vbob Magazin 5/2025

GEWERKSCHAFT BUNDESBESCHÄFTIGTE MAGAZIN Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz Mehr Wasser als Wein?mit dbb seiten 5 Mai 2026 • 76. Jahrgang

< Editorial keiten geben soll. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses haben wir unsere Stellungnahme abgegeben, was daraus vom dbb übernommen wird und was das Bundesinnenministerium schlussendlich daraus macht, das werden wir sehen. Im Nachgang zum Beteiligungsverfahren, zu dem auch ein Anhörungsgespräch im BMI gehört, wird der Gesetzentwurf dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in den Bundestag eingebracht. Wie dort damit umgegangen wird und was der Bundestag am Ende beschließen wird, darauf darf man in Anbetracht der politischen und medialen Lage gespannt sein. Nach den Vorschlägen der Bundesregierung zur Gesundheitsreform, dem vorliegenden Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes und einer bezogen auf die gesamtwirtschaftliche Lage und die ständig steigenden Lebenshaltungskosten unverändert kritischen internationalen Situation erwartet uns im Juni auch der Vorschlag der sogenannten Rentenkommission. Das wird ein harter Sommer 2026 mit vielen zu erwartenden Einspar- und Verschlechterungsoptionen. In diesem Spannungsfeld wird nicht nur die Besoldungsreform diskutiert und verteidigt werden müssen, in diese Zeit fallen auch weitere Landtagswahlen mit unklarem Ausgang. Das hat mit uns als Gewerkschaft zwar nicht unmittelbar etwas zu tun, aber die für die Reformen zuständigen Politikerinnen und Politiker auch auf Bundesebene werden entsprechend nervös sein. Für die mediale Begleitmusik der für uns wichtigen Besoldungsreform wünsche ich uns weniger Polemik und fehlenden Sachverstand. Inzwischen ändert sich das Bild ein wenig und es gibt tatsächlich auch Kommentatorinnen und Kommentatoren, die sich sachlich mit den Gesetzentwürfen auseinandersetzen. „Beamte sollen 7 Milliarden in 2025/2026 obendrauf bekommen“, das ärgert mich maßlos, wissen auch die Journalisten, die schnell betonen, dass ihnen alle Unterlagen vorliegen, sehr genau, dass das bewusste Falschinformation ist, mindestens aber tendenziöse und polemisierende Berichterstattung. Das ist leider auch Wasser auf die Mühlen derer, die sich seitdem geifernd über die vermeintliche Maßlosigkeit dieser Beamtenschaft, die man besser heute als morgen abschaffen sollte, auf allen Kanälen auslassen. Schade, dass auch die Art der Berichterstattung einiger Medien notwendige Maßnahmen auf dieses Diskussionsniveau herunterzieht. Wir lassen uns davon nicht beirren und vertreten weiterhin die Interessen unserer Mitglieder mit Nachdruck! Im Jahr unseres 75-jährigen Bestehens haben wir noch viel vor! In einer der nächsten Ausgaben werden wir um Beteiligung unserer Mitglieder an einer besonderen sportlichen Herausforderung werben. Man hat uns als vbob herausgefordert! Näheres folgt. Mit besten Grüßen Ihr Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nun liegt er also vor, der Referentenentwurf des sogenannten Bundesalimentationsgesetzes. Wir haben als vbob durch unsere Dachorganisation dbb die Gelegenheit erhalten, zu diesem seit Langem erwarteten Besoldungsreformvorhaben der inzwischen dritten Bundesregierung, die sich daran versucht, Stellung zu nehmen. Dies haben wir selbstverständlich getan. Im Leitartikel dieser Ausgabe finden Sie die Zusammenfassung unserer Stellungnahme. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei den vielen Beteiligten bedanken, die mit ihren Beiträgen maßgeblich zum Gelingen dieser fundierten Stellungnahme beigetragen haben. Bei einer solchen Besoldungsreform mit den komplexen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und den regelmäßig an vorderster Stelle mit den fiskalischen Sparauflagen der Politik versehenen Auflagen konnte erwartungsgemäß kein großer Entwurf entstehen. Wir honorieren ausdrücklich das Worthalten des Bundesinnenministers, zeitnah einen Entwurf vorzulegen, und auch den Versuch, dabei die geurteilten Bedingungen des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. Im Zusammenhang mit der Besoldungsreform des Landes Nordrhein-Westfalen hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, ein viel beachtetes Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Leitbildes der Mehrverdienerfamilie bei der Besoldungsgesetzgebung erstellt. Die Bundesregierung wählt nun dieses Modell ebenfalls, in NRW wird bereits geklagt und die Widerspruchsverfahren sind bis zur Klärung durch das Verfassungsgericht ruhend gestellt. Das kommt Ihnen bekannt vor? Genau, das hatten wir auf Bundesebene seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2020 durch Rundschreiben des Bundesinnenministeriums bis zum vorliegenden Referentenentwurf auch schon mal. Es ist bedauerlich, dass es auch auf Bundesebene und aus meiner Sicht ausschließlich aus Gründen der Einsparung erneut einen Versuch der notwendigen Mindestlösung und untersten Schwelle der Möglich- © Reimo Schaaf Frank Gehlen Bundesvorsitzender 3 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

< dbb <Nachrichten – Beamtinnen und Beamte des Bundes: Innenminister legt Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vor 13 <Aktivrente bei Beamtinnen und Beamten: „Die Öffentlichkeit hat ein falsches Bild“ 14 <Gesetzliche Krankenversicherung: Versicherte können nicht die ganze Reform tragen 15 <Tarifpolitik – Eingruppierung: TdL klagt gegen den Arbeitsvorgang 17 <Europa – Markus Ferber, Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EP: Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung stärken 19 <Reportage – Barrierefreiheit für den Arbeitsmarkt: Ja zur Inklusion, aber nicht um jeden Preis 20 <Interview – Inklusion als staatliche Kernaufgabe: „Wir sind gut darin, Dinge kompliziert zu machen“ 24 <Online – Assistenzsysteme: Von der Robotikforschung in den Haushalt 28 <Blickpunkt – Moderner Staat: So funktioniert digitale Barrierefreiheit 32 < Impressum Herausgeber des vbob Magazins: Bundesvorstand vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn. Telefon: 0228.9579653. Telefax: 0228.9579654. E-Mail: vbob@ vbob.de. Internet: www.vbob.de. Hauptstadtbüro Berlin. Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. E-Mail: anne.hoffmann@vbob.de. Bundesvorsitzender: Frank Gehlen. Redaktion: Anne-Katrin Hoffmann, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. Titelfoto: © Robert Kneschke – stock.adobe.com. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Bezugsbedingungen: Das vbob Magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen vbob Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. 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Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. ISSN 1437-997X <Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz: Mehr Wasser als Wein? 4 <Kommentar: Gemeinsam gegen Beamten-Bashing 8 <Eine lieb gewonnene Tradition wird fortgeführt: Das vbob Pensionärstreffen im Bundesumweltministerium 9 <Wir gratulieren 9 <Kommentierte Pressestimmen 10 <In eigener Sache: Ab 2027 verändert sich das Magazin 12 < Inhalt Der vorgelegte Referentenentwurf besteht aus mehreren Teilen, insbesondere der Übertragung des prozentualen Wertes aus dem Tarifabschluss 2025 auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, einen Vorschlag zur Neuregelung der Alimentation unter den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen 2020 und zuletzt im September 2025 vorgegeben hat und dadurch bedingte Änderungen im Beamtenversorgungsrecht für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. < Ausgangslage und Wahrnehmung der Beschäftigten Der vorliegende Referentenentwurf verfolgt erklärtermaßen das Ziel, die Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen, die Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 fortzuschreiben, die Grundgehaltstabellen neu zu strukturieren und den Familienzuschlag tiefgreifend umzugestalten. Der Entwurf beansprucht damit zugleich verfassungsrechtliche Korrektur, besoldungssystematische Neuordnung und verwaltungspraktische Vereinfachung. Genau an dieser Mehrfachbeanspruchung entscheidet sich seine Tragfähigkeit. Denn ein Alimentationsgesetz ist nicht nur daran zu messen, ob es im Ergebnis irgendeine rechnerische Untergrenze erreicht, sondern auch daran, ob es das statusbezogene Alimentationsprinzip wahrt, Lebenswirklichkeit abbildet, rechtssicher vollziehbar ist und die Verwaltung nicht mit zusätzlichen Aufgaben überzieht, ohne ihr die dafür erforderlichen personellen und organisatorischen Mittel bereitzustellen. Aus der Perspektive der Beschäftigten des Bundes, der mit dem Vollzug befassten Besoldungsstellen, der Besoldungsreferate und der Personalvertretungen wird der Entwurf zugleich mit Hoffnung, Skepsis und wachsender Ermüdung wahrgenommen. Viele Betroffene verbinden mit dem Entwurf die Erwartung einer längst überfälligen Korrektur ihrer Alimentation; viele Kolleginnen und Kollegen in den für Besoldung und Versorgung zuständigen Referaten sehen hingegen vor allem eine weitere Verdichtung ohnehin stark belasteter Vollzugsarbeit. Positiv ist, dass der Bund die neue Rechtsprechung nicht länger grundsätzlich ignoriert und überhaupt einen Weg zur Korrektur vorschlägt. Negativ wiegt jedoch, dass der Entwurf seine praktische Last weithin in die Verwaltung verlagert, die rückwirkende Korrektur im Kern auf familienbezogene Ergänzungsmechanismen konzentriert, keine echte realwertgesicherte Nachholung früherer UnterEntwurf zum Bundesalimentationsgesetz Mehr Wasser als 4 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

alimentation vorsieht und die Ehe im Besoldungsrecht nur noch eingeschränkt als eigenständige Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft anerkennt, weil ein typisiertes zweites Einkommen unterstellt wird. Gerade für Betroffene mit drei oder mehr Kindern, die das Bundesverfassungsgericht besonders im Blick hat und die seit Jahren auf eine substanzielle Nachkorrektur warten, entsteht so der Eindruck, dass nicht in erster Linie amtsangemessene Alimentation nachgeholt, sondern vor allem ein verfassungsrechtlich noch vertretbarer Minimalausgleich organisiert werden soll. Gerade in dieser doppelten Perspektive aus Sicht derjenigen, die Besoldung umsetzen müssen, und aus Sicht derjenigen, die von ihr leben können sollen, zeigt sich die eigentliche Schwäche des Entwurfs. Beschäftigte erwarten nicht nur rechnerische Mindestkorrekturen, sondern eine nachvollziehbare, gerechte und lebensnahe Wiederherstellung amtsangemessener Alimentation. Die nachfolgenden Ausführungen verbinden deshalb normative Bewertung, praktische Vollzugsperspektive und die Wahrnehmung der Betroffenen. Wo stattdessen neue Nachweissysteme, selektive Rückwirkungsmechanismen und ein normativ unterstelltes Zweiteinkommen gelten, entsteht rasch der Eindruck, dass nicht das Vertrauen in den Dienstherrn gestärkt, sondern zusätzliche Distanz geschaffen wird. Gerade daran entscheidet sich, ob der Entwurf nicht nur juristisch verteidigt, sondern auch praktisch akzeptiert werden kann. < Lineare Anpassung, Eingangsbesoldung und Anwärterbezüge Die Besoldung steigt nicht nur linear zum 1. April 2025 um 3 Prozent; zum 1. Mai 2026 wird zusätzlich sichergestellt, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge nominell nicht geringer ausfallen als bei einer bloßen Anhebung um 2,8 Prozent. Hinzu kommt die Anhebung der Eingangsbesoldung durch Streichung der Stufe 1 und die Überleitung vorhandener Stufe-1-Fälle in Stufe 2. Hinzu kommt die Erhöhung der Anwärterbezüge. < Wesentliche Kritikpunkte am Vorschlag zur Neuregelung der Alimentation > Einführung eines Doppelverdienermodells und damit Leitbildwechsel Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie ihre Familien amtsangemessen zu unterhalten. Die Heranziehung eines hypothetischen Partnereinkommens relativiert diese Ver- pflichtung und verlagert sie teilweise auf Dritte. Zu dieser Frage hat Prof. Dr. Udo Di Fabio ein Gutachten für die Besoldungsregelungen des Landes NRW erstellt, welches hier anwendbar ist. Der eigentliche Paradigmenwechsel des Entwurfs ist hochproblematisch. Die Mindestbesoldung wird nicht mehr vom tradierten Alleinverdienermodell her bestimmt, sondern von einer typisierten Doppelverdienerfamilie. Der Entwurf sagt ausdrücklich, dass die Höhe der Mindestbesoldung unter Berücksichtigung eines angenommenen Partnereinkommens bestimmt werde, und begründet dies mit einer als Regelfall verstandenen Mehrverdienerfamilie. Damit wird ein Teil der Alimentationsverantwortung aus dem statusrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis in die private Erwerbssphäre des Ehegatten verlagert. Der Staat alimentiert also nicht mehr vollständig aus eigener Verantwortung, sondern unterstellt, dass die Familie sich im Regelfall selbst ergänzt. Hinzu tritt ein politisch wie dogmatisch bemerkenswerter Widerspruch: Einerseits erklärt der Entwurf den pauschalen ehebezogenen Familienzuschlag der Stufe 1 für nicht mehr zeitgemäß, weil er den „heute typisierend vorauszusetzenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen“ nicht mehr entspreche. Andererseits macht derselbe Entwurf die wirtschaftliche Existenz oder jedenfalls die typisierte Erwartung eines zweiten Einkommens gerade wieder zum tragenden Berechnungsbaustein der Mindestalimentation. Zugespitzt heißt das: Die Ehe soll als eigenständiger statusbezogener Anknüpfungspunkt veraltet sein, als fiskalisch entlastender Einkommensfaktor aber zugleich weiterhin vorausgesetzt werden. Belastbare spezifische Erhebungen zur Lebenswirklichkeit gerade der verheirateten Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger des Bundes weist der Entwurf hierfür allerdings nicht aus. Er arbeitet mit Typisierungen, nicht mit einer offengelegten Beschäftigtenerhebung für den Bundesdienst selbst. Er stützt sich nicht völlig beleglos auf allgemeine Daten des Statistischen Bundesamtes zur Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern sowie auf den Umstand, dass der Anteil der Männer im Bundesdienst bei rund 75 Prozent liege. Gerade darin liegt jedoch die Schwäche der Begründung: Aus allgemeinen Erwerbsstatistiken der Bevölkerung und aus einer groben Geschlechterstruktur des Bundesdienstes wird auf eine typische Einkommensrealität verheirateter Bundesbeamtenfamilien geschlossen, ohne dass eine spezifische Erhebung zu deren tatsächlichen Familien-, Sorge- © Robert Kneschke – stock.adobe.com © SteffenKögler – stock.adobe.com Wein? 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

und Erwerbskonstellationen vorgelegt würde. Für ein Gesetz, das so tief in die Struktur der Alimentation eingreift, ist das zu wenig. Damit bleibt offen, ob die angenommene Doppelverdienerstruktur die Lebenswirklichkeit des Bundesdienstes tatsächlich abbildet oder ob hier ein normatives Leitbild an die Stelle realer Verhältnisse tritt. > Verwaltungsverlagerung ohne Personalunterlegung Die behauptete Verwaltungsvereinfachung ist in Wahrheit nur die Vereinfachung des Standardfalls bei gleichzeitiger Verlagerung komplexer Prüfungslasten in die Fläche. Der Entwurf schafft ein dichtes System aus Nachweispflichten, Änderungsanzeigen, Prognoseentscheidungen, Einkommensanrechnungen, Datenübermittlungen und Befristungen. Die Bezügestellen sollen Tatsachen prüfen, Nachweise bewerten, atypische Fallgestaltungen subsumieren, schwankende Einkommen prognostisch erfassen, Änderungen laufend nachhalten und auf dieser Grundlage Bescheide erlassen, ändern, aufheben oder rückabwickeln. Das ist kein schlanker Verwaltungsvollzug, sondern ein fehleranfälliges Massenprüfprogramm. > Fehlende rückwirkende amtsbezogene Anhebung der einzelnen Besoldungsgruppen Der Entwurf hebt die Besoldungsgruppen rückwirkend nicht wirklich amtsbezogen an. Er verankert die Mindestbesoldung bei A 3 Stufe 2 und lässt die Wirkung über Abstandsgebot und Tabellenreform nach oben „durchlaufen“. Das ersetzt aber keine eigenständige rückwirkende Neubemessung jeder einzelnen Besoldungsgruppe. Wer eine substanzielle Korrektur seines konkreten statusrechtlichen Amtes erwartet hat, erhält damit vor allem ein von unten hochgerechnetes Modell. Besonders problematisch ist, dass der Entwurf auf Seite 107 ausdrücklich auch die in den Jahren 2023 und 2024 gewährte Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise nach § 14 Abs. 4 und 5 BBesG als Einkommen berücksichtigt. Damit wird eine krisenbedingte Sonderzahlung nachträglich so behandelt, als stärke sie die reguläre Besoldung. Gerade das überzeugt nicht. Diese Zahlung war keine strukturelle, dauerhaft amtsbezogene Besoldungserhöhung, sondern eine befristete Abfederung außergewöhnlicher Preissteigerungen. Gleichwohl erzeugt der Entwurf den Eindruck, als werde gerade wegen dieser Sonderzahlung eine rückwirkende Nachzahlung entbehrlich. Aus Sicht vieler Beschäftigter ist das eine grobe Verfälschung der Vergleichsrechnung. Die Besoldung wird nicht rückwirkend sauber angehoben, sondern rechnerisch durch Sonderzahlungen stabilisiert. Das wirkt nicht wie substanzielle Nachholung amtsangemessener Alimentation, sondern wie fiskalisch motivierte Untergrenzenverwaltung. < Forderungen 1. Rückwirkende amtsbezogene Überprüfung und Korrektur der einzelnen Besoldungsgruppen Der Referentenentwurf darf nicht bei familienzuschlagszentrierten Korrekturmechanismen stehen bleiben, sondern benötigt eine echte rückwirkende amtsbezogene Überprüfung und Korrektur der einzelnen Besoldungsgruppen. 2. Realwertgerechte Ausgestaltung der Nachzahlungsregelungen Die Nachzahlungsregelungen müssen Inflations- und Zeitverlust sowie die wirtschaftliche Entwertung verspäteter Zuflüsse wirksam berücksichtigen. 3. A dministrativ tragfähiges Umsetzungskonzept mit personeller und organisatorischer Vorsorge für die Besoldungsreferate 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

Wer zusätzliche Prüf-, Nachweis-, Prognose- und Rückforderungsregime schafft, muss zugleich belastbar darlegen, mit welchem Personal, welchen Verfahren und welchen technischen Mitteln diese Aufgaben bewältigt werden sollen. 4. Ü berprüfung des Doppelverdienermodells und der Unterstellung eines Partnereinkommens am Maßstab des Art. 33 GG Die Konstruktion des unterstellten Partnereinkommens ist im Hinblick auf Lebenswirklichkeit, Statusbezug der Alimentation, die althergebrachten Grundsätze der Beamtenbesoldung aus Art. 33 GG und das Gebot verfassungsgemäßer Besoldung grundlegend zu überprüfen. 5. E he und Familie als eigenständige, legitime und schutzwürdige Lebensform ernst nehmen Die Ehe darf im Besoldungsrecht nicht als statistisch zu korrigierender Ausnahmefall behandelt werden. Sie ist im Lichte des Art. 6 GG weiterhin als eigenständige, legitime und schutzwürdige Lebensform ernst zu nehmen und darf nicht zum Instrument staatlicher Einsparlogik werden. < Änderungen BeamtVG Die Absenkung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge um den Faktor 0,9901 soll nicht gänzlich entfallen, sondern künftig bei der Ermittlung des Ruhegehaltssatzes bereits berücksichtigt werden. Dies erspart einen zusätzlichen Rechenschritt, dient der Verwaltungsvereinfachung und führt im Ergebnis materiell zu keinen Veränderungen. Der Wegfall des Abzugs für Pflegeleistungen wird als problematisch gesehen. Auf den ersten Blick ist die Streichung des Beitrags in § 14 und § 50f BeamtVG und Übertragung der Belastung auf den Ruhegehaltssatz transparenter und erspart einen weiteren Rechenschritt (Vereinfachung und weniger Bürokratie). Es ist jedoch zu beachten, dass der hälftige PV-Beitrag (zurzeit 1,80 Prozent) keine feste, sondern eine variable Größe ist. Startete er zunächst bei 0,975 Prozent sind wir mittlerweile bei 1,80 Prozent angekommen und das finanzielle Loch in Pflegeversicherung wird weitere Beitragserhöhungen nach sich ziehen. Dadurch wird auch der hälftige Beitrag steigen. Aus Sicht des vbob führt eine durch die vorgesehene Änderung im Ergebnis zur Reduzierung des maximalen Versorgungsanspruchs führende Darstellung zum einen zum Eindruck bei den Beamtinnen und Beamten, ihre Versorgungsanwartschaft würde durch die Einbeziehung gekürzt. Zum anderen führt der beabsichtigte Einbau eines variablen PV-Beitrags zur berechtigten Annahme, dass dessen mögliche Erhöhung in der Zukunft den maximalen Versorgungsanspruch auch künftig reduzieren kann, ohne dass es dazu einer weiteren gesetzgeberischen Maßnahme im BeamtVG bedarf und somit Versorgungsansprüche in Abhängigkeit von Mangelfinanzierung an anderer Stelle gerät. < Schlussbemerkung Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten haben neben den zu erfüllenden Pflichten auch Rechte gegenüber dem Dienstherrn, wie es eine amtsangemessene Alimentation entsprechend der Verfassung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes folgend auch eine Verpflichtung der Garantie derer durch den Dienstherrn Bund gibt. Das Vertrauen in den Dienstherrn Bund ist bereits seit über 20 Jahren stark beeinträchtigt. Schon einmal haben die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen ihrem Dienstherrn vertraut und freiwillig auf die mit der vorübergehenden schlechten wirtschaftlichen Lage begründete Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden ohne Besoldungsausgleich eingewilligt. © Ingo Bartussek – stock.adobe.com 7 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

Auch hier hat es bis heute keine Einlösung des Vertrauensvorschusses durch den Dienstherrn Bund gegeben, dieses Entgegenkommen der eigenen Beschäftigten zurückzuzahlen, auch in diesem Gesetzespaket findet sich dazu kein Wort. Wenn jetzt durch die Vorschläge erneut Vertrauen missbraucht wird, sei es durch haushalterisch bedingte und von den Kolleginnen und Kollegen so bewertete „weitere Taschenspielertricks“ oder eine erneute Verlagerung von Rechtsanspruch und höchstrichterlicher Überprüfung der Maßstäbe in die Zukunft, dann verliert man als Bundesbeamtin und als Bundesbeamter das Vertrauen in seinen Dienstherrn erneut und ein weiteres Mal. Mit dieser Hypothek geht nun die aktuelle Bundesregierung trotz des anerkannt notwendigen Reformbedarfs auch mit den vorgelegten Änderungen am Besoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz in die Geschichte ein. Die gewollte oder ungewollte Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes schwächt zudem das Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat, für dessen Erhalt und deren Durchsetzung die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten jeden Tag neu garantieren. fg © Shutterstock < Kommentar Gemeinsam gegen Beamten-Bashing Der dbb ließ auch 2025 wieder untersuchen, wie der öffentliche Dienst und seine Leistungen von den Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik wahrgenommen werden. Ein Ergebnis: Im gleichen Maße, wie sich die Einstellung negativer gestaltet, die Bürgerinnen und Bürger zur Politik beziehungsweise zur aktuellen Bundesregierung haben, wandelt sich auch das Bild, das Bürgerinnen und Bürger von Beamten haben, zum Negativen. > Beamten-Bashing als Ablenkungsmanöver Dies liegt auch bedingt an einer zunehmend kritischen, oft unkommentiert bleibenden Presselage. Man braucht sich nur einmal einige Meldungen der letzten Wochen anschauen: „Pensionslawine rollt auf uns zu“; „Hohe Kosten: Brauchen wir so viele Beamte?“; „… drastische[r] BeamtenStopp [gefordert]: So kann der Staat tatsächlich sparen“. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung wie der Opposition überbieten sich geradezu dabei, vor allem die Pensionszahlungen an Beamtinnen und Beamten als Ursache für Rentenlücken und hohe Staatsausgaben zu identifizieren. Die umgangssprachlich als „Bashing“ benannte heftige, herabsetzende Kritik kann, so scheinen manche Politiker zu hoffen, von der eigenen Ideenlosigkeit oder vom fehlenden Reformwillen ablenken. Es ist vor diesem Hintergrund kaum überraschend, dass – wie zum Beispiel die Bürgerbefragung „öffentlicher Dienst 2025“ des dbb darstellt – aktuell deutlich mehr Befragte als zuletzt (50 Prozent, +7 Prozent im Vergleich zu 2024) der Meinung sind, dass der öffentliche Dienst die Steuerzahler zu viel Geld koste. > Erklären, erläutern und um Verständnis werben: auch nach Dienstschluss Positiv sollte für uns allerdings bleiben, dass immerhin noch 41 Prozent der im Rahmen der dbb Studie befragten Personen nicht der Meinung sind, dass Beamte zu viel kosten. Trotz der immer kürzeren Halbwertszeit von Nachrichten und trotz der verkürzten Darstellungen, die durch soziale Medien und Kurznachrichtendienste noch verstärkt werden, dringt unsere überlegte, ausgewogene – und nicht auf Klickzahlen und Empörungsspiralen ausgerichtete – Berichterstattung weiterhin durch. Wir als vbob werden uns deshalb auch weiter dafür einsetzen, Dinge richtigzustellen, zu einfache Lösungen als „weiße Salbe“ zu entlarven und auch komplizierte Sachverhalte zu erläutern. Ein herzlicher Dank aber auch allen, die auch „nach Dienstschluss“ im Familien- und Freundeskreis, im Verein, bei der Veranstaltung oder beim Kaffeekränzchen, erläutern, informieren und werben; allen, die immer wieder die entsprechenden – oft sicher nicht vergnügungssteuerpflichtigen – Austausche suchen. Katrin Kowalczyk 8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

Eine lieb gewonnene Tradition wird fortgeführt Das vbob Pensionärstreffen im Bundesumweltministerium Am 15. April 2026 begrüßte Claudia Goeke, stellvertretende vbob Bundesvorsitzende und Personalratsvorsitzende im BMUKN, Joachim Politis, Bundesvertreter der Mitglieder im Ruhestand, anlässlich des Berliner Pensionärstreffens – mittlerweile eine lieb gewonnene Tradition. Die Runde von etwa 20 Pensionärinnen und Pensionären, Rentnerinnen und Rentnern tauschte sich bei Kaffee, Tee und Kuchen angeregt zu zahlreichen aktuellen Themen aus – von Änderungen im Bereich der amtsangemessenen Alimentation über technische Hürden bei der Beihilfe bis hin zu Herausforderungen für Seniorinnen und Senioren auf dem Wohnungsmarkt. Auch die Notwendigkeit, der immer häufiger auftauchenden pauschalen Beamtenkritik in den Medien zu entgegnen, wurde ausgiebig diskutiert. Alle Teilnehmenden waren sich einig, hier aktiv zu werden beziehungsweise zu bleiben. Der nächste Termin der Gruppe wurde bereits auch schon angekündigt: Der alljährliche Tagesausflug geht am 27. Mai 2026 in den Spreewald nach Lübben. cg © vbob <Die gemeinsamen Treffen der Berliner Seniorinnen und Senioren werden gerne genutzt, um sich über die aktuellen Themen auszutauschen. Wir gratulieren … unserem langjährigen Mitglied im vbob mit einer Urkunde und der goldenen Ehrennadel zur 50 -jährigen Mitgliedschaft > Harald Klos vbob Fachgruppe Bundesministerium für Arbeit und Soziales Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der Einführung der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 dürfen wir Ihnen nur noch im Heft gratulieren, wenn Sie proaktiv Ihr Einverständnis geben. Wenn Sie also auch einmal hier stehen möchten und wir Ihnen offiziell zu Ihrem 25-, 40-, 50- oder 60-jährigen Jubiläum gratulieren dürfen, dann schreiben Sie uns eine kurze Mail mit Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung. Denn: Nähe ist unsere Stärke! © Maksim Shebeko – stock.adobe.com 9 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

© Björn Wylezich/stock.adobe.com Kommentierte Pressestimmen Der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD hat sich auf schnelle Entlastungen geeinigt: Das Energie-Sofortprogramm soll die Spritpreise spürbar senken, die Entlastungsprämie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken. Die Regierungskoalition ermöglicht damit Arbeitgebern, im Jahr 2026 freiwillig eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1 000 Euro zu zahlen. Doch ob die Firmen das auch tatsächlich machen, bleibt offen. < Kritik kommt aus der Privatwirtschaft Die Wirtschaft will nicht die Rechnung für die Idee der Bundesregierung zahlen. Doch die Begehrlichkeiten wachsen. Wie der politisch aufgebaute Erwartungsdruck bei Unternehmen ankommt, macht zum Beispiel Gerhard Erdmann klar, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands für die Stahlindustrie. „Wir werden die 1 000-Euro-Prämie nicht bezahlen, schon gar nicht außerhalb von Tarifverhandlungen“, sagte er der F.A.Z. Der neuerliche Anstieg der Energiepreise treffe auch die Unternehmen hart. Es sei „widersinnig“, sie nun für eine politisch gewünschte Entlastung der Beschäftigten einspannen zu wollen. Wolle die Regierung den Beschäftigten trotzdem mehr zahlen, müsse sie dies selbst aus Steuermitteln tun. Außerdem führt Erdmann einen grundsätzlichen Einwand gegen solche Prämienpolitik ins Feld: Arbeitsverträge seien keine sozialpolitisch aufgeladenen Versicherungsverträge gegen alle Lebensrisiken – und dürften von der Regierung auch nicht dazu gemacht werden. Der politische Ansatz dahinter hatte schon kurz nach Bekanntgabe der Beschlüsse viel Unmut erregt. Von einem Pakt „zulasten Dritter, nämlich der Unternehmen“, sprach MarieChristine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer. Doch selbst unter den Gewerkschaften löste der Beschluss keine einhellige Freude aus. FAZ.NET, 14. April 2026 Wirtschaftsvertreter warnen, dass wegen der schlechten konjunkturellen Lage viele Unternehmen keine Prämie auszahlen können. So sagte etwa der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes (BDA), Steffen Kampeter: „Es ist unrealistisch, davon auszugehen, dass alle Unternehmen die Prämie zahlen können. Die Wirtschaftslage ist zu angespannt.“ Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mahnte: „Angesichts explodierender Material- und Rohstoffkosten arbeiten zahlreiche Unternehmen längst an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Für viele Betriebe ist eine solche Prämie schlicht nicht finanzierbar.“ Und so werden voraussichtlich vor allem große, florierende Unternehmen ihren Mitarbeitern den Bonus auszahlen können. Kleine Betriebe und Unternehmen in angeschlagenen Branchen dagegen eher nicht. Kölner Stadt-Anzeiger, 16. April 2026 < Beamtenbund fordert Krisenbonus auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Der Beamtenbund tut, was eine Interessenvertretung tun muss: Er fordert die Prämie auch für seine Klientel. Die Regierung bringt das in eine Zwickmühle. „Der Arbeitgeber Staat hat bei den geplanten Einmalzahlungen eine Vorbildfunktion“, argumentiert BeamtenbundChef Volker Geyer gegenüber BILD. „Wenn die Bundesregierung die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen.“ Bund, Länder und Kommunen müssten den „Krisenbonus“ schnell einführen – und zwar als echte Zusatzleistung, die nicht mit Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet wird. Bild, 15. April 2026 Zugleich verweist der dbb auf ein grundsätzliches Problem des Modells. Da die Prämie von den Arbeitgebern gezahlt werden soll, könnte es je nach wirtschaftlicher Lage große Unterschiede geben. Nicht alle Beschäftigten dürften daher 10 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

gleichermaßen von der Maßnahme profitieren. Auf Anfrage teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass die Entlastungsprämie grundsätzlich in jedem Beschäftigungsverhältnis möglich sein soll. Das Modell orientiere sich an der Inflationsausgleichsprämie aus dem Jahr 2022. Eine Entscheidung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen im öffentlichen Dienst eine solche Zahlung geleistet wird, sei allerdings noch nicht gefallen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums läge die Federführung in dieser Frage beim Bundesinnenministerium. Lausitzer Rundschau, 15. April 2026 < Hat die Koalition nicht an den öffentlichen Dienst gedacht? Der Ruf des Beamtenbundes nach der 1 000-Euro-Prämie scheint für manch einen ein wenig zur Unzeit zu kommen. Schließlich hat der Bundesinnenminister gerade erst einen Entwurf zur Reform der Besoldung vorgelegt, der ohnehin schon erhebliche Leistungskorrekturen vorsieht, und zwar nach oben. Rund 3,5 Milliarden Euro jährlich wird die Erhöhung der Bezüge unterm Strich allein den Bund kosten. Doch hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Die Reform folgt einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das damit die Grundsätze des Berufsbeamtentums zu schützen beansprucht. Da gibt es kein Auskommen. Die Prämie wiederum ist nun gerade von der Koalition beschlossen worden, die mit dieser Wohltat auf die hohen Energiepreise reagiert. Die Regierung will sie aber gar nicht auszahlen, nur steuerlich fördern. Wenn sie nun den Arbeitgebern mit forderndem Unterton empfiehlt, das Geld auszuzahlen, dann hätte die Interessenvertretung Beamtenbund ihren Beruf verfehlt, wenn sie das nicht auch für das Personal im öffentlichen Dienst fordern würde. Das Schweigen der Regierung auf die Beamtenforderung und die Abwehrreaktion des Unionsfraktionschefs deuten darauf hin, dass die Koalition daran nicht denkt. Sie hat sich die Sache offenbar so vorgestellt, dass sie die Bürger erfreut, ohne den eigenen Haushalt zu belasten. Was tun? Verweigert sich die Regierung, so nimmt sie den eigenen Beschluss nicht ernst. Zahlt sie, dann droht ihr ein weiteres Haushaltsloch. Erst recht gerieten Länder und Kommunen mit ihrem hohen Personalanteil am Etat unter Druck. FAZ.NET, 15. April 2026 < Länder sehen kaum eine Chance zur Auszahlung Bisher erklärte sich kein einziges Bundesland bereit, die Prämie auszuzahlen. Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Saarland und Thüringen teilten mit, noch keine Entscheidung getroffen zu haben beziehungsweise eine Auszahlung im Verbund mit anderen Ländern zu prüfen. Ein deutliches Nein kommt von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Baden-Württemberg. Auch Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen stellen sich gegen die Prämie. Viele der Länderregierungen verweisen auf die erst abgeschlossenen Tarifverhandlungen und damit Tariferhöhungen der Länder. Bild, 17. April 2026 < Klingbeil verteidigt jedoch die Entlastungsprämie Wie viele Beschäftigte bekommen eine Prämie? Die Unternehmen zögern offenbar. Eine Verpflichtung zur Auszahlung gibt es nicht. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigt die Pläne der Koalition, Arbeitgebern eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1 000 Euro für Beschäftigte zu ermöglichen. Klingbeil sagte am Rande der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds in Washington: „Das ist ein Angebot.“ Nach seinen Worten prüfe die Bundesregierung eine Ausweitung der geplanten Steuerfreiheit der Prämie auf das Jahr 2027. Dies sei ein Vorschlag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gewesen. dpa, 15. April 2026 aj 11 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

© Zerbor/stock.adobe.com © vbob (2) In eigener Sache Ab 2027 verändert sich das Magazin Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren seit vielen Jahren in den Gremien des vbob über den Fortbestand des Mitgliedermagazins. Hintergrund ist die stark gesunkene Nachfrage nach der vom vbob mit gleichbleibend hohen und sogar steigenden Kosten erstellten Papierversion auf inzwischen unter 50 Prozent der Mitglieder. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der Ressourcenschonung hat der Bundesvorstand des vbob entschieden, im 75. Jahr des Bestehens des vbob eine Veränderung einzuleiten. Dabei soll es ausdrücklich nicht um die vollständige Einstellung des Mitgliedermagazins gehen, sondern um einen anderen Bezugs- beziehungsweise Vertriebsweg gegenüber unseren Mitgliedern. Wir bieten Ihnen als Mitglied unser Magazin bereits seit längerer Zeit in digitaler Form als E-Paper an, welches Sie schon jetzt auf der vbob Website abrufen können. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, das vbob Mitgliedermagazin auf unserer Website einzusehen, herunterzuladen oder bei Bedarf auch auszudrucken. Wir brauchen Ihre Unterstützung auch bei der Betreuung mit weiteren Informationen. Falls sich Ihre Anschrift oder Ihre Mailadresse ändert, so denken Sie bitte daran, dies unter mitgliederverwaltung@vbob.de mitzuteilen. Postrückläufer und Unzustellbarkeitshinweise bei Mailingaktionen zeigen uns, dass das nicht immer geschieht. Hier helfen Sie uns, Ihre Betreuung durch den vbob zu verbessern. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die gemeinsame Gestaltung des anderen, ressourcenschonenden und kostenreduzierenden Weges bei gleichzeitig weitestgehendem Erhalt des Ihnen bekannten vbob Mitgliedermagazins! Um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, lohnt es sich, sich über unsere sozialen Medien sowie auf der Homepage zu informieren. _ 12 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

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