Ja zum Baby 3-2021

10 Fotos: BKK VBU, GSK Die Krankenkassen erstatten als sogenannte Pflichtleistungen alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlen werden. Doch viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch darüber hinaus zusätzliche Impfungen, z. B. gegen Meningokokken B und ACWY. Wie eine solche Kostenerstattung abläuft, erklärt Wiebke Kottenkamp von der Krankenkasse BKK·VBU im Interview Gegen Meningitis Kostenerstattung von Impfungen Frau Kottenkamp, warum werden manche Impfungen nicht von allen Krankenkassen übernommen? Alle Impfungen, die von der STIKO standardmäßig empfohlen sind, z. B. die Meningokokken-C-Impfung bei Kindern, müssen von allen Krankenkassen als Pflichtleistungen übernommen werden. Anders ist es bei zusätzlich möglichen Impfungen, beispielsweise gegen Menin- gokokken B und ACWY, die bisher noch nicht standardmäßig von der STIKO empfohlen werden. Hier steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Warum sollten sich Eltern über die zusätzlich möglichen Impfungen infor- mieren? Die standardmäßige Meningokokken- C-Impfung kann nicht vor den anderen Meningokokken-Gruppen schützen, des- wegen raten wir, sich auch über die zu- sätzlich möglichen Impfungen gegen Me- ningokokken B und ACWY zu informie- ren. Eltern sollten sich über alle Möglich- keiten bewusst sein, um dann eine Ent- scheidung bezüglich der Impfungen tref- fen zu können und sich von ihrer Kin- derärztin bzw. ihrem Kinderarzt beraten lassen. Wiebke Kottenkamp I N T E R V I E W IMPFEN

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