Geschäftsbericht GdP Niedersachsen

Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen | Geschäftsbericht 2022–2025 7 NEUE MITGLIEDERGRUPPE GdP vertritt nun auch Verwaltungs- vollzugsbeamte (VVB) der LAB NI Seit dem Sommer 2024 vertritt die GdP Niedersachsen auch die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten (VBB) der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Die Kolleginnen und Kollegen sind im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen tätig – eine Aufgabe, die hohe Verantwortung, Belastbarkeit und rechtliche Präzision erfordert. Die VBB sind formal keine Beamtinnen und Beamte, sondern tarifbeschäftigte Kräfte – im Tarifvertrag der Länder (TV-L) aber bislang nicht als eigene Berufsgruppe abgebildet. Genau hier setzt die gewerkschaftliche Arbeit an: Die GdP bereitet gemeinsam mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen konkrete tarifpolitische Forderungen für die Landes- und Bundesebene vor. Gleichzeitig werden strukturelle Missstände benannt – etwa der Verzicht auf Wechselschichtregelungen trotz regelmäßiger Nacht- und Wochenenddienste sowie unzureichende Schutz- und Ausrüstungsstandards bei körperlich herausfordernden Einsätzen. Auch mit Blick auf die Polizei zeigt sich der gewerkschaftliche Mehrwert: Viele Rückführungen werden derzeit mangels Personals durch die Polizei unterstützt oder vollständig übernommen. Eine bessere Ausstattung der LAB NI würde daher nicht nur die dortigen Beschäftigten entlasten, sondern zugleich polizeiliche Ressourcen schonen. I i Was sind Verwaltungsvollzugsbeamt:innen (VVB)? Verwaltungsvollzugsbeamt:innen übernehmen hoheitliche Aufgaben wie Vollstreckung oder Ordnungsdienste. Trotz des Namens sind sie keine Beamten im beamtenrechtlichen Sinne, sondern Tarifbeschäftigte. Die Bezeichnung bezieht sich auf ihre Funktion – nicht auf ihren Status. ZULAGEN UND ENTLASTUNGSMASSNAHMEN Spürbare Fortschritte trotz weiteren Handlungsbedarfs Zulagen sind ein zentraler Bestandteil finanzieller Anerkennung im Polizeidienst – vor allem dort, wo besondere Belastungen, Gefahren oder Erschwernisse den Arbeitsalltag prägen. Die GdP Niedersachsen hat sich in den vergangenen Jahren mit Nachdruck für Verbesserungen bei bestehenden Zulagen sowie für die Einführung neuer Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt – und dabei wichtige Teilerfolge erzielt. Ein besonders sichtbares Ergebnis war die Erhöhung der Polizeizulage im zweiten Nachtragshaushalt 2023: Nachdem sie im ersten Entwurf noch fehlte, wurde sie nach deutlicher Kritik und gewerkschaftlichem Druck zum 1. Juli 2023 von 127,38 € auf 180 € monatlich angehoben. Die GdP begrüßte diesen Schritt ausdrücklich, stellte aber auch klar, dass damit lediglich ein erster Schritt in Richtung einer bundesweit konkurrenzfähigen Bezahlung getan sei. Weitere Erhöhungen – perspektivisch auf das Niveau der Bundespolizei und die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit – bleiben aus Sicht der GdP zwingend notwendig. Bereits im Jahr 2022 hatte sich die GdP erfolgreich für Entlastungen im Bereich der Kriminalpolizei stark gemacht. Auf eine gewerkschaftliche Initiative hin kündigte der damalige Innenminister Boris Pistorius eine Entlastung für Ermittelnde im Bereich Kinderpornografie an. Diese wurde später in Form von bis zu vier Tagen Sonderurlaub pro Jahr umgesetzt. Auch wenn die Umsetzung nicht in allen Punkten den ursprünglichen Forderungen entsprach, zeigt sich: Hartnäckigkeit zahlt sich aus, denn ohne den Einsatz der GdP Niedersachsen für Belastungsgruppen und Zulagenregelungen wären diese Veränderungen nicht vorgenommen worden. Die bislang noch unzureichenden Regelungen, vor allem in Bezug darauf, wem die Entlastung tatsächlich zusteht, werden weiter kritisiert und an einer Optimierung gearbeitet. I Die Polizeizulage wurde auf 180 Euro pro Monat erhöht (Symbolbild) Foto: GdP Foto: GdP/ teils KI-generiert

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