Drei Handlungsstränge für eine digitale Bildung Ziel des neuen Digitalpakts ist laut Bundesbildungsministerium „die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern, die Lehrkräfte fortzubilden und die Entwicklung innovativer Lehr- und Lernmethoden zu fördern“. Das sind die drei sogenannten Handlungsstränge des Digitalpakts. Die Infrastruktur erhält dabei den Löwenanteil des Geldes. Für WLAN-Netze, Endgeräte und digitale Lernplattformen stellt der Bund den Ländern 2,25 Milliarden Euro zur Verfügung, die Länder beteiligen sich mit 500 Millionen Euro. Die restlichen 250 Millionen Euro des Bundes fließen im Rahmen des dritten Handlungsstranges in die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Diese soll die digitale Lehrkräftebildung voranbringen. Bei alldem soll auch die prekäre Situation in besonders finanzschwachen Kommunen berücksichtigt werden. Auch die neue schwarz-rote Bundesregierung hat sich den Digitalpakt 2.0 auf die Fahne geschrieben. Der entsprechende Absatz im Koalitionsvertrag streut die Ziele noch breiter: „Mit dem neuen Digitalpakt bauen wir die digitale Infrastruktur und verlässliche Administration aus. Wir bringen anwendungsorientierte Lehrkräftebildung, digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung, selbstadaptive, KI-gestützte Lernsysteme sowie digitalgestützte Vertretungskonzepte voran.“ Außerdem verlängert die Koalition den Abrechnungszeitraum für angefangene länderübergreifende Maßnahmen um zwei Jahre. Bedürftige Kinder will sie verlässlich mit Endgeräten ausstatten. Damoklesschwert Finanzierungsvorbehalt Was zunächst nach einem konkreten Plan aussieht, steht allerdings bei genauem Hinsehen auf wackeligen Füßen. In der Erklärung zum Digitalpakt 2.0 steht, dass die Länder bis Mitte Februar 2025 konkrete Vereinbarungen zu den drei Handlungssträngen vorlegen sollen. Bisher ist das nicht passiert. Prof. Dr. Susanne LinKlitzing, Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbands DPhV, kritisierte Anfang des Jahres auf der Bildungsmesse didacta das langsame Tempo des Projekts: „Dass die Verhandlungen über die Fortsetzung des bis Anfang 2024 gelaufenen ersten Digitalpakts auch Anfang 2025 noch nicht beendet sind, zeigt zwei ganz zentrale Probleme auf: zum einen, dass die politischen Entscheidungsträger grundsätzlich viel zu lange benötigten, dieses wichtige Maßnahmenpaket in eine beschlussfähige Form zu bringen. Zum anderen ist das Konstrukt eines immer wieder nur befristet laufenden Digitalpakts zu hinterfragen.“ Ein weiterer Faktor der Unsicherheit sind die Pläne der neuen Koalition, die Ressorts der Ministerien neu aufzuteilen. Das Bildungsministerium soll mit dem Familienministerium verschmelzen und das Querschnittsthema Digitalisierung soll ein eigenes Ministerium erhalten. Dies birgt das Risiko, dass wertvolle Zeit ins Land geht, da vorab Zuständigkeiten neu verteilt werden müssen. Schon der alte Digitalpakt litt unter einem komplizierten Prozess für die Antragsstellung und Vergabe. Das war einer der Gründe, warum manche Schulen kein Geld erhielten oder erst gar keinen Antrag stellten. Und selbst wenn das alles geklärt ist, bleibt ein „siebensilbiger“ Haken, von dem der Erfolg oder Misserfolg abhängt: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Das heißt, auch die Vorhaben, die den Digitalpakt betreffen, wird die neue Koalition nur bei genügend Etat im Haushalt umsetzen. dsc vbob Magazin | dbb seiten | Juni 2025
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