vbob Magazin 3/2026

gen unabdingbar. Nicht zuletzt arbeite der vbob daran, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zu einer amtsangemessenen Besoldung endlich umzusetzen. Zumindest die Abschlagszahlungen aus der Einkommensrunde habe man nun „durchgesetzt“. Präsident Kay Scheller verstärkte die Argumente zum § 27 BLV. Nach seiner festen Überzeugung ist der Aufstieg für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamten ein ausgezeichnetes Instrument, um gerade und auch im Kerngeschäft „Prüfen, Berichten, Beraten“ neu zugeschnittene Aufstiegsdienstposten mit mehr Verantwortung und digitaler Ausrichtung zu schaffen und damit die Qualität der Aufgabenerledigung stetig zu steigern. Für den BRH sei es deshalb wichtig, die Aufstiegsmöglichkeit zu erhalten. Dafür setze er sich ebenso ein wie die Präsidialabteilung. Er begrüßte die Unterstützung von Gewerkschaften und Personalvertretung. Dr. Kai Preißmann ergänzte, dass es beim Aufstieg für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamten nach § 27 BLV keinerlei Schwierigkeiten oder personalwirtschaftliche Probleme gegeben habe. Vielmehr seien fast 40 geeignete Dienstposten identifiziert und ausgeschrieben worden. Auch die Auswahl gelang ohne Widersprüche oder gar Konkurrentenstreitverfahren. Grund für die hohe Akzeptanz sei, dass die Aufstiege nach § 27 BLV nicht als unsystematische Einzelfallentscheidungen wahrgenommen würden, sondern sich in die logische Karriere langjähriger herausragender Leistungen und den Zwischenschritt der Gewährung einer Amtszulage einfügten. Der Personalratsvorsitzende legte offen, dass die Arbeitsgemeinschaft der obersten Bundesbehörden sich beim Bundesinnenminister für den Erhalt des Leistungsaufstiegs eingesetzt habe. Zumindest die vollständige Abschaffung sei „vom Tisch“. Die Personalräte würden sich weiter engagieren, beispielsweise gegenüber dem Bundeskanzleramt. An dieser Stelle hob er die gute Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Gewerkschaften und Personalvertretung hervor, die in dieser Angelegenheit „für die Beschäftigten an einem Strang in einer Richtung zögen“. Trotz der zahlreichen Erfolge bei Beförderungen, Amtszulagen, Aufstiegen, Leistungsprämien und Höhergruppierungen wies er darauf hin, dass die Beschäftigten die Verteilung der Karrieremöglichkeiten als ungerecht empfinden. Außerdem fehle es den Beschäftigten an Transparenz bezüglich der Wartezeiten bei Beförderungen. Potenzial bei besseren Eingruppierungen machte der Personalrat angesichts der sich durch Arbeitsverdichtung und höhere Anforderungen an Qualitätssicherung, Barrierefreiheit und Corporate Design ergebenden stärkeren Eigenverantwortung aus. Dr. Kai Preißmann stellte zur „Ungerechtigkeit“ heraus, dass die Dienststelle im Rahmen der Organisationshoheit entscheide, ob, wann und wo ein herausgehobener Dienstposten nach sachgerechter Bewertung eingerichtet werde. Maßstäbe seien allein die bestmögliche Aufgabenerfüllung für die Funktionsfähigkeit des Staates und das Leistungsprinzip. < Pauschale Stelleneinsparungen auch im BRH Präsident Kay Scheller verdeutlichte engagiert seine Erfahrungen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Entgegen anderer Verhandlungsstände sei der BRH nun doch nicht von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommen. Dies sei besonders ärgerlich, da die bisherigen Sparanstrengungen des BRH und die Reorganisation nicht angemessen gewürdigt würden. Damit verliert der BRH 2026 bei 2,2 Prozent kegelgerechter Einsparung 30 Planstellen. Er setze sich weiter bei den Berichterstatterinnen und Berichterstattern für eine sachgerechte Behandlung des BRH ein. Frank Gehlen und Jochen Nagel wiesen auf die untauglichen Rezepte von pauschalen Stelleneinsparungen hin. Diese haben bereits nach der Wiedervereinigung und bei der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht funktioniert. Stattdessen sollten die Verantwortlichen der Dienststellen durch Aufgabenkritik die Behörden fortentwickeln. Sie regten an, sich nunmehr verstärkt den Beschäftigten zuzuwenden und interne Karrieren aufzuzeigen. Dies gelinge am besten im Rahmen eines aufgeschriebenen und veröffentlichten Personalentwicklungskonzepts. < Wie wollen wir zukünftig arbeiten? Präsident Kay Scheller bewertete die „Remote-Arbeit“ im Lichte von Digitalisierung und Produktivität positiv. Nach seiner Überzeugung solle dies gerne fortgesetzt werden. Er plane nicht, etwas zurückzudrehen. Voraussetzung sei jedoch stets, dass die Aufgaben der externen Finanzkontrolle erfüllt würden. Dr. Kai Preißmann führte aus, dass es bei weniger als ein Prozent der Arbeitsformen Schwierigkeiten gäbe und sich insofern die ortsflexiblen Arbeitsmodelle bewährt hätten. Frank Gehlen unterstützte moderne Arbeitsformen. Sie seien bedeutsam für den Bund als attraktiver Arbeitgeber und tragen zur Motivation und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten bei. Mit einem Schluss-Statement endete die Podiumsdiskussion: „Jede und jeder ist auf seiner Stelle wichtig für das große Ganze!“ jn <Präsident Kay Scheller mit Jochen Nagel, Personalratsvorsitzender, antworten auf die Fragen der Belegschaft. 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | März 2026

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==