vbob Magazin 9/2026

Datenschutz und künstliche Intelligenz Wenn KI die Personalakte liest! Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung der EU in ihren zentralen Teilen anwendbar – und künstliche Intelligenz hält längst Einzug in Personalverwaltung und Dienststellen. Doch ausgerechnet die strengen Regeln für Hochrisiko-KI im Beschäftigungskontext wurden auf Ende 2027 verschoben, das deutsche Beschäftigtendatengesetz lässt weiter auf sich warten. Was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes jetzt schützt, ist die DSGVO – und das Wissen, sie anzuwenden. Am 2. August 2026 hat eine neue Zeitrechnung begonnen: Die europäische KI Verordnung wird in ihren zentralen Teilen anwendbar. Künstliche Intelligenz ist damit kein Zukunftsthema mehr, sondern geltendes Recht – und gelebte Realität in den Verwaltungen. Systeme, die Bewerbungen vorsortieren, Dienstpläne optimieren, Anträge prüfen oder Leistungsdaten auswerten, halten Einzug in Behörden, Kommunen und Betriebe. Was Effizienz verspricht, berührt zugleich den empfindlichsten Bereich überhaupt: die Daten der Beschäftigten. Die Technik kommt – der Schutz wartet Denn hier klafft eine Lücke, die aufhorchen lassen muss. Ausgerechnet die strengen Pflichten für sogenannte HochrisikoKI – darunter fallen Systeme für Personalauswahl, Beförderung und Leistungsbewertung – hat der europäische Gesetzgeber mit dem im Juni beschlossenen „Digital Omnibus“ auf Dezember 2027 verschoben. Gleichzeitig wartet Deutschland weiter auf das angekündigte Beschäftigtendatengesetz: Seit der Europäische Gerichtshof 2023 der zentralen Norm des deutschen Beschäftigtendatenschutzes, § 26 BDSG, die Vereinbarkeit mit dem Europarecht abgesprochen hat, liegt zwar ein Referentenentwurf vor – verabschiedet ist nichts. Die DSGVO ist das Netz, das jetzt trägt Was schützt die Beschäftigten also heute? Die Antwort ist so klar wie unbequem für alle, die den Datenschutz zuletzt als lästige Formalie abgetan haben: Es ist die Datenschutz Grundverordnung. Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, das Verbot rein automatisierter Entscheidungen mit erheblicher Tragweite, das Auskunftsrecht aus Artikel 15 – das sind keine bürokratischen Hürden, sondern handfeste Schutzrechte jeder Kollegin und jedes Kollegen. Wer wissen will, ob eine Software die eigene Krankmeldung, das Bewerbungsschreiben oder die Arbeitszeitdaten auswertet, hat einen Rechtsanspruch auf Antwort. Kernaufgabe der Interessenvertretung Für Personalräte, Betriebsräte und Gleichstellungsbeauftragte bedeutet das: Datenschutzkompetenz ist keine Kür mehr, sondern Kernaufgabe. Jede Einführung digitaler Systeme, jede Dienstvereinbarung zu KI Werkzeugen, jede Frage der Verhaltens und Leistungskontrolle verlangt Beschäftigte, die mitreden können – auf Augenhöhe mit Verwaltung und Softwareanbietern. Die KI Verordnung verpflichtet Arbeitgeber zudem ausdrücklich, für ausreichende KI Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Diese Pflicht gilt bereits heute. Sie einzufordern, ist gutes Recht – und kluge Interessenpolitik. Vertrauen beginnt beim Datenschutz Der öffentliche Dienst trägt dabei besondere Verantwortung: Er verarbeitet die sensibelsten Daten der Bürgerinnen und Bürger – und die seiner eigenen Beschäftigten. Vertrauen in den Staat beginnt beim Umgang mit Daten, nach außen wie nach innen. Wer jetzt in Wissen investiert und die eigenen Rechte kennt, gestaltet die Digitalisierung, statt von ihr gestaltet zu werden. Denn Datenschutz ist kein Bremsklotz der Modernisierung. Er ist ihre Voraussetzung. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollten die Ersten sein, die das wissen – und die Letzten, die es vergessen. _ © Getty Images DBB AKADEMIE Wissen ist der beste Beschäftigtendatenschutz. Die dbb akademie macht Sie fit für die neue Rechtslage: KI rechtssicher nutzen – Datenschutz, Urheberrechte, AI Act der EU (Q153, online am 9.9.2026 – kompakt | Q154, online am 25.11.2026) KI-Kompetenz-Schulung gemäß Art. 4 KI-VO – erfüllt die gesetzliche Schulungspflicht (Q708, online am 15.10.2026 | Q709, online am 7.12.2026) Der Personalrat als Datenschützer – das Praxis-Update 2026 – vom Verfahrensverzeichnis bis zur KI Mitbestimmung (Q089, Düsseldorf am 12. und 13.11.2026) Webseminar-Reihe: Grundlagenkenntnisse und Praxiswissen im Datenschutzrecht Fünf Module einzeln buchbar (L002, online am 8.9., 10.9., 15.9., 17.9., 22.9.2026) Zertifizierte Fortbildung zur/zum behördlichen Datenschutzbeauftragten (L003, Siegburg, drei Termine vom 12.10. bis 2.12.2026) Datenschutz-Update: Was gibt es Neues bei DSGVO, BDSG & Co.? (Q342, online am 30.11.26) Jetzt Inhouseschulung anfragen: f.knopf@dbbakademie.de. Fit für KI und Datenschutz Alle Termine und Anmeldung ▶ ▶ ▶ 38 SERVICE vbob Magazin | dbb seiten | September 2026

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