Ja zum Baby 3-2024

Fotos: AdobeStock/Marina Demidiuk/Ralf Geithe jazumbaby.de Für diese Untersuchungen bis zum Schuleintritt übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, auch für die J1 (12-14 Jahre). Die U10, U11 und J2 werden nicht von allen bezahlt. Darüber hinaus gibt es noch weitere mögliche Untersuchungstermine bis zum 18. Lebensjahr, die von vielen Kassen als freiwillige Leistungen bezahlt werden. Hier wendet ihr euch am besten direkt an eure Krankenversicherung, um eine Kostenübernahme zu klären. Ein wichtiger Aspekt bei den regelmäßigen ärztlichen Kontrollen ist auch das Thema Impfen. Kinderärztin oder -arzt beraten euch, welche Impfungen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind, und führen diese in Absprache mit euch durch. Aber auch auf die seelische Entwicklung werfen die Mediziner bei jedem Termin ein Auge. Auf diese Weise sollen psychische Probleme oder gar Misshandlungen verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt werden, damit so schnell wie möglich gegengesteuert werden kann. Viele Kommunen oder Kassen erinnern euch an anstehende U-Untersuchungen und haken nach, wenn ihr sie noch nicht durchgeführt habt, in den meisten Bundesländern gibt es für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht. Damit sich euer Kind optimal entwickelt, solltet ihr diese Termine unbedingt wahrnehmen. Sind die Untersuchungen Pflicht? Auch wenn es wichtig und sinnvoll ist, alle U-Untersuchungen wahrzunehmen: Eine bundesweite Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht. Nur in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die Untersuchungen bis zum Schulbeginn (U1-U9) gesetzlich vorgeschrieben. Von allen gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für diese Untersuchungen und die J1 übernommen und oftmals werden Eltern auch daran erinnert. Die optionalen späteren Untersuchungen U10, U11 und J2 bezahlen auch viele Kassen. Erkundigt euch am besten bei eurer Versicherung. Untersuchung Alter des Kindes Bestandteile: Was wird geprüft? U1 unmittelbar nach der Geburt Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen, Erkennen von sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und von Komplikationen Erweitertes Neugeborenen Screening 2.-3. Lebenstag Früherkennung von Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen NeugeborenenHörscreening bis zum 3. Lebenstag Erkennen von Hörstörungen U2 3.-10. Lebenstag Organe, Sinnesorgane und Reflexe, Erkennen von angeborenen Erkrankungen und Risiken U3 4.-5. Lebenswoche Reflexe, Motorik, Gewicht, Reaktionen, Organe, Hüftgelenke, Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten U4 3.-4. Lebensmonat Altersgerechte Entwicklung und Beweglichkeit: Orange, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, Wachstum, Motorik, Nervensystem U5 6.-7. Lebensmonat Altersgerechte Entwicklung und Beweglichkeit: Orange, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, Wachstum, Motorik, Nervensystem U6 10.-12. Lebensmonat Altersgemäße Entwicklung und Beweglichkeit: Motorik, Sprache, Interaktion, Organe U7 21.-24. Lebensmonat Altersgemäße Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, sprachliche Entwicklung, Feinmotorik, Körperbeherrschung U7a 34.-36. Lebensmonat Sprachentwicklung, Erkennen von Sehstörungen U8 46.-48. Lebensmonat Sprache, Aussprache, Verhalten, Beweglichkeit, Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelkraft, Zahnstatus U9 60.-64. Lebensmonat Motorik, Hör- und Sehstörungen, Sprachentwicklung Übersicht U-Untersuchungen Im Untersuchungsheft werden die allgemeine Entwicklung und der Gesundheitszustand eures Kindes genau dokumentiert. Gelbes Heft: Alles im Blick Die Teilnahme an den gesetzlich festgelegten Untersuchungen werden im gelben Untersuchungsheft dokumentiert. Seit 2017 ersetzt dieses die Vorgängervariante. Zusätzlich wird seitdem mehr Wert auf die ärztliche Beratung gelegt, etwa zum Thema Impfen, Übergewicht oder UV-Schutz. Das Heft enthält eine entnehmbare Karte, mit der Eltern zum Beispiel in der Kita nachweisen können, dass sie an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Im Heft eingetragene persönliche Informationen und medizinische Befunde bleiben so privat und können nicht von der Einrichtung eingesehen werden. 13

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