vbob Magazin 5/2025

Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben. Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten und Auszubildenden geben. Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden: > Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent > VKA: 85 Prozent in allen EG, 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B Es soll die Möglichkeit geben, diese Jahressonderzahlung außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden. Zulagen Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden. Arbeitszeitsouveränität Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können. Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden. Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt in den EG 1 bis 9b 25 Prozent, in den EG 9c bis 15 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG. _ Sicherheitskräfte an Flughäfen Tarifabschluss sorgt für Verbesserungen Der dbb und der Arbeitgebendenverband BDLS haben sich nach monatelangen Verhandlungen auf höhere Stundenlöhne und bessere Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Flughäfen verständigt. Bereits am 7. April 2025 hat der dbb einen Abschluss beim Manteltarifvertrag erzielt, der die Arbeitsbedingungen regelt. Am 8. April ist es gelungen, eine deutliche Erhöhung der Entgelte um 1,70 Euro pro Stunde zu erreichen. Ab dem 1. Mai 2025 steigen die Entgelte für alle um 70 Cent. Zum 1. April 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 1 Euro. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2026. Ebenso wird die sogenannte PRM-Zulage für den Rollstuhlservice an Flughäfen jeweils zu den gleichen Zeitpunkten um 35 Cent erhöht. Außerdem werden die Entgelte der operativ tätigen betrieblichen Angestellten prozentual erhöht wie die der Entgeltgruppe I. Weiter sieht der Abschluss vor, die Rechtsprechung zur Mehrarbeit umzusetzen: Die Schwelle für den Mehrarbeitszuschlag wurde für alle Beschäftigten abgesenkt (für § 5er von 180 auf 175; für den Rest von 208 auf 190). Teilzeitkräfte genießen damit eine niedrigere Schwelle und werden nicht mehr benachteiligt. Jede Stunde im Monat über der Schwelle bringt den monatlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent. Alle Stunden, die damit nicht abgegolten sind, aber über der Regelarbeitszeit liegen, werden einmal jährlich bezuschlagt. Alle Details zur Einigung: t1p.de/Flughaefen _ Foto: Colourbox.de AKTUELL 15 vbob Magazin | dbb seiten | Mai 2025

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