vbob Magazin 4/2026

GEWERKSCHAFT BUNDESBESCHÄFTIGTE MAGAZIN Digitale Gewalt Eine unterschätzte Gefahr mit dbb seiten 4 April 2026 • 76. Jahrgang

< Editorial Die verfassungskonforme Besoldung und die rechtsförmliche Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen aus dem letzten Jahr auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sind überfällig. Noch in diesem Jahr wird das Bundesverfassungsgericht weitere Urteile mit Bezug zur Verfassungskonformität von Besoldungen sprechen. Bund und Länder haben es zwar auf 17 verschiedene Besoldungsrechtskreise gebracht, aber in nicht einem dieser 17 Rechtskreise ist die Besoldung verfassungskonform! Ich frage mich, wie lange soll das höchste deutsche Gericht eigentlich weitere Urteile fällen, bis die Regierungen endlich verfassungskonform handeln. Die Gewaltenteilung haben unsere Verfassungsmütter und -väter nicht einfach nur so verankert. Wenn sich die anderen Verfassungsorgane nicht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes halten, dann ist das aus meiner Sicht eine Missachtung eines Verfassungsorgans, ein Verstoß gegen Recht und Gesetz sowie mindestens demokratiegefährdendes Verhalten; keinesfalls jedoch vorbildhaft für Bürgerinnen und Bürger, von denen zu Recht die Einhaltung von Recht und Gesetz gefordert wird. Im Falle Berlins hat das Bundesverfassungsgericht sogar eine Frist verfügt, binnen der das Land Berlin ein neues Besoldungsrecht erlassen muss – ich bin gespannt. Ende März wurden die Vorschläge der Gesundheitskommission, der GKV-Finanzkommission, zu den gewaltigen geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen vorgelegt. Das bedeutet die nächsten Kostenbelastungen für gesetzlich Versicherte und Einschnitte in der Gesundheitsversorgung. Ende Juni wird die Altersvorsorge- oder auch Rentenkommission ihren Abschlussbericht vorlegen. Auch das wird nach unserer Einschätzung nicht ohne weitere Belastungen für die Beschäftigten in der Bundesverwaltung ablaufen. Renteneintrittsalter, Beiträge zur Rentenversicherung usw. – da werden Vorschläge kommen, die ebenfalls zusätzliche Belastungen für die meisten Menschen, auch in der Bundesverwaltung, mit sich bringen. Diese Themen werden die politische Debatte in der zweiten Jahreshälfte maßgeblich mitprägen. Ich freue mich sehr über die Neugründung unserer Fachgruppe im Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung. Allen Mitgliedern und dem Vorstand der Fachgruppe ein herzliches Willkommen! Auch in den Fachgruppen BAMF und BMLEH hat es Wahlen gegeben. Ich gratuliere allen Gewählten und freue mich auf die gute Zusammenarbeit! In dieser Ausgabe lesen Sie zudem, wie wichtig die Befassung mit dem Thema digitale Gewalt auch für Bundesbeschäftigte ist. Das Jubiläumsjahr „75 Jahre vbob“ läuft weiter, auch der Bundesvorstand bietet Ihnen Videoschalten zu diversen Themen. Sie wissen davon nichts? Fragen Sie Ihre Fachgruppe, die erhält von uns die Einladung und den Einwahl-Link. Mit besten Grüßen Ihr Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zwei von fünf Landtagswahlen in diesem Jahr sind erfolgt – in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz. Die Ergebnisse wirken sich auch in der Bundespolitik aus. Der Druck auf die Koalition steigt mit diesen Wahlergebnissen in Anbetracht eines seitens der Union sicher geglaubten und nicht erreichten Sieges im ersten und einer seitens der SPD sicher nicht eingeplanten Niederlage im zweiten Bundesland. Schlimmer noch, dass eine von zwei Regierungsparteien auf Bundesebene um den Einzug in einen Landtag zittern muss – das ist in der Wirkung besonders. Dass dann auf Ebene der Landesparteien auf den nicht hilfreichen Einfluss der Bundesebene verwiesen wird, das verortet ein Problem bei der an der Regierung beteiligten Parteispitze. Was bedeutet das für uns Beschäftigte in der Bundesverwaltung? Auch wir haben ein Interesse an einer stabilen Demokratie mit stabilen Regierungen. Wir brauchen für die Umsetzung des eingeschlagenen Weges der Staatsmodernisierung und der Digitalisierung des Staates und seiner Verwaltung sowie bei den großen Reformprojekten eine stabile und auf die inhaltlichen Herausforderungen fokussierte Regierungsmannschaft. Eine Situation, in der man sich mit sich selbst beschäftigt und den Blick auf die wichtigen Weichenstellungen verliert, würde Deutschland schaden. Für uns ist eines der wichtigen Vorhaben des laufenden Jahrzehnts die Neuregelung der Alimentation nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. Letzte Signale deuten darauf hin, dass die Bundesregierung die interne Abstimmung über einen diesbezüglichen Gesetzentwurf begonnen hat, das begrüßen wir und auch, dass das Bundesfinanzministerium sich demzufolge mit dem Bundesinnenministerium geeinigt zu haben scheint. Es bleibt zu hoffen, dass die weiteren Schritte über die Kabinettsbeschlussfassung und die Befassung des Deutschen Bundestages nunmehr noch vor Ablauf der ersten Jahreshälfte erfolgen. © Reimo Schaaf Frank Gehlen Bundesvorsitzender 3 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026

Digitale Gewalt – eine unterschätzte Gefahr für Bundesbeschäftigte Anders als von manchem vorgeworfen, sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten und oberen Bundesbehörden nicht isoliert „im Elfenbeinturm“, sondern stehen mitten im Leben, mitten in der Gesellschaft – und das nicht nur am Tag der offenen Tür. Die Kontakte, die Bundesbeschäftigte mit den Bürgerinnen und Bürgern haben, sind bunt und vielfältig, auch über Presse- und Bürgerkommunikationsreferate hinaus: Verbändearbeit, Besuchergruppen, Bildungs- und Bürgerbeteiligungsprojekte und, nicht zu vergessen, die immer steigende Vielzahl an Bürgeranfragen. Auch wenn sich der überwiegende Teil der Bürgerkontakte sehr positiv gestaltet – mit Wissenszuwachs und gewinnbringenden Erfahrungen für beide Seiten –, so gibt es doch, leider, eine zunehmende Anzahl von negativen Erfahrungen. In Bezug auf die Kolleginnen und Kollegen etwa bei der Polizei, der Rettungsdienste und der Agentur für Arbeit sind diese Negativerfahrungen bereits bekannt. < „dbb Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst“ 2025 Der dbb beamtenbund und tarifunion beauftragte forsa – Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH auch im Jahr 2025 wieder zu untersuchen, wie der öffentliche Dienst und seine Leistungen von den Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik wahrgenommen werden. Zusätzlich wurden – wie bereits 2019 und 2023 – die Meinungen der Bundesbürgerinnen und -bürger zu (beobachteter) Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhoben. Die repräsentative Erhebung fand im Juli 2025 statt. 30 Prozent der Bundesbürger geben an, schon einmal Übergriffe auf öffentlich Beschäftigte beobachtet zu haben, also dass diese behindert, belästigt, beschimpft oder angegriffen wurden. Der Anteil liegt über dem der Vorjahre (+4 Prozentpunkte). Am häufigsten wurden von denjenigen, die derartige Übergriffe auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beobachtet haben, Übergriffe auf Polizistinnen beziehungsweise Polizisten (60 Prozent) oder auf Rettungskräfte und Notärztinnen/-ärzte (56 Prozent) beobachtet. Beobachtungen in Bezug auf Mitarbeitende der Bundesverwaltung wurden nicht abgefragt. Am häufigsten wurde von den Befragten beobachtet, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beleidigt (87 Prozent) oder angeschrien (69 Prozent) wurden. Jeder Dritte (36 Prozent) hat allerdings auch beobachtet, dass ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes körperlich bedrängt wurde, jeder Fünfte (20 Prozent), dass ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes bespuckt wurde. Körperliche Gewalt gegenüber einem < dbb <Nachrichten – Geyer zur Rentenkommission: Rückkehr zur sachlichen Debatte überfällig 13 <Verwaltungsmodernisierung: Den digitalen Staat gemeinsam bauen 14 <Tarifpolitik – Einkommensrunde öffentlicher Dienst: Tarifabschluss für Hessen erzielt – Übertragung zugesagt 15 <Reportage – Drogen im Gefängnis: Wenn Herrchen arbeiten geht, geht Balin spielen 20 <Interview – Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: „Die Justiz leidet an vielen Stellen an Überlastung“ 25 <Brennpunkt – Überlastung der Justiz: Strafverfolgung auf der Kippe? 27 <Online – E-Akte in der Justiz: Die Zukunft muss warten 29 <Beamte – Bundeslaufbahnverordnung: Modernes Beamtenrecht schafft Anreize 31 <Tagung – dbb-Bundesfrauenkongress 2026: Jetzt oder nie: Frauen. Macht. Demokratie. 32 <Jugend – Staatsmodernisierung: Wenig Digitalisierung, viel Bürokratie 35 <Job-Portrait – Bewährungshelferin: Ausgestreckte Hand und strenge Stimme 41 < Impressum Herausgeber des vbob Magazins: Bundesvorstand vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn. Telefon: 0228.9579653. Telefax: 0228.9579654. E-Mail: vbob@ vbob.de. Internet: www.vbob.de. Hauptstadtbüro Berlin. Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. E-Mail: anne.hoffmann@vbob.de. Bundesvorsitzender: Frank Gehlen. Redaktion: Anne-Katrin Hoffmann, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. Titelfoto: © odzie – stock.adobe.com; KI generiert. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Bezugsbedingungen: Das vbob Magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen vbob Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. Inlandsbezugspreis: Jahresabonnement 55,10 Euro zzgl. 10,20 Euro Versandkosten, inkl. MwSt.; Mindestlaufzeit 1 Jahr. Einzelheft 6,30 Euro zzgl. 2,20 Euro Versandkosten, inkl. MwSt. Abonnementkündigungen müssen bis zum 1. Dezember in Textform beim DBB Verlag eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr. Verlag: DBB Verlag GmbH. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Layout: Dominik Allartz. Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Marion Clausen, Telefon: 030.7261917-32, E-Mail: marion.clausen@dbbverlag.de. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Preisliste 67 (dbb magazin) und Preisliste 46 (vbob Magazin), gültig ab 1.1.2026. Druckauflage dbb magazin: 549265 (IVW 4/2025). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. ISSN 1437-997X <Digitale Gewalt – eine unterschätzte Gefahr für Bundesbeschäftigte 4 <Aus den Fachgruppen: Veränderungen beim BAMF 7 <Kontinuität und Gemeinschaft – Fachgruppe im BMLEH stellt Weichen für 2026 bis 2030 8 <Kommentierte Pressetimmen 9 <In eigener Sache: Ab 2027 verändert sich das Magazin 12 < Inhalt 4 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026

öffentlich Beschäftigten haben nur wenige Befragte (12 Prozent) beobachtet. Die Fallzahlen nehmen aber auch in obersten und oberen Bundesbehörden zu. Neben immer wieder vorkommenden Störungen und Pöbeleien vor Ort, etwa im Rahmen von Veranstaltungen oder per Telefon, gibt es zunehmend auch mehr Ausschreitungen im digitalen Raum: Sei es der Bürger, der die Kollegin, die ihm kurz zuvor eine negative Antwort auf eine Anfrage schickte, in einer E-Mail persönlich bedroht, sei es die Bürgerin, die aufgrund begrenzter Kapazität nicht an einer Veranstaltung teilnehmen konnte, die im Nachgang einzelne Kollegen der einladenden Organisationseinheit namentlich in sozialen Medien beschimpft. Viele Kolleginnen und Kollegen erleben Einzelpersonen, die sie immer wieder – auf verschiedenste Art und Weise – in zum Teil verletzender oder Angst auslösender Form kontaktieren, zum Teil auch über private Konten in sozialen Medien. Auch in einschlägigen Foren werden Antworten aus Ministerien und Bundesbehörden oft bis ins Kleinste seziert, werden einzelne Sätze – aus dem Zusammenhang gerissen – genutzt, um die Kolleginnen oder Kollegen, die die Antworten unterschrieben haben, in Misskredit zu bringen. Die vermeintliche Anonymität der digitalen Medien senkt oft Hemmschwellen und verleitet manche Personen dazu, ihrem Hass freien Lauf zu lassen. Besonders dieser Form der Gewalt ausgesetzt sind die Kolleginnen und Kollegen, die die Auftritte der Behörden in sozialen Medien betreuen. In den entsprechenden Kommentarspalten finden sich leider sehr häufig verletzende und beleidigende Kommentare. Schon heute zögern einige Mitarbeitende der Bundesverwaltung deshalb vor der Nennung des eigenen Namens in Veröffentlichungen oder bei Veranstaltungen und auch die Beantwortung von Bürgeranfragen geschieht in einigen Fällen über Funktionsadressen ohne Namensangabe. Man wolle sich nicht Angriffen aussetzen, so ist oft zu hören. < Dienstpflicht und Fürsorgepflicht So nachvollziehbar dies auch sein mag: Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, sich nicht nur zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, sondern auch für deren Erhaltung einzutreten. Dies erfordert ganz klar auch den Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern und – wo immer dies möglich ist – die Auseinandersetzung auch mit kritischen Positionen. Dies erfordert aber auch, dass Ministerien und weitere Behörden ihre Mitarbeitenden besser schützen – auch vor digitaler Gewalt. < Auch digitale Gewalt ist echte Gewalt Denn auch digitale Gewalt ist echte Gewalt. In unserer Welt, die zunehmend durch die digitalen Medien bestimmt wird, wird „Hass im Netz“ sogar immer häufiger. Der Begriff der „digitalen Gewalt“ umfasst dabei verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung und Nötigung anderer Menschen mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Zu den Besonderheiten digitaler Gewalt zählt, dass sie rund um die Uhr stattfinden kann – die Belästigungen also nicht nach der Arbeit enden, sondern neben der Dienststelle auch „zu Hause“ stattfinden. Die Orte digitaler Gewalt sind vielseitig: soziale Netzwerke, Messenger-Apps, Chaträume, Gaming-Plattformen oder E-Mails. Digitale © MQ-Illustrations/stock.adobe.com 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026

< Hilfe-Info Was ist im Internet erlaubt – und was nicht? Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 5 GG). Diese Freiheit endet aber dort, wo andere in ihren Rechten verletzt werden. Dann kann eine Äußerung eine Straftat sein. Eine Beleidigung (§ 185 StGB) begeht, wer eine andere Person beschimpft oder etwas sagt, um die Person als wertlos zu bezeichnen. Wer gegenüber einer Person, die zu einer bestimmten Gruppe (zum Beispiel Jüdinnen und Juden oder Muslime) gehört, gegen diese Gruppe hetzt (zum Beispiel sie beschimpft oder verleumdet), kann eine verhetzende Beleidigung (§ 192a StGB) begehen. Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) behauptet eine Person etwas über eine andere Person, das nicht erweislich wahr ist und die Ehre dieser Person verletzen kann. Es wird also einer Person etwas unterstellt, was die Öffentlichkeit als verachtenswert beurteilen könnte, was aber nicht zutrifft oder vielleicht zutrifft, aber nicht sicher bewiesen werden kann. Ist die Täterin oder der Täter sicher, dass die behauptete Tatsache nicht stimmt, liegt sogar eine Verleumdung (§ 187 StGB) vor, die noch härter bestraft werden kann als die üble Nachrede. Neben Beleidigungen können auch bestimmte Äußerungen, die bedrohlich wirken, bestraft werden. Es kann auch Gewalt gegen eine Person oder ihre Sachen angedroht werden. Geht es der Täterin oder dem Täter darum, Geld von der anderen Person zu erlangen, kann dagegen eine Erpressung in Betracht kommen. Strafbar ist es, einer Person anzudrohen, dass gegen sie oder eine ihr nahestehende Person ein Verbrechen oder eine andere schwere Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert begangen wird. Darunter fällt zum Beispiel die Ankündigung, die Person zu verprügeln. Es kann sich dann um eine Bedrohung handeln (§ 241 StGB). Quelle: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Merkblaetter/ merkblatt_hass_und_gewalt_im_netz.html Hinweis: Hilfe-info.de ist ein Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Gewalt kann zudem rasch ein sehr großes Publikum erreichen. < Das Internet ist kein rechtsfreier Raum Das Internet ist jedoch auch aktuell mitnichten ein rechtsfreier Raum. So hat etwa das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität von 2021 einige Gesetze verschärft und erweitert und so dazu beigetragen, dass es mehr Ordnung und Sicherheit im Netz gibt. Die Anbieter großer sozialer Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern und Nutzerinnen im Inland sind nunmehr nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, einen Meldeweg für strafbare Inhalte bereitzuhalten (NetzDG-Meldeformular). Die gemeldeten Inhalte müssen dann am Maßstab des deutschen Strafrechts geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden. Das BKA geht – zusammen mit Kooperationspartnern – mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) gegen Hass und Hetze im Netz vor. Auch die Länder verfügen über eigene Systeme – so geht zum Beispiel die Justiz in NRW über die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) gegen Hasskommentare vor. < Es braucht Schutzkonzepte für digitale Gewalt gegen Bundesbeschäftigte Es gibt also Handhabe gegen Hass im Netz. Es muss aber ganz klar sein: Es kann nicht allein den Mitarbeitenden auferlegt werden, sich zur Wehr zu setzen. Auch der Dienstherr muss aktiv werden! In zahlreichen Häusern gibt es aber noch kein ausgewiesenes Schutzkonzept für den Fall, dass einzelne Beschäftigte in einem dienstlichen Kontext – direkt oder über die Presse beziehungsweise soziale Medien – von externen Personen bedroht oder angegriffen werden oder sich bedroht fühlen. Oft sind sogar Meldewege und mögliche Maßnahmen unklar. Zahlen zu konkreten Bedrohungen werden ebenfalls kaum verlässlich abgefragt. Hier ist also viel zu tun. Neben Bewusstsein zu schaffen für diese – immer noch neue – Form der Bedrohung, die unseren Arbeitsalltag jedoch zunehmend betrifft, muss es darum gehen, die Beschäftigten zu schützen, ohne die so wichtigen Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern abzubrechen. Der vbob wird die Diskussion aufnehmen und aktiv fortentwickeln. Denn: In den Elfenbeinturm wollen wir nicht! Katrin Kowalczyk © NicoElNino/stock.adobe.com 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

Aus den Fachgruppen Veränderungen beim BAMF Am 17. März 2026 fand in der Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Fachgruppe wächst – und darüber freuen wir uns! Mehr Mitglieder bedeuten aber auch mehr Aufgaben. Diese möchten wir zuverlässig erfüllen können. Und da einige Mitglieder des erweiterten Fachgruppenvorstands darum baten, ihr Amt niederlegen zu dürfen, wurde die außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig. Im Namen der gesamten Fachgruppe bedankte sich die Vorsitzende der Fachgruppe, Anja Kuntscher, bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern für den – zum Teil auch – langjährigen Einsatz im Sinne des und für den vbob. Sie wünschte den Kolleginnen und Kollegen alles Gute und verband dies mit der Hoffnung, dass alle dem vbob wohlwollend verbunden bleiben. < Was ist ab sofort anders? Der Fachgruppenvorstand vergrößert sich von zwei auf drei stellvertretende Vorsitzende. Die bislang zweite stellvertretende Vorsitzende, Eileen Rummler, übernimmt die erste Stellvertretung. Uns war vor allem eine möglichst paritätische Besetzung des Vorstandes wichtig. Aus diesem Grund wird das Vorsitzendenquartett künftig durch Michael Dietmann und Matthias Reich komplettiert. Als Beisitzende stellten sich Marika Schumacher-Achhammer, Tobias Lange, Sophie Stenzhorn und Lukas Dürr erfolgreich zur Wahl. Der Fachgruppenvorstand wird ergänzt durch die Beisitzenden Marie Kossin, Stefan Schönweiß, Stephanie Zemke und den Schatzmeister der Fachgruppe, Arne Piechulek. „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und die Aufgaben in den nächsten Monaten“, teilte die Fachgruppenvorsitzende am Ende der Mitgliederversammlung mit. ak <Der neu gewählte Fachgruppenvorstand: Marie Kossin, Michael Dietmann, Lukas Dürr, Anja Kuntscher, Marika Schumacher-Achhammer, Eileen Rummler, Tobias Lange, Matthias Reich (von links) © FG BAMF

Kontinuität und Gemeinschaft – Fachgruppe im BMLEH stellt Weichen für 2026 bis 2030 Rund zweieinhalb Stunden intensiver Austausch, wegweisende Neuwahlen und ein Moment, der unter die Haut ging: Die jüngste Mitgliederversammlung unserer vbob-Fachgruppe Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (07) war weit mehr als nur ein Pflichttermin im Kalender. Die Agenda war straff, die Themen brisant. In einer knapp 150-minütigen Sitzung diskutierten die Mitglieder die aktuellen Herausforderungen der Gewerkschaftsarbeit. Dabei wurde deutlich: Insbesondere das laufende Jahr 2026 wird uns mit den im Rahmen der Modernisierungsagenda der Bundesregierung vorgesehenen massiven Änderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes fordern. Doch die Fachgruppe ist bereit, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen mit Nachdruck zu vertreten. < Ein neues Mandat für die Zukunft Ein zentraler Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung war die Wahl des Vorstandes für die Amtsperiode 2026 bis 2030. In harmonischer Atmosphäre wurde der bisherige Vorstand, bestehend aus Carsten Maier (Vorsitzender), Dr. Rolf Krieger (stellvertretender Vorsitzender), Anna Stendel (Schatzmeisterin) und den Beisitzern Peter Burkart, Frank Langer, Katja Kreuer, Heidrun Sonnert und Linda Streppelhoff, einstimmig von der Mitgliederversammlung wiedergewählt. Das bewährte Team wurde durch die Neuwahl von Alexandra Falkenberg als weitere Beisitzerin verstärkt und nimmt die Arbeit mit Rückenwind auf, um die Fachgruppe sicher durch die nächsten vier Jahre zu steuern. < Ein Leben für die Solidarität Der emotionalste Moment der Versammlung war zweifellos die Ehrung eines ganz besonderen Jubilars. Mit stolzen 92 Jahren wurde unser Fachgruppenmitglied Karlernst Wollny für die außergewöhnlich langzeitige Treue zum vbob von 50 Jahren geehrt. Wenn ein Kollege über Jahrzehnte hinweg die gewerkschaftlichen Werte vertritt, ist das nicht nur eine Zahl – es ist ein lebendiges Vorbild für Solidarität und Engagement. Der Applaus der Anwesenden unterstrich die tiefe Wertschätzung für diese Lebensleistung. < Ausklang in geselliger Runde Nach der getanen Arbeit und den förmlichen Beschlüssen kam auch der informelle Austausch nicht zu kurz. Beim anschließenden gemeinsamen Abendessen wurden die Diskussionen vertieft, Kontakte geknüpft und das Gemeinschaftsgefühl gestärkt. Denn am Ende ist es genau dieser Zusammenhalt, der unsere Fachgruppe ausmacht. cm <„Gewerkschaft lebt vom Mitmachen – über Generationen hinweg. Diese Ehrung zeigt uns, dass unsere Wurzeln stark sind.“ © FG BMLEH © FG BMLEH, generiert mit KI 8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026

Kommentierte Pressestimmen Vertrauen ist die Grundlage des öffentlichen Dienstes – und dieses Vertrauen gerät zunehmend unter Druck. E-Mail-Durchsuchungen in Ministerien und die zugespitzte Rentendebatte zeigen ein gemeinsames Problem: das Verhältnis des Staates zu seinen Beschäftigten. Wer auf Kontrolle setzt oder zentrale Rahmenbedingungen infrage stellt, gefährdet Motivation, Attraktivität und Leistungsfähigkeit. Gerade für den Nachwuchs stellt sich damit die Frage: Wie verlässlich ist ein Arbeitgeber, der seine eigenen Grundlagen zur Disposition stellt? < Durchsuchung von E-Mail-Konten im BMWE – Mitarbeiter unter Generalverdacht?! Die Berichte über die Durchsuchung von E-Mail-Konten im Bundeswirtschaftsministerium verdichten sich – und mit ihnen ein Bild, das für den öffentlichen Dienst hochproblematisch ist. Was zunächst als Reaktion auf durchgestochene Gesetzentwürfe dargestellt wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Ausdruck eines Führungsstils, der auf Kontrolle statt Vertrauen setzt. So berichten mehrere Medien übereinstimmend, dass die Kontrollen „stichprobenartig“ erfolgten, „nichts gefunden wurde“ und die Betroffenen erst im Nachhinein informiert wurden. Tagesspiegel, 12. März 2026; t-online, 13. März 2026 Für die Beschäftigten bedeutet ein solches Vorgehen vor allem eines: Verunsicherung. Laut Berichten reagierten Mitarbeitende „empört und verunsichert“ auf die Maßnahmen. Diese Reaktion ist nachvollziehbar – denn wer ohne konkreten Verdacht überprüft wird, erlebt nicht Aufklärung, sondern Generalverdacht. Genau das widerspricht den Grundprinzipien des öffentlichen Dienstes. Besonders deutlich hat dies auch unser Bundesvorsitzender Frank Gehlen benannt. Er warnte, die Durchsuchung der E-Mail-Konten könne „das Vertrauen der Belegschaft in die Hausleitung nachhaltig beschädigen“, und kritisierte, im Ministerium sei „offenbar die Tragweite dieser Maßnahme falsch eingeschätzt“ worden. SPIEGEL ONLINE, 13. März 2026 Diese Einschätzung bringt den Kern des Problems auf den Punkt: Es geht nicht nur um eine einzelne Maßnahme, sondern um die grundlegende Frage, wie Führung im öffentlichen Dienst verstanden wird. Zugleich verweist Frank Gehlen auf eine zweite, nicht minder problematische Dimension. Zwar gelte für Beamtinnen und Beamte selbstverständlich die Pflicht zur Loyalität und zum Schutz vertraulicher Informationen. Doch wenn politische Verantwortungsträger selbst öffentlich über interne Abläufe sprechen oder den Eindruck erwecken, ein Haus müsse erst „auf Linie gebracht“ werden, verliert diese Argumentation an Glaubwürdigkeit. Wer Loyalität einfordert, muss sie auch vorleben – und darf sie nicht selektiv auslegen. Hinzu kommt: Die Maßnahme steht in einem politischen Kontext, der selbst Anlass zur Kritik gibt. Auslöser waren offenbar interne Entwürfe zu energiepolitischen Vorhaben, © Björn Wylezich/stock.adobe.com

deren Inhalte auch innerhalb der Bundesregierung und gegenüber der Öffentlichkeit hochumstritten waren. t-online, 13. März 2026 Wenn politische Konflikte nach innen mit Kontrollmaßnahmen beantwortet werden, statt sie politisch zu klären, verschiebt sich das Problem – gelöst wird es nicht. Auch die Haltung des Ministeriums überzeugt nicht. Der Verweis auf „Vertraulichkeit und Schutz interner Informationen“ als Begründung für die Maßnahme greift zu kurz. stern, 13. März 2026 Denn Vertraulichkeit lässt sich nicht durch Misstrauen erzwingen, sondern nur durch eine funktionierende Vertrauenskultur sichern. Die Konsequenzen eines solchen Vorgehens sind absehbar: Ein Klima der Absicherung ersetzt ein Klima der Zusammenarbeit. Entscheidungen werden vorsichtiger, Kommunikation defensiver, Innovation schwieriger. Genau das kann sich eine Verwaltung, die vor großen Transformationsaufgaben steht, nicht leisten. Für uns als Gewerkschaft gilt daher: Loyalität entsteht nicht durch Kontrolle, sondern durch faire Rahmenbedingungen, transparente Verfahren und respektvolle Führung. Wer stattdessen auf Misstrauen setzt, beschädigt nicht nur das Betriebsklima, sondern die Leistungsfähigkeit des gesamten Hauses. Unser Fazit ist klar: Die Durchsuchung von E-Mail-Konten ohne transparente und nachvollziehbare Grundlage ist ein schwerer Fehler. Sie mag kurzfristig Handlungsfähigkeit demonstrieren – tatsächlich aber untergräbt sie das Fundament, auf dem gute Verwaltung steht. Es braucht jetzt Aufklärung, klare rechtliche Leitplanken und vor allem einen Kurswechsel hin zu einer Führungskultur, die Vertrauen schafft, statt es zu verspielen. < Rente vs. Pension – eine Debatte am Ziel vorbei?! Die Debatte ist wieder da – und sie wird wieder falsch geführt. Wenn derzeit gefordert wird, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, dann klingt das für viele nach „Gerechtigkeit“. Tatsächlich aber droht hier eine gefährliche Verkürzung komplexer Zusammenhänge. Wer den öffentlichen Dienst auf eine vermeintliche „Privilegienfrage“ reduziert, verkennt die Realität – und riskiert die Zukunftsfähigkeit des Staates. Die Zahlen werden dabei gerne zugespitzt: Rund 3 416 Euro durchschnittliche Pension stehen etwa 1 100 Euro gesetzlicher Rente gegenüber. Hamburger Abendblatt, 15. März 2026 Doch dieser Vergleich greift zu kurz. Er blendet systematisch aus, dass Beamtenversorgung und gesetzliche Rente auf völlig unterschiedlichen Logiken beruhen. Der Deutsche Beamtenbund weist zu Recht darauf hin, dass Beamtinnen und Beamte „ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis mit dem Staat“ eingehen, dem gegenüber eine „lebenslange Alimentationspflicht“ steht. Frankfurter Rundschau, 7. März 2026 Gleichzeitig wird die Debatte zunehmend aufgeladen – auch durch Stimmen, die ein „dauerndes Gefühl“ von Ungerechtigkeit in der Gesellschaft beschreiben. Politik darf sich jedoch nicht an gefühlter Gerechtigkeit orientieren, sondern an funktionierenden Systemen. Genau darauf weist auch dbb Chef Volker Geyer hin: Wenn Reformen „nur auf emotionaler Ebene geführt werden und gefühlte Gerechtigkeit wichtiger wird als Fakten“, dann werde man die Probleme der Alterssicherung nicht lösen. inFranken.de, 12. März 2026 Denn die Fakten sind unbequemer: Selbst Ökonomen stellen fest, dass eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten kurzfristig zwar Mehreinnahmen bringen könnte, langfristig aber auch höhere Ausgaben erzeugt – ein strukturelles Problem würde nicht gelöst. Frankfurter Rundschau, 7. März 2026 Oder zugespitzt formuliert: Wer glaubt, man könne das Rentensystem durch die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten „retten“, betreibt politische Symbolpolitik. Gleichzeitig wird ein zentraler Punkt in der öffentlichen Debatte systematisch ausgeblendet: die Perspektive der Beschäftigten – insbesondere der jüngeren Generation. Für viele Nachwuchskräfte im öffentlichen Dienst ist die Versorgung kein „Privileg“, sondern Teil eines Gesamtpakets, das die Entscheidung für den Staatsdienst überhaupt erst attraktiv macht. Gerade junge Beschäftigte erleben die Debatte daher zunehmend als widersprüchlich: Einerseits wird von ihnen erwartet, den Staat in Zeiten multipler Krisen leistungsfähig zu halten. Andererseits wird öffentlich suggeriert, sie seien Teil eines überprivilegierten Systems, das „zur Kasse gebeten“ werden müsse. Hinzu kommt: Selbst Reformbefürworter räumen ein, dass die Umsetzung komplex und langfristig nur schrittweise möglich wäre – etwa durch Veränderungen bei Neueinstellungen oder eine Reduzierung von Verbeamtungen. DIW-Einschätzung, inFranken.de, 12. März 2026 Für viele Beschäftigte würde dies konkret Verschlechterungen bedeuten. Und während manche fordern, „alle“ müssten in ein System einzahlen, zeigt die gleiche Analyse: Die strukturellen Probleme der Rentenversicherung liegen tiefer – im demografischen Wandel, in unterbrochenen Erwerbsbiografien und politischen Entscheidungen der Vergangenheit. Für uns als Gewerkschaft ist daher klar: Reformen der Alterssicherung sind notwendig. Aber sie müssen ehrlich, tragfähig und gerecht sein – und dürfen nicht auf dem Rücken einzelner Beschäftigtengruppen ausgetragen werden. Unser Fazit ist eindeutig: Die aktuelle Debatte droht mehr Schaden anzurichten, als Lösungen zu liefern. Wer den öffentlichen Dienst zum Sündenbock macht, schwächt seine Attraktivität – und damit die Leistungsfähigkeit des Staates insgesamt. Gerade mit Blick auf den Nachwuchs gilt: Wer morgen einen starken öffentlichen Dienst will, darf heute nicht dessen Grundlagen infrage stellen. yb © Björn Wylezich/stock.adobe.com 10 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026

© Zerbor/stock.adobe.com © vbob (2) In eigener Sache Ab 2027 verändert sich das Magazin Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren seit vielen Jahren in den Gremien des vbob über den Fortbestand des Mitgliedermagazins. Hintergrund ist die stark gesunkene Nachfrage nach der vom vbob mit gleichbleibend hohen und sogar steigenden Kosten erstellten Papierversion auf inzwischen unter 50 Prozent der Mitglieder. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der Ressourcenschonung hat der Bundesvorstand des vbob entschieden, im 75. Jahr des Bestehens des vbob eine Veränderung einzuleiten. Dabei soll es ausdrücklich nicht um die vollständige Einstellung des Mitgliedermagazins gehen, sondern um einen anderen Bezugs- beziehungsweise Vertriebsweg gegenüber unseren Mitgliedern. Wir bieten Ihnen als Mitglied unser Magazin bereits seit längerer Zeit in digitaler Form als E-Paper an, welches Sie schon jetzt auf der vbob Website abrufen können. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, das vbob Mitgliedermagazin auf unserer Website einzusehen, herunterzuladen oder bei Bedarf auch auszudrucken. Wir brauchen Ihre Unterstützung auch bei der Betreuung mit weiteren Informationen. Falls sich Ihre Anschrift oder Ihre Mailadresse ändert, so denken Sie bitte daran, dies unter mitgliederverwaltung@vbob.de mitzuteilen. Postrückläufer und Unzustellbarkeitshinweise bei Mailingaktionen zeigen uns, dass das nicht immer geschieht. Hier helfen Sie uns, Ihre Betreuung durch den vbob zu verbessern. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die gemeinsame Gestaltung des anderen, ressourcenschonenden und kostenreduzierenden Weges bei gleichzeitig weitestgehendem Erhalt des Ihnen bekannten vbob Mitgliedermagazins! Um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, lohnt es sich, sich über unsere sozialen Medien sowie auf der Homepage zu informieren. _ 12 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026

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