vbob Magazin 5/2025

Koalitionsvertrag, stattdessen wird nur noch von notwendigen strukturellen Anpassungen gesprochen. Gleiches gilt für die ursprünglich geplante Dynamisierung des Bundeszuschusses. Pflegekrise verhindern Noch im Jahr 2025 soll eine neue Bund-Länder-Kommission gemäß Koalitionsvertrag Vorschläge für eine umfassende Reform der Pflege vorlegen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu stärken und bestehende Leistungen besser zu bündeln. Dabei könnte auch das geplante Familienbudget eine Rolle spielen. Die bislang nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zum Pflegekompetenzgesetz, zur Pflegeassistenz sowie zum Gesetz für sogenannte Advanced Practice Nurses sollen zeitnah in die parlamentarische Beratung eingebracht werden. Der dbb hatte die Vorhaben grundsätzlich begrüßt, allerdings kritisch angemerkt, dass der Wegfall des Hauptschulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für den Pflegeassistenzberuf dem Berufsbild schaden könnte. Dringend notwendig ist zudem eine weitere Vereinfachung der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen aus dem Ausland. Diese Maßnahme soll Teil des Reformpakets sein. Arbeitszeit flexibilisieren Der Vertrag sieht vor, das Arbeitszeitgesetz so zu ändern, dass künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt. Dazu ist ein Dialog mit den Sozialpartnern geplant. Der dbb lehnt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ab und verweist auf gesundheitliche Risiken für Beschäftigte, wenn die tägliche Arbeitszeit acht Stunden überschreitet. Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung soll unbürokratisch ausgestaltet werden. Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung soll weiterhin im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleiben. Wie die gesetzlichen Regelungen im Einzelnen aussehen werden, bleibt abzuwarten. Wirtschaft und Soziales auf dem Prüfstand Das bisherige Bürgergeldsystem soll in eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende überführt werden. Dabei sollen Rechte und Pflichten klar und verbindlich für beide Seiten geregelt werden. Hintergrund ist der starke Anstieg der Ausgaben für das Bürgergeld, der eine grundlegende Neuordnung erforderlich macht. Dem bekannten Prinzip „Fördern und Fordern“ soll wieder mehr Gewicht verliehen werden. Die Jobcenter sollen ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um arbeitssuchende Menschen wirksam in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Der dbb begrüßt dieses Ziel grundsätzlich, kritisiert jedoch die teils unkonkreten Formulierungen, etwa beim Verweis auf „ausreichende Mittel“. Im Bereich der Unternehmensteuern ist ein Investitionsanreiz in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen geplant: Für die Jahre 2025 bis 2027 soll eine Abschreibung von 30 Prozent möglich sein. Der Körperschaftsteuersatz soll ab dem 1. Januar 2028 in fünf jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Der dbb bewertet diese Maßnahmen als sinnvoll, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu stärken. Kritik äußert er jedoch an der fehlenden Aussage zur Gegenfinanzierung dieser steuerpolitischen Vorhaben. Auch bei der Einkommensteuer sind Entlastungen vorgesehen: Für kleine und mittlere Einkommen ist zur Mitte der Legislaturperiode eine Senkung geplant. Die Ungleichbehandlung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld soll schrittweise abgebaut werden. Künftig soll gesetzlich verankert werden, dass eine Anhebung des Kinderfreibetrags stets mit einer entsprechenden Erhöhung des Kindergelds einhergeht. Der dbb begrüßt dieses Vorhaben grundsätzlich, kritisiert jedoch die mangelnde Konkretisierung sowie die bislang völlig offene Finanzierung. Ferner fordert der Verband eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings um eine Familienkomponente. Die Steuerbürokratie soll durch Typisierungen, Vereinfachungen und Pauschalierungen abgebaut werden. Auch die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern will man einfacher gestalten. Zudem soll die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden. Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, um sowohl die Finanzbehörden als auch die Steuerpflichtigen zu entlasten – eine klassische Win-win-Situation. Es handelt sich um Forderungen, die dbb und DSTG bereits seit Jahren erheben. Überstundenzuschläge sollen künftig steuerfrei sein – allerdings nur für jene Stunden, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen. Für Beschäftigte, die regelmäßig Überstunden leisten müssen, ist das zunächst eine gute Nachricht. Gleichzeitig schafft die Maßnahme jedoch einen neuen Ausnahmetatbestand im Steuerrecht, der dem Ziel einer schlankeren Steuerbürokratie zuwiderläuft. Kritisch ist auch, dass die Entlohnung von Mehrarbeit eigentlich © Unsplash.com/Francesco Luca Labianca 18 AKTUELL vbob Magazin | dbb seiten | Mai 2025

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