz als Vorbild für Verfassungen anderer Länder Das Grundgesetz zählt heute zu den ältesten geltenden Verfassungen der Welt. Andere Länder orientieren sich daran, um eigene Verfassungen zu erarbeiten. Dass das Grundgesetz zwar die Grundlage für einen liberalen und demokratischen Rechtsstaat bildet, dieser aber von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müsse, betonte auch Bundeskanzler Scholz. Das Grundgesetz darf nach Artikel 79 nur jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats als Vertretung der Länder geändert werden. Änderungen von wesentlichen Prinzipien wie dem Schutz der Menschenwürde sind unzulässig. So kam es zwar seit Mai 1949 zu zahlreichen Änderungen an der Verfassung, aber Grundzüge und Charakter des Grundgesetzes blieben unverändert. „Unsere Verfassung ist etwas, worauf wir stolz sein dürfen“, sagt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit Blick auf 75 Jahre Grundgesetz im Jahr 2024. „Sie schützt und würdigt jeden einzelnen Menschen.“ Sie biete auch das stabile Gerüst, in dem Politik sich entfalten könne. „Dieses Fundament hat unser Land bisher gut getragen, auch dann, wenn es mal schwieriger wurde.“ Er sei überzeugt: „Es wird uns auch in Zukunft tragen.“ < Die Deutsche Verfassung seit der Wiedervereinigung 1990 Fast fünf Monate nach Verkündung des Grundgesetzes wurde im Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten des nach dem Krieg geteilten Landes gegründet. Erst mit dem Fall der Mauer 1989 und der Wiedervereinigung 1990 endete die deutsche Teilung. Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, dass die ostdeutschen Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. In der Präambel heißt es seither, dass die Deutschen „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ haben. „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik war der formale Schritt zur deutschen Wiedervereinigung, die seither am 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit gefeiert wird. < Der öffentliche Dienst im Grundgesetz: Verankerung und Aufgaben der Bundesverwaltung Der öffentliche Dienst spielt eine zentrale Rolle in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist für die Umsetzung der politischen Entscheidungen der Regierung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich. © spuno/stock.adobe.com © Christin Klose/Shutterstock 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

Die Verankerung des öffentlichen Dienstes im Grundgesetz (GG) und die Aufgaben der Bundesverwaltung bilden die Grundlage für das Funktionieren des Staates. Das GG widmet dem öffentlichen Dienst mehrere Artikel: >Artikel 33 GG: Dieser Artikel regelt das Recht des öffentlichen Dienstes und den Beruf der Beamtinnen und Beamten. Er legt fest, dass die Ausübung hoheitlicher Befugnisse in der Regel durch Berufsbeamte erfolgt (Funktionsvorbehalt). >Artikel 20 GG: Dieser Artikel beschreibt die Bundesrepublik Deutschland als einen demokratischen und sozialen Bundesstaat. Der öffentliche Dienst hat die Aufgabe, diese Staatsform zu schützen und zu fördern. >Artikel 28 GG: Das Bundesverfassungsgericht schützt die verfassungsmäßige Ordnung. Der öffentliche Dienst ist verpflichtet, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren und umzusetzen. Die Bundesverwaltung umfasst die obersten Bundesbehörden und die nachgeordneten Behörden. Sie ist zuständig für die folgenden Aufgaben: >Ausführung der Bundesgesetze: Die Bundesverwaltung setzt die Gesetze um, die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. >Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit: Die Bundesverwaltung sorgt für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört unter anderem die Arbeit der Polizei, der Bundeswehr und des Bundesnachrichtendienstes. >Bereitstellung von öffentlichen Leistungen: Die Bundesverwaltung bietet verschiedene öffentliche Leistungen an, unter anderem die Zahlung von Renten, die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die Ausgabe von Reisepässen. < Das Berufsbeamtentum im Grundgesetz: Tradition und Wandel Das Berufsbeamtentum ist tief im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland verwurzelt. Artikel 33 GG befasst sich mit dem Recht des öffentlichen Dienstes und legt die Grundlage für die Organisation und die Funktion des Berufsbeamtentums. Verankerung im Grundgesetz: >Artikel 33 Absatz 4 GG: Der Funktionsvorbehalt des Berufsbeamtentums besagt, dass hoheitliche Befugnisse in der Regel durch Berufsbeamte ausgeübt werden sollen. Dies soll eine neu- trale und sachliche Aufgabenerfüllung gewährleisten, unabhängig von politischen Einflüssen. >Artikel 33 Absatz 5 GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Diese Grundsätze umfassen unter anderem das Leistungsprinzip, das Treueverhältnis zum Dienstherrn und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. < Entwicklung seit 1949 Die Anfänge: Das Berufsbeamtentum stand in der frühen Bundesrepublik stark in der Tradition des preußischen Beamtentums. Es war geprägt von einem hohen Maß an obrigkeitsstaatlichem Denken und einer starken Hierarchie. Der Wandel: In den folgenden Jahrzehnten durchlief das Berufsbeamtentum einen tiefgreifenden Wandel. Demokratisierung, gesellschaftliche Veränderungen und neue Anforderungen an die öffentliche Verwaltung führten zu einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Praxis. Aktuelle Herausforderungen: Das Berufsbeamtentum sieht sich heute mit neuen Herausforderungen konfrontiert, wie zum Beispiel dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Globalisierung. Das Berufsbeamtentum muss stetig weiterentwickelt werden, um den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht zu werden. < Veranstaltungen zu 75 Jahren Grundgesetz in Berlin und Bonn Die Feierlichkeiten werden am 23. Mai 2024 mit einem Staatsakt in Berlin beginnen. Im Anschluss findet vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Rund um Bundeskanzleramt und Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags wird ein spannendes, vielfältiges und interaktives Programm geplant, bei dem auch die Bundesministerien mit dabei sind. In Bonn findet das sogenannte „Fest der Demokratie“ statt. Das Highlight des Jubiläumsjahrs ist das Fest der Demokratie am 25. Mai. Es erstreckt sich von der Villa Hammerschmidt an der Adenauerallee bis zum Platz der Vereinten Nationen am World Conference Center Bonn. Alle Angebote an diesem Tag sind kostenfrei. Für den Demokratiebeauftragten der Stadt Bonn hat das Jubiläumsjahr nicht nur eine wichtige symbolische Bedeutung: „Für die Demokratie aufzustehen ist gut, der nächste Schritt ist es, dieses Bewusstsein weiterzugeben.“ Möglichst viele Menschen, insbesondere junge Menschen, zum Mitmachen und Sicheinbringen zu bewegen, sei das Ziel. bs © Deutscher Bundestag / Thomas Köhler/photohek.net 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

Aus den Fachgruppen Die „informative Mittagspause“ Die Fachgruppe Luftfahrt hat ein neues Informationsangebot im Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ins Leben gerufen. „Die informative Mittagspause“ ist ein Online-Angebot für die Beschäftigten des Luftfahrt-Bundesamtes. Im Rahmen des neuen Formats informiert die Fachgruppe in 30 Minuten über Themen, die die Beschäftigten bewegen, und beantwortet Fragen. Die Fachgruppe möchte mit dem Angebot Informationslücken schließen und einfangen, was die Belegschaft bewegt. Die erste informative Mittagspause rund um das Thema „Grundsätzliches zur Verbeamtung, Unterschiede zwischen Beamten- und Tarifrecht“ war gut besucht: Über 50 Beschäftigte des Luftfahrt-Bundesamtes machten von dem Angebot Gebrauch und beteiligten sich mit vielen Fragen rege an der Diskussion. Das hohe Interesse bestätigt einmal mehr die Vermutung, dass Transparenz wichtiger als Flurfunk ist. Es gibt schon viele Themenvorschläge für weitere Veranstaltungen, sodass die informative Mittagspause vom Test- in den Regelbetrieb übergehen wird. S. Klare < Die Initiatoren des neuen Formates: Achim Mrotzek, Sara Klare und Simone Dzombic (von oben) © FG LBA vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

© Björn Wylezich/stock.adobe.com Kommentierte Pressestimmen Die Reform der Beamtenbesoldung kommt seit über einem Jahr nicht voran. Seit 14 Monaten wird der Referentenentwurf zur Reform des Bundesbesoldungsgesetzes innerhalb der Regierung beraten. Nun wurde das Vorhaben vom Finanzministerium gestoppt. Da stellt sich erneut die Frage: Lohnt es sich noch, Beamter/Beamtin zu werden? Die Quirin-Bank beschäftigte sich mit dieser Thematik und erstellte dazu eine Modellrechnung. < Das Finanzministerium stoppt den Gesetzentwurf – Beamtenbund droht mit Klage Die Bundesregierung ist sich uneins über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Beamtenbesoldung. Mitglieder des Bundestagsinnenausschusses bestätigten der FAZ, dass der Referentenentwurf des SPDgeführten Bundesinnenministeriums zur Neufassung des Besoldungsgesetzes regierungsintern nicht weiterverfolgt werde. Er war bereits im Januar 2023 vorgelegt worden und sieht vor, die Bezüge des einfachen und mittleren Dienstes teilweise anzuheben und einen Wohnortszuschlag einzuführen. Nach Angaben der Abgeordneten wurde das Vorhaben nun durch das FDPgeführte Finanzministerium gestoppt. Nach Angaben von Marcel Emmerich, Berichterstatter Innenausschuss der Grünen und des SPD-Berichterstatters im Innenausschuss für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, Ingo Schäfer, hat das Bundesfinanzministerium Vorbehalte aufgrund der Haushaltslage. Im Referentenentwurf sind jährliche Mehrbelastungen von mehr als 260 Millionen Euro für den Bundeshaushalt veranschlagt. Mittlerweile könnte noch mehr Geld notwendig sein, während gleichzeitig weniger davon zur Verfügung steht. Das Bundesfinanzministerium selbst möchte den aktuellen Sachstand nicht öffentlich kommentieren. Auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle, der im Januar auf der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) noch für eine Besoldungsreform geworben hatte, ist dazu nicht bereit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 4. Mai 2020 in zwei Beschlüssen die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin und Nordrhein-Westfalen als zu niedrig beanstandet. Die Entscheidungen betrafen zwar unmittelbar nur die Landesgesetzgeber, haben aber Auswirkung auf die Beamtenbesoldung in ganz Deutschland. Der Grundgesetzartikel, der das Prinzip einer amtsangemessenen Alimentation festschreibt, gilt für alle Beamte. Die Karlsruher Richter interpretieren ihn so, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss. Da zwischen den Besoldungsgruppen ebenfalls Abstände zu wahren sind, beeinflussen die Gerichtsentscheidungen auch Mindestwerte für Beamte, die deutlich mehr Geld verdienen. Die Bundesländer haben unterschiedliche Wege gewählt und in den vergangenen Jahren ausnahmslos ihre Gesetze angepasst. Auf Bundesebene hatte es bereits 2021 einen ersten Anlauf zur Reform gegeben. Zu einem Beschluss des Bundestages kam es damals wegen des Ablaufs der Wahlperiode nicht mehr. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte der FAZ, er habe am 26. Februar durch ein Telefonat mit Innenstaatssekretär Bernd Krösser davon erfahren, dass die Besol8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

dungsreform in der bisher favorisierten Form geplatzt sei. Der Beamtenbund werde sich wehren: „Wir sind aktuell mit Mitgliedern im Gespräch und prüfen aufgrund des Zeitverzugs einen verwaltungsgerichtlichen Musterprozess, um die verfassungswidrige Besoldung abermals feststellen zu lassen.“ Es sei gut möglich, dass dies zu einem Vorlagebeschluss in Karlsruhe führe. Die Prozessaussichten seien gut: „Das Bundesverfassungsgericht kann nicht hinnehmen, dass die Bundesregierung ewig seine Vorgaben ignoriert“, sagte der dbb Vorsitzende. Damit es so weit nicht kommt, möchte SPD-Mann Schäfer die Gesetzesreform doch noch in den nächsten vier Monaten durchbekommen: „Ich gehe nicht davon aus, dass der Referentenentwurf komplett neu geschrieben werden muss, um innerhalb der Koalition Konsens zu werden. Es wird einzelne Punkte geben, die aufgrund der Wünsche des Bundesfinanzministeriums geändert werden müssen. Das ist bis zu den Sommerferien zu schaffen“, sagte er. Grünen-Obmann Emmerich ist pessimistischer. Auf ein Votum vor den Sommerferien möchte er sich deshalb nicht festlegen, obwohl ihm ein zeitnaher Beschluss wichtig ist. „Wenn wir die Vorgaben aus Karlsruhe nicht zeitnah umsetzen, besteht die Gefahr, dass wir das Vertrauen der Beamten verlieren. Das wäre gefährlich“, sagte er. Der Unmut des Beamtenbundes trifft bereits jetzt nicht nur das Finanzministerium. Nach Ansicht von dbb Chef Silberbach misst Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit zweierlei Maß: „Sie verlangt zu Recht Verfassungstreue von den Beamten, hält sich aber als Verfassungsministerin selbst nicht an die Entscheidungen des Verfassungsgerichts.“ (FAZ.NET am 18. März 2024) < Beamter werden – lohnt sich das noch? In der Privatwirtschaft gibt es oft mehr Gehalt, beim Staat ist die Altersversorgung besser. Dazu hat die Quirin-Bank eine Modellrechnung erstellt: Sie hat für eine frisch examinierte Juristin verglichen, was sie auf welchem Karriereweg verdient. Die Annahmen: Sie steigt mit 27 Jahren ins Berufsleben ein, heiratet mit 31 und bekommt zwei Kinder, um die der Mann sich kümmert. Mit 67 geht sie in den wohlverdienten Ruhestand und stirbt mit 85. Die Studie schaut zum einen, was die Frau erhält, wenn sie bei einer mittelständischen Firma anfängt und es zur Abteilungsleiterin mit einem Bruttolohn von 115 000 Euro im Jahr bringt, dann die Stelle und in die private Krankenversicherung wechselt. Zum anderen ermittelt die Studie, was die Juristin bekommt, wenn sie als Regierungsrätin mit der Besoldungsstufe A 13 beginnt und es bis zu A 15 bringt. Das Ergebnis: In der Privatwirtschaft kommt die Frau bis zum Ruhestand auf ein kumuliertes Einkommen von 3,74 Millionen Euro brutto, was 2,28 Millionen Euro netto bedeutet. Im Staatsdienst erreicht sie 2,95 Millionen Euro brutto, was 1,96 Millionen netto sind. Der große Unterschied beim Brutto fällt netto schon mal kleiner aus, weil Beamte unter anderem keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Wie sieht es mit Rente und Pension aus? Vergleicht man die Einkommen der Frau bis zum Tod, zeigt sich: Als Angestellte und Rentnerin kommt sie auf ein Lebenseinkommen von brutto 4,24 Millionen Euro, was netto 2,7 Millionen Euro entspricht. Als Staatsdienerin und Pensionärin kommt sie auf 4 Millionen Euro brutto, was netto 2,67 Millionen sind. Das vielleicht überraschende Ergebnis: Unterm Strich führen beide Karrierewege zu einem vergleichbaren Lebenseinkommen. Lebt die Frau länger, ist das Lebenseinkommen größer, wenn sie Beamtin war. Sollte man Beamte in die gesetzliche Rente einbeziehen? Davor warnt der Beamtenbund (dbb). „Der Beamtenstatus in Deutschland beruht auf einem – übrigens im Grundgesetz verankerten – Tausch: Für ihren Verzicht auf wichtige Arbeitnehmerrechte, unter anderem das Streikrecht, erhalten Beamtinnen und Beamte ihre Bezahlung und Versorgung auf Grundlage des Alimentationsprinzips. Das Ende des Beamtenstatus wäre also auch das Ende vieler streikfreier Räume in Deutschland. Zudem würde die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung die Probleme der beiden Systeme nicht lösen, der teure Bürokratismus im Krankenkassensystem würde dadurch nur stabilisiert. Drittens könnte man das ohnehin nur für zukünftige ‚Staatsdiener‘ ändern. Die Folge wären lange Übergangsfristen mit Doppelbelastungen für die öffentlichen Haushalte. Wie soll das finanziert werden?“, so der dbb Chef. (Rheinische Post, 20. März 2024). lb vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

Aus den Fachgruppen Kleine Aktionen bedeuten Wertschätzung Wieder einmal mit frischem Kaffee und Tee sowie Brezeln, Rosinenbrötchen und Laugenstangen ausgestattet, fuhr der vbob Kaffeewagen über die Flure der Liegenschaften des BMUV. Mit großem Interesse ließen sich die Kolleg*innen neben diesen Stärkungen auch mit Kugelschreibern, Brillenputztüchern und Post-its vom vbob versorgen und führten intensive Gespräche. Mit so wenigem Aufwand wurde im nun startenden Wahlkampf der vbob in die Erinnerung gerückt und den Kolleg*innen gezeigt: vbob – Nähe ist unsere Stärke! Am 6. März 2024 wurden an unsere Frauen im BMUV Rosen verteilt. Sie waren ein Geschenk zum Frauentag, der am 8. März – in Berlin sogar als Feiertag – begangen wird. Mit kleinen Grußkarten vom vbob an jeder Rose wurde die Aktion ein großer Erfolg und als sehr wertschätzend wahrgenommen. FG BMUV Verabschiedung des BVA-Präsidenten Nach 14-jähriger Amtszeit als Präsident des Bundesverwaltungsamtes tritt Christoph Verenkotte Ende März 2024 in den Ruhestand. Seine offizielle Abschiedsfeier fand am 7. März im Festsaal des Palais der Flora Köln statt. An der feierlichen Verabschiedung im Palais der Flora, dem Botanischen Garten Kölns, nahmen rund 350 Personen teil, darunter viele aktuelle und ehemalige Kolleginnen und Kollegen aus dem BVA sowie Gäste aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Auch der Bundesvorsitzende des vbob, Frank Gehlen, sowie der stellvertretende Bundesvorsitzende des vbob, Hans-Georg Schiffer, der zugleich auch Fachgruppenvorsitzender des vbob im BVA und auch Vorsitzender des Gesamtpersonalrates im BVA ist, zählten zu den geladenen Gästen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser würdigte Verenkottes Verdienste und dankte ihm mit höchster Anerkennung für insgesamt 36 Jahre Dienst in der Bundesverwaltung und 14 Jahre an der BVA-Spitze. „Sie haben das BVA mit Enthusiasmus geleitet und vorangebracht“, so die Ministerin. „Mit unermüdlichem Einsatz haben Sie das BVA Richtung Zukunft manövriert und das Haus zum Service-Flaggschiff der Bundesverwaltung gemacht“, erklärte Nancy Faeser. Dabei sei Verenkotte stets „ein leidenschaftlicher und wenig konfliktscheuer Fürsprecher“ seines Hauses gewesen. Mit einem Blick in die Zukunft gratulierte die Bundesinnen­ © FG BMUV (2) < Auch Frank Gehlen wurde auf das herzlichste von Christoph Verenkotte begrüßt. 10 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

ministerin auch der bisherigen BVA-Vizepräsidentin Katja Wilken zu ihrer neuen Funktion als BVA-Präsidentin mit Wirkung zum 1. April 2024. Hans-Georg Schiffer ergriff im Namen aller Beschäftigten das Wort. Lobend hob er die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Personalräten hervor und verglich die BVA-Mannschaft mit den Teams im deutschen Fußball. Er stellte zunächst fest, dass Herr Verenkotte mit der BVA-Mannschaft eine längere Amtszeit hat, als Bayern München durchgehend deutscher Meister wurde. Damit steht fest, dass die BVAMannschaft noch besser als Bayern München aufgestellt war und ist und es daher für die Vorstandsebene im BMI nie einen Grund gab, den „Trainer Verenkotte“ vorzeitig auszutauschen. Das erfolgreiche Zusammenspiel auf dem Fußballfeld könnte man auch so beschreiben: „In all den Jahren der Zusammenarbeit gab es nur wenige Fehlpässe und im Abseits standen wir nur bei nicht erfüllten Stellenforderungen.“ Das sei aber kein Versagen der BVA-Mannschaft und seiner Führung gewesen, sondern Aufgabe der politischen Vorstandsebene im BMI, künftig hier für eine noch bessere und breitere Aufstellung des BVA zu sorgen. Mit der Übertragung der Funktion einer Präsidentin im BVA an Frau Katja Wilken sei dem BMI schon ein erster Schritt in die richtige Richtung gelungen. Zum Schluss seiner Rede betonte Schiffer dann nochmals die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Nähe von Herrn Verenkotte zu seinen Beschäftigten. „Ihr Augenmerk lag immer auf den Interessen der Beschäftigten. Das zeichnet Sie aus – Sie haben immer die Menschen gesehen und versucht, die Beschäftigten unter den bestehenden Möglichkeiten bestens zu fordern und zu fördern. Dafür gebührt Ihnen ein ganz großer Dank von allen BVA-Beschäftigten!“ Für die vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte bedankte er sich – auch im Auftrag von Frank Gehlen – ausdrücklich für die stets gute Zusammenarbeit auf gewerkschaftlicher Ebene und lud Herrn Verenkotte weiterhin zu den gewerkschaftlichen Veranstaltungen des vbob ein. Christoph Verenkotte bedankte sich für die vielen wertschätzenden Ansprachen und zog seinerseits Bilanz: „Alle wissen, dass das BVA ein zuverlässiger Partner und kluger Ratgeber ist. Das Ergebnis ist so, dass ich stolz darauf bin“, so der Behördenleiter. „Das ist aber nicht mein Verdienst, sondern das aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ Es sei viel geschafft worden, dabei seien die politischen Rahmenbedingungen oft schwierig gewesen. Verenkotte schloss seine Ansprache mit einem ganz persönlichen Appell an alle Gäste und Beschäftigten: „Machen Sie etwas aus der Zeit, die Sie haben. Man sollte mit den Dingen, die man vorhat, nicht warten.“ hgs < Hans-Georg Schiffer hält die Rede im Namen aller Beschäftigten. < Der scheidende Präsident Christoph Verenkotte mit seiner Nachfolgerin Katja Wilken © BVA (3) Gratulation Bundesvorsitzender Frank Gehlen gratuliert der Leiterin der Bundesgeschäftsstelle, Gabriele Ruppert, mit einem Geschenk und dem Dank für die gute Zusammenarbeit im Namen des Bundesvorstandes zum 60. Geburtstag. © vbob 12 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==