nicht Aufgabe der Steuerzahlenden ist. Vielmehr sollten die Arbeitgebenden in der Verantwortung stehen, die von den Überstunden am meisten profitieren. Auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist das Vorhaben umstritten: Neueinstellungen werden dadurch nicht gefördert. Zudem werfen die Pläne Fragen im Hinblick auf Arbeitsschutz und Gleichstellung auf. Die Pendlerpauschale soll zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben werden. Nach Einschätzung des dbb handelt es sich dabei um eine nachvollziehbare Erhöhung um acht Cent, um gestiegene Kosten auszugleichen. Allerdings ist auch in diesem Fall die Finanzierung bislang völlig ungeklärt. Die Maßnahme begünstigt nicht einseitig Autofahrende, da die Entfernungspauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt wird. Haushalt und Schuldenbremse Geplant ist laut Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Expertenkommission, die bis Ende 2025 Vorschläge zur Modernisierung der Schuldenbremse erarbeiten soll. Diese Maßnahme wurde bereits von der Bundesbank, dem Sachverständigenrat und dem dbb gefordert. Eine Reform der Schuldenbremse bleibt trotz der erweiterten Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme durch die Schaffung sogenannter „Sondervermögen“ weiterhin notwendig. Es ist vorgesehen, die sächlichen Verwaltungsausgaben aller Einzelpläne mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden bis 2029 um zehn Prozent zu reduzieren. Zudem ist ein Stellenabbau in der Bundesverwaltung um insgesamt acht Prozent geplant, was einer Reduktion von zwei Prozent pro Jahr entspricht. Auch hier sind die Sicherheitsbehörden nicht betroffen. Der Versuch der Haushaltskonsolidierung ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Eine Aufgabenreduktion, wo sie möglich ist, erscheint sinnvoll. Der vorgesehene Personalabbau könnte jedoch zu Qualitätseinbußen führen, zumal in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes bereits ein Personalmangel herrscht. Der demografische Wandel nimmt weiter an Fahrt auf, und in den kommenden Jahren wird sich die Situation weiter verschärfen. Insofern hält der dbb einen Personalabbau in vielen Bereichen für kontraproduktiv. Zudem kritisiert der dbb, dass „alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags unter Finanzierungsvorbehalt“ stehen. Er sieht in dieser „Generalklausel“ eine Möglichkeit für die neue Bundesregierung, alle versprochenen, kostenintensiven Vorhaben als nicht finanzierbar einzustufen. _ Konzept für Staatsreform Mehr Vertrauen und Innovation wagen Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat hat mit ihrem Zwischenbericht am 12. März 2025 in Berlin ein Konzept für eine Staatsreform vorgelegt. Der Bericht gibt 30 Handlungsempfehlungen, wie staatliches Handeln in vielen Bereichen besser gelingen kann. In seiner Grundannahme geht der Bericht davon aus, dass ein gut funktionierender Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr Vertrauen begegnet und die Dinge in der Verwaltung einfacher regelt: Er priorisiert die Digitalisierung, bricht die Silos im Staat selbst auf, aber auch die zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Und er passt die Sicherheitsarchitektur der aktuellen Gefahrenlage an. So der Kern des Reformkonzepts, das die Medienmanagerin und Aufsichtsrätin Julia Jäkel, die ehemaligen Bundesminister Thomas de Maizière und Peer Steinbrück sowie der Staatsrechtler und langjährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorgelegt haben. Die Initiatoren, die unabhängig von Parteien und anderen Interessenvertretern agieren, wollen mit ihrer Arbeit „dazu beitragen, Blockaden und Selbstblockaden staatlichen Handelns aufzulösen“. Finanziert und organisatorisch unterstützt wird die Initiative von vier renommierten Stiftungen: der gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der Fritz Thyssen Stiftung, der Stiftung Mercator und der Zeit-Stiftung Bucerius. Model-Foto: Peopleimages.com/Colourbox.de AKTUELL 19 vbob Magazin | dbb seiten | Mai 2025
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