4 Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen | Geschäftsbericht 2022–2025 ZUSAMMENARBEIT MIT DEM DGB Starke Achse Die gute Zusammenarbeit zwischen der GdP Niedersachsen und dem DGB Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren erneut sowohl für die Polizei als auch für den öffentlichen Dienst insgesamt Früchte getragen. Gemeinsam wurden wichtige gewerkschaftliche Anliegen platziert, weiterentwickelt und umgesetzt. Ein zentrales Ergebnis war die Erarbeitung der 81er Vereinbarung zur Ausstattung der Tarifbeschäftigten mit moderner Hard- und Software. Weiterhin wurden gemeinsame Gespräche zur Novellierung der Gleitzeitvereinbarung aus dem Jahr 1999 begonnen. Zudem konnten durch die gewerkschaftliche Zusammenarbeit mit der zwingend notwendigen Überarbeitung der 81er Vereinbarung zu den Verwaltungslehrgängen I und II begonnen werden. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, haben jedoch bereits jetzt dazu geführt, dass probeweise ein zusätzlicher Verwaltungslehrgang I in hybrider Form durchgeführt wird. Leider bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt festzustellen, dass die Angebote den Bedarf in der Polizei Niedersachsen bei weitem nicht decken. Eine Entwicklungsperspektive für Beschäftigten in der Verwaltung der Polizei wird leider derzeit noch nicht ausreichend erreicht. Die 81er Vereinbarung zu den Verwaltungslehrgängen I und II ist nicht geeignet, die Abwanderung von Personal in den Verwaltungsbereichen der Polizei zu stoppen. Die GdP Niedersachsen wird weiter gemeinsam mit dem DGB in den zukünftigen Verhandlungsrunden strukturelle Änderungen der 81er Vereinbarung zu den Verwaltungslehrgängen I und II fordern. Auch bei gesellschaftlich relevanten Themen wie Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst agieren DGB und GdP geschlossen: Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen, gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit und klaren politischen Forderungen wurden deutliche Zeichen gegen Respektlosigkeit, Bedrohung und Übergriffe gesetzt – ein gemeinsames Auftreten, das Wirkung zeigt, unter anderem durch die Kampagne „Vergiss nie – hier arbeitet ein Mensch” deren Neuauflage im September 2025 im Hauptbahnhof Hannover unter Beteiligung der GdP Präsenz zeigte. I Kevin Komolka im Rahmen einer Demonstration des DGB i §81 Was ist die 81er-Vereinbarung? Die sogenannte 81er-Vereinbarung basiert auf § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG). Sie ermöglicht es Dienststellen und Personalräten, ergänzende oder abweichende Regelungen zur Dienstvereinbarung zu treffen – zum Beispiel zu Arbeitszeiten, Pausen oder zur Ausgestaltung von Dienstplänen. Ein starkes Team: Die Gewerkschaften im DGB. Foto: Jaro Goldbeck Foto: GdP
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