Fotos: AdobeStock/Pixel-Shot/PoppyPix/Stockfotos-MG Impfausweis und Erinnerungshilfe Der Impfausweis ist das zentrale Dokument für alle Impfungen – er sollte bei jedem Arztbesuch mitgebracht werden. Viele Praxen bieten auch digitale Erinnerungsservices an oder ihr nutzt spezielle Apps für einen besseren Überblick. Was tun bei verpassten Terminen? Keine Sorge, wenn ihr mal ein Termin verpasst habt. Impfungen lassen sich in der Regel unkompliziert nachholen. Der Impfschutz zählt ab der verabreichten Dosis – es ist nie zu spät, sein Kind zu schützen. Besprecht einfach mit eurer Kinderarztpraxis, wie der Plan angepasst werden kann. weils vier bis sechs Wochen gegeben. Hinzu kommt noch die Meningokokken B-Impfung. Auch gegen Meningokokken C kann im zwölften Lebensmonat geimpft werden. Die nächste Schutzrunde Mit etwa elf bis 14 Monaten steht die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMR-V) an. Diese wird in zwei Dosen verabreicht, die zweite idealerweise vier Wochen nach der ersten, spätestens aber bis zum Ende des zweiten Lebensjahres. Gleichzeitig wird in dieser Zeit die Auffrischung der Sechsfach-Impfung gegeben. Auch die zweite Pneumokokken-Impfung fällt in diesen Zeitraum, sofern sie nicht bereits früher erfolgt ist. Wichtig: Die Masern-Impfung ist in Deutschland seit März 2020 für alle Kinder verpflichtend, die eine Kita oder Schule besuchen. Die STIKO empfiehlt, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen bis zum 14. Lebensmonat abgeschlossen sein sollte. Einige Impfungen, wie die MMR-V-Impfung, sollten später im Kindesalter aufgefrischt werden. Seit einiger Zeit empfiehlt die STIKO auch die Impfung gegen Meningokokken. Zunächst wurde nur gegen die Erreger der Gruppe C ab dem zweiten Lebensjahr eine Impfung empfohlen. Seit 2024 hat die Kommission diese Empfehlung aber auf Meningokokken B ausgeweitet. Die Impfung kann bereits mit zwei Monaten erfolgen und bis zum fünften Lebensjahr nachgeholt werden. Zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr gibt es darüber hinaus keine Routineimpfungen mehr, außer es stehen Nachholimpfungen an. Auch die jährliche Grippeimpfung kann ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat erfolgen. Besondere Bedürfnisse Frühgeborene, chronisch kranke Kinder oder solche mit einem geschwächten Immunsystem haben häufig einen anderen medizinischen Bedarf – auch beim Thema Impfen. In solchen Fällen kann es sein, dass Impfungen früher begonnen, in einem angepassten Schema verabreicht oder bestimmte Impfstoffe gezielt ausgewählt werden. Besonders für Frühgeborene ist es wichtig, pünktlich mit den Impfungen zu beginnen, da sie oft ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. In Deutschland dürfen Kinder nur eine Kita besuchen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. 7
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