FRAUEN Ausgerechnet bei Alleinerziehenden und ihren Kindern, die ohnehin stärker von Armut betroffen sind, will die Politik jetzt sparen. Und das, obwohl sie jahrelang nicht ausreichend dafür gesorgt hat, säumige Unterhaltspflichtige zur Verantwortung zu ziehen. Das ist nur schwer vermittelbar“, kritisierte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, gegenüber dem dbb magazin. Die geplanten Kürzungen treffen überwiegend Frauen, denn 84 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter. Fast 2,7 Milliarden werden nicht eingetrieben Eigentlich liegt die Verantwortung für ausbleibende Unterhaltszahlungen bei den Unterhaltspflichtigen, nicht bei den Kindern und den Elternteilen, die den Alltag allein stemmen. Aber: Im Jahr 2025 standen Ausgaben von rund 3,27 Milliarden Euro Rückgriffseinnahmen von nur 585 Millionen Euro gegenüber. Die sogenannte Rückgriffsquote lag damit bei lediglich 18 Prozent. Kreutz machte klar, dass die Politik zunächst die Ursachen der niedrigen Rückgriffsquote untersuchen muss. So ist bekannt, dass Rückforderungen aus unterschiedlichen Gründen scheitern oder sich über viele Jahre hinziehen können. Unklar ist jedoch, welchen Anteil die einzelnen Ursachen am ausbleibenden Rückfluss haben. Gerade diese Datengrundlage wäre aber notwendig, um zielgerichtet zu handeln. „Statt vorschnell Leistungen zu kürzen, muss die Politik diese Wissenslücken schließen, alternative Einzugsmodelle ergebnisoffen prüfen und die erfolgreichen Ansätze anschließend konsequent umsetzen“, forderte Kreutz. Das müsse in gemeinsamer Arbeit mit Ländern, Kommunen und der Verwaltung erfolgen. Kommunen bleiben Einnahmen oft verwehrt Der Bund trägt 40 Prozent der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss, die übrigen 60 Prozent tragen die Länder, die ihre Kommunen nach den jeweiligen Landesregelungen beteiligen. Entsprechend müssen von den eingetriebenen Beträgen 40 Prozent an den Bund abgeführt werden. Wie die verbleibenden 60 Prozent zwischen Land und Kommunen verteilt werden, unterscheidet sich je nach Bundesland. Damit tragen kommunale Stellen häufig einen erheblichen Teil des praktischen Aufwands, ohne dass die zusätzlichen Einnahmen vollständig bei ihnen verbleiben. Auch ein genauer Blick auf die personelle und organisatorische Ausstattung der zuständigen Stellen sei Kreutz zufolge nötig. Diese leisten bereits heute einen erheblichen Teil der praktischen Arbeit, von der Ermittlung der Unterhaltspflichtigen über die Prüfung ihrer Leistungsfähigkeit bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Vollstreckung. „Die Bundesregierung darf es sich nicht so einfach machen, ein komplexes Vollzugs und Finanzierungsproblem durch Leistungskürzungen auf dem Rücken von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu lösen“, betonte Kreutz. Die dbb frauen sind hier im Austausch mit der Politik und anderen Akteurinnen, wie beispielsweise der komba gewerkschaft. dsc Unterhaltsvorschuss Staat lässt Milliarden liegen Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Bisher hatten Alleinerziehende einen Anspruch auf den Vorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Kindes. Das soll nach Plänen des Familienministeriums künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag gelten. Ziel ist, Geld zu sparen. Dabei liegt der Geldabfluss ganz woanders. © KI bearbeitet: stock.adobe.com/Google AI INTERN 41 vbob Magazin | dbb seiten | September 2026
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