im Rahmen des staatlichen Handelns und die Notwendigkeit der angemessenen Ausstattung kommunaler Aufgaben anerkennt. Da Modernisierung und Konsolidierung wie vom dbb gefordert Aufgabenkritik zur Verwaltungskonsolidierung voraussetzt, muss die personelle Ausstattung getrennt davon betrachtet werden: Der dbb tritt insbesondere angesichts der demografischen Herausforderungen für eine aufgabengerechte Personalausstattung ein, wozu die Aussage des Koalitionsvertrags, den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um acht Prozent zu reduzieren, nicht passt. Zu begrüßen ist dagegen das Vorhaben, den Einsatz externer Berater zu reduzieren. Für den dbb ist eine qualitativ hochwertige öffentliche Verwaltung zentrale Voraussetzung für Stabilität in Deutschland. Deswegen begrüßt der dbb, dass der Vertragstext die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als „Stabilitätsanker“ des deutschen Staates bezeichnet und deren Arbeit und Einsatz damit würdigt. Klar ist aber auch: Deutschland braucht mehr solcher Stabilitätsanker, weshalb die avisierte Fachkräfteoffensive und die Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts zu begrüßen sind. Mehr Frauen in Führungspositionen, flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie eine bessere Abbildung der Vielfalt unserer Gesellschaft in der öffentlichen Verwaltung entsprechen dbb Positionen. Auch die enthaltenen Aussagen zu Ausgestaltung und Modernisierung decken sich in weiten Teilen mit dbb Positionen, zum Beispiel bei der Öffnung von Laufbahnen, vereinfachten Laufbahnwechseln, leistungsorientierten Komponenten, beim Schutz von Rettungs- und Einsatzkräften und beschleunigten Disziplinarverfahren. Widersprüchlich bleibt hingegen die Aussage, verwaltungsexterne Erfahrung stärker gewichten zu wollen. Vorfahrt für Digitalisierung Die Koalitionäre wollen die Digitalisierung der Verwaltung umfassend anpacken. Der geplanten Gründung eines Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung stimmt der dbb zu, hat er sich doch stets für die Bündelung von Zuständigkeiten und Budgetverantwortung bei der Digitalisierung der Verwaltung auf Bundesebene ausgesprochen. Abzuwarten bleibt, welche Kompetenzen und Zuständigkeiten dieses Ministerium genau erhalten soll. Weiter entspricht die Absicht der neuen Bundesregierung, zahlreiche Maßnahmen zur digitalen Souveränität zu ergreifen, um unabhängiger von außereuropäischen Anbietern zu werden, den Bemühungen des dbb. Positiv zu bewerten ist überdies, dem Bund mit einer Grundgesetzänderung mehr Vollzugsverantwortung im Bereich Digitalisierung zuzugestehen. Ob dieser zentrale Ansatz auf Zustimmung bei den Ländern trifft, bleibt abzuwarten. Der dbb hat wiederholt strukturelle Veränderungen in der föderalen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Digitalisierung gefordert. Positiv ist auch das Vorhaben der Registermodernisierung, auf deren Notwendigkeit der dbb wiederholt hingewiesen hat. Rente stabilisieren Das Rentenniveau soll laut Vertragstext bis 2031 bei 48 Prozent abgesichert und resultierende Mehrausgaben aus Steuermitteln ausgeglichen werden, um die Beitragsentwicklung zu entlasten. Auch der dbb fordert eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus. Da aber am Nachhaltigkeitsfaktor festgehalten werden soll, führt das langfristig zu einem Absinken des Rentenniveaus. Der dbb begrüßt widerum den Fortbestand des abschlagsfreien Rentenzugangs nach 45 Beitragsjahren und die dritte Stufe der Mütterrente und deren Finanzierung aus Steuermitteln. Der dbb begrüßt die geplante, gründerfreundliche Einbeziehung aller neuen Selbstständigen, die bislang keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind. Auch das Modell der Frühstartrente, bei dem für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgekonto eingezahlt werden sollen, könnte ein interessanter Ansatz sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge weiterzuverbreiten. Die Parteien beabsichtigen zudem, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu stärken, insbesondere durch eine stärkere Verbreitung bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Geringverdienenden, die bislang unterdurchschnittlich beteiligt sind. Die bAV soll digitalisiert, vereinfacht, transparenter und weniger bürokratisch gestaltet werden. Auch die Portabilität soll verbessert werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen – entscheidend wird jedoch die konkrete Ausgestaltung sein. Das gesetzliche Renteneintrittsalter soll nicht weiter steigen – ein Schritt, der grundsätzlich zu begrüßen ist. Stattdessen plant die Bundesregierung mehr Flexibilität beim Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Vorgesehen ist eine freiwillige Aktivrente, die gezielt Anreize schaffen soll: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat und sich entscheidet weiterzuarbeiten, soll künftig bis zu 2 000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Auch die geplante Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente könnte Frauen eine spürbare Verbesserung ihrer Alterssicherung bringen. Offen bleibt jedoch die Frage der Finanzierung. Diese wird im Wesentlichen lediglich durch die Hoffnung auf eine positive Wirtschafts- und Beitragsentwicklung adressiert. Gesundheit und Pflege modernisieren Für den Gesundheitsbereich planen die Parteien die Stärkung der Prävention und die Neugestaltung des Zugangs zu Fachärzten durch ein verbindliches Primärarztsystem mit freier Arztwahl sowie die Kompensation fachärztlicher Kapazitäten durch Krankenhäuser. Hier sind nach Auffassung des dbb Konflikte zwischen ambulant-ärztlicher und vollstationärer Versorgung vorprogrammiert. Außerdem bleiben die Pläne zur grundsätzlich sinnvollen Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung vage. Die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und praxistauglichen Krankenhauslandschaft soll auf Grundlage der jüngsten Krankenhausreform bis zum Sommer 2025 gesetzlich geregelt werden. Das Vorhaben gilt als ambitioniert, da die Reform erst schrittweise in Kraft tritt und viele Details noch offen sind oder von den Ländern festgelegt werden. Der bislang für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehene Anteil am Transformationsfonds für Krankenhäuser wird aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert. Die in den Arbeitsgruppen ursprünglich vereinbarte Refinanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger findet sich zum Bedauern des dbb nicht mehr im AKTUELL 17 vbob Magazin | dbb seiten | Mai 2025
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