GEWERKSCHAFT BUNDESBESCHÄFTIGTE MAGAZIN Was die Bundesregierung tut und was das für den vbob bedeutet mit dbb seiten 12 Dezember 2025 • 75. Jahrgang
< Editorial schiedeten Position zur Einführung von künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung finden Sie ebenfalls in dieser Ausgabe. Die Mitglieder des Bundeshauptvorstandes haben sich ebenfalls angeregt ausgetauscht über die im Jubiläumsjahr 2026 anstehenden Aufgaben und Herausforderungen. Dabei steht im Zentrum allen vereinsinternen Engagements und aller Aktivitäten, dass der vbob eine Mitmachorganisation ist. Wenn wir also zu Beginn des Jahres 2026 eine Mitgliederwerbeaktion im Jubiläumsjahr starten, so braucht es die Mitarbeit und Mithilfe aller Mitglieder des vbob, diese durch aktives Werben zum Erfolg zu führen. Dafür möchte ich an dieser Stelle bereits heute werben. Der vbob soll als eine präsente und aktive Solidargemeinschaft wahrgenommen werden. Daher sind auch alle Fachgruppen aufgerufen, sich zu überlegen, wie sie im Jubiläumsjahr in ihren Behörden, Bundesministerien, Bundesanstalten und Bundesämtern den vbob zeigen, bewerben und präsentieren können. Es winken neben ausgerufenen Preisen als Belohnung für die Werbenden vor allen Dingen viele Gespräche, Diskussionen und Kontakte mit Kolleginnen und Kollegen, also Menschen untereinander. Wie wichtig das ist, merken wir oft erst, wenn wir Veränderungen und Meinungen diskutieren wollen, aber entweder die Büros nebenan leer sind oder ich allein im Homeoffice arbeite. Das Gespräch, die Kontakte und die damit einhergehende Nähe sind unsere Stärke! Um dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ Folge leisten zu können, haben wir auch den Rahmen der sozialen Medien um die LinkedIn-Seite erweitert. Dort können gerade auch die Fachgruppen über die Dinge berichten, die sie in den Behörden für und mit den Kolleginnen und Kollegen erlebt und veranstaltet haben. Ich hatte in den letzten Wochen viele Termine zu Personalversammlungen, Mitgliederversammlungen, dbb Gremien, mit Politikerinnen und Politikern, mit Führungskräften aus der Bundesverwaltung. Aus meiner Sicht fällt das inhaltliche Fazit gemischt aus. Es ist spürbar, wie der Druck im politischen Berlin in diesem Jahr weiterhin gewachsen ist. Ob man unter diesen Rahmenbedingungen und Vorgaben immer die besten Entscheidungen treffen kann, das wage ich zu bezweifeln. Zum Jahresende: Ich bedanke mich persönlich herzlich wie auch im Namen des Bundesvorstandes bei unserem vbob Team in Bonn und Berlin. Das ganze „vbob Programm“ wäre ohne eure unermüdliche Unterstützung und den Einsatz nicht möglich gewesen. Ich wünsche euch und natürlich auch Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein geruhsames Weihnachtsfest mit Zeit für Entspannung und Krafttanken, einen guten Rutsch in ein hoffentlich friedliches, gesundes und erfolgreiches Jubiläumsjahr 2026! Ich freue mich auf unsere Begegnungen auch im kommenden Jahr und bedanke mich für Ihre Unterstützung und Treue zum vbob! Mit besten Grüßen Ihr Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was ein arbeitsreicher Herbst! In der großen Politik, in den Bundesbehörden und in Ihrer Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Neben den Vorbereitungen auf unser Jubiläumsjahr 2026 beschäftigen uns nach wie vor die noch offenen und zentralen Fragen der Novellierung des Besoldungsrechtes im Zuge der Alimentationsurteile des Bundesverfassungsgerichtes von 2020 und die besoldungsrechtliche gesetzliche Regelung der Übernahme des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Inzwischen gibt es ein drittes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung, welches Auswirkungen auf die Verfassungskonformität der Länderbesoldungen und auch auf den derzeit diskutierten Vorschlag auf Bundesebene haben wird. Eine Novelle der Bundeslaufbahnverordnung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, die zwar nach dem Beteiligungsgespräch mit den Gewerkschaften eine weitere Änderung vorsieht, jedoch keine mit den Zielen des Koalitionsvertrages vereinbare. Dazu haben wir um die Mitwirkung unserer Personalvertreterinnen und Personalvertreter gebeten, denn in jeder Dienststelle des Bundes muss klar sein, dass sich der vbob nicht auf die vorgeschlagene Spaltung der Kolleginnen und Kollegen in der Bundesverwaltung einlassen wird. Das alles ist in Anbetracht der gewaltigen Herausforderungen, vor denen dieser Staat und mit ihm seine Beschäftigten stehen, in keiner Weise nachvollziehbar. Es geht nicht an, dass das Verfassungsministerium rechtstheoretische Betrachtungen der dringend notwendigen und per Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung von Dienstrecht und Durchlässigkeit durch die Hintertür entgegenhält. Das stärkt weder das vorhandene und absehbar zusätzlich belastete Personal des Bundes, das ist auch kein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Bund. Lesen Sie hierzu gerne in dieser Ausgabe des Magazins. Auch über die vorgenannten Punkte und noch viele weitere tauschte sich mit dem Bundeshauptvorstand des vbob das höchste Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen aus. Einen Bericht zur virtuellen Sitzung des Gremiums und zur dort verab © Reimo Schaaf Frank Gehlen Bundesvorsitzender 3 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
< dbb <Tarifpolitik – Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder: Der Arbeitgeber Staat muss attraktiver werden und besser bezahlen 14 <Nachrichten – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung: Warnsignal für alle Dienstherren 16 <Innenausschuss des Deutschen Bundestages: Schnelle Beihilfebearbeitung für Bundesbeamte 17 <Bürokratieabbau: Bessere Gesetze für weniger Bürokratie 18 <Interview – Thomas Röwekamp, Vorsitzender Verteidigungsausschuss des Bundestages: Der Bedarf wird deutlich steigen 20 <Dossier Zivile Wehrverwaltung – Cyber Innovation Hub der Bundeswehr: Pioniergeist am Tal des Todes 22 <Nachgefragt bei BAAINBw-Präsidentin Annette Lehnigk-Emden 25 <Neuer Wehrdienst: Zivile Grundlagen militärischer Stärke 26 <Streitgespräch zur allgemeinen Dienstpflicht: Deutschland braucht dich! 28 <Finanzpolitik – Wirtschaftliche Entwicklung: Spielräume für Investitionen nutzen 30 <67. Jahrestagung in Köln: Starker Staat – Krisenfest und Bürgernah. 32 <Jugend, Frauen, Senioren und Europa – Kampf gegen Extremismus: Prävention statt Wegsehen 34 <Gewalt gegen Frauen: Keine Toleranz 35 <Hauptversammlung: Für ein Miteinander aller Generationen 36 <Andrea Wechsler, Präsidentin der Europa-Union Deutschland: „Mein Ziel ist ein Europa, das Chancen schafft“ 41 <vbob Bundeshauptvorstand: Herbstsitzung per Videokonferenz 4 <Entwurf der Novelle der Bundeslaufbahnverordnung: Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium 7 <Alimentation und Besoldung 8 <Kommentierte Pressestimmen 10 <In eigener Sache: Die zweite Schnupperrunde im Hauptstadtbüro Berlin 12 <Wir gratulieren 12 < Inhalt Herausgeber des vbob Magazins: Bundesvorstand vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn. Telefon: 0228.9579653. Telefax: 0228.9579654. E-Mail: vbob@ vbob.de. Internet: www.vbob.de. Hauptstadtbüro Berlin. Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. E-Mail: anne.hoffmann@vbob.de. Bundesvorsitzender: Frank Gehlen. Redaktion: Anne-Katrin Hoffmann, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. Titelfoto: © metamorworks – stock.adobe.com. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Bezugsbedingungen: Das vbob Magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen vbob Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. Inlandsbezugspreis: Jahresabonnement 55,10 Euro zzgl. 10,20 Euro Versandkosten, inkl. MwSt.; Mindestlaufzeit 1 Jahr. Einzelheft 6,30 Euro zzgl. 2,20 Euro Versandkosten, inkl. MwSt. Abonnementkündigungen müssen bis zum 1. Dezember in Textform beim DBB Verlag eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr. Verlag: DBB Verlag GmbH. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Layout: Dominik Allartz. Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Marion Clausen, Telefon: 030.7261917-32, E-Mail: marion.clausen@dbbverlag.de. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Preisliste 66 (dbb magazin) und Preisliste 45 (vbob Magazin), gültig ab 1.1.2025. Druckauflage dbb magazin: 549183 (IVW 3/2025). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. ISSN 1437-997X < Impressum vbob Bundeshauptvorstand Herbstsitzung per Videokonferenz Das höchste Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen des vbob – der Bundeshauptvorstand – hat sich am 21. November 2025 anlässlich seiner siebten Tagung virtuell zusammengefunden. Der Bundesvorsitzende Frank Gehlen begrüßte zunächst die zahlreichen aus ganz Deutschland zugeschalteten Teilnehmenden sowie insbesondere die neu gewählten Fachgruppenvorsitzenden Dirk Kremer (Bundesministerium des Innern), Dr. Frank Gondert (Bundesrechnungshof), Sebastian Kupstat (Bundesgerichte), Boris Burat (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben), Oliver Schmitt (Bundesamt für Bevölkerungsschutz) und Martin Zimpel (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik). Auch hieß er den neuen Geschäftsführer des vbob, Najeeb Fahimi, herzlich willkommen. Najeeb Fahimi unterstützt das vbob Team seit dem 1. September 2025 von der Bonner Geschäftsstelle aus tatkräftig. Nach Genehmigung der Tagesordnung stellte Frank Gehlen dem Gremium zum Einstieg die wesentlichen Inhalte des Lageberichts des Bundesvorstandes vor. Besonders hervorzuheben war die Entscheidung des BMI, die Besoldungsanpassung gemeinsam mit der Besoldungsreform aus den Urteilen des BVerfG zum Alimentationsprinzip vorzulegen. Der vbob war aus guten Gründen dagegen. Einer der Gründe: Durch die Zusammenlegung verzögert sich auch die gesetzliche Regelung zur Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten. Gleichwohl werden aber Abschlagszahlungen erfolgen. Neben den wichtigen und notwendigen Haushaltsinformati © Zerbor – stock.adobe.com 4 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
© Reda - stock.adobe.com onen durch den Bundesschatzmeister Dirk Rörig sowie dem Bericht der beteiligten Rechnungsprüfer wurde auch aus den Arbeitsgruppen berichtet. Der Jugendvertreter Yannik Bayerle äußerte die Bitte an die Fachgruppen, ihn bei der Vernetzung mit engagierten Mitgliedern der Jugend in den Fachgruppen zu unterstützen, damit die Jugend vor Ort stärker eingebunden werden kann. Zudem bat er um eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Gestaltung bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit (SocialMedia-Kanäle), auch in Hinblick auf die geplanten Aktionen im Rahmen des 75-jährigen Jubiläums des vbob. Das gesamte vbob Team ist hier auf die Beteiligung der Fachgruppen angewiesen. < Tarifabschluss – Erhöhung auf eine 42-Stunden-Woche auf freiwilliger Basis Weiterhin wurde die Einführung der Möglichkeit zur freiwilligen Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden (§ 6 Abs. 1a TVöD) sowie das entsprechende Durchführungsrundschreiben des BMI (Rundschreiben vom 22. Oktober 2025 D5.31001/ 17#32) kontrovers diskutiert und die verschiedenen Standpunkte dargelegt. Es wurden Vor- und Nachteile aus gewerkschaftlicher Sicht, aber auch aus Sicht der Personalräte, beleuchtet. Anzumerken sei an dieser Stelle, dass die Forderung nicht von den Gewerkschaften, sondern von der Arbeitgeberseite kam. < Der Mensch bleibt Mittelpunkt – Digitalisierung erfordert menschliches Ermessen Der Bundesvorstand hat zum Themenkomplex „KI“ ein Positionspapier erarbeitet, welches dem Bundeshauptvorstand vorgelegt wurde. Es entstand ein intensiver Austausch, und die Teilnehmenden konnten Erfahrungen untereinander teilen sowie ebenfalls Vorschläge für eventuelle Ergänzungen oder Veränderungen äußern. So schilderten manche ihre ersten Erfahrungen mit KI-basierten Tools, die zum Teil bereits (testweise) im Einsatz sind. Es entwickelte sich zudem eine Kernaussage, die gleichzeitig auch als Leitsatz benannt wurde: „NI geht vor KI“, also natürliche Intelligenz (der Mensch) geht vor künstliche Intelligenz. Da waren sich alle einig. Besonders wichtig ist es für den vbob, dass die Modernisierungsagenda der Bundesregierung nicht zu einer technokratischen Verwaltungslogik führt, in der Algorithmen beziehungsweise KI Entscheidungen vollständig übernehmen, ohne Raum für menschliches Ermessen. Auch in der Verwaltung der Zukunft muss der Mensch im Mittelpunkt stehen. Zuletzt wurden folgende zentrale Forderungen beschlossen: > Klare Leitlinien für den Einsatz von KI und automatisierten Verfahren, die menschliche Kontrolle und Verantwortung sicherstellen. > Schutz vor digitaler Entmenschlichung: Die Verwaltung muss dialogfähig bleiben – mit ansprechbaren Menschen und nachvollziehbaren Entscheidungen. > Stärkung der sozialen Kompetenz in der Verwaltung: Digitalisierung darf nicht Empathie verdrängen, sondern muss sie unterstützen. > Keine Digitalisierung auf Kosten der Beschäftigten: Die digitale Transformation darf nicht zum Vorwand für Personalabbau werden. Stattdessen braucht es gezielte Personalentwicklung, neue Rollenprofile und flächendeckende Qualifizierung. > Verbindliche Mitbestimmung: Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte
<Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (hier nur ein Ausschnitt) des Bundeshauptvorstandes hatten viel zu besprechen und zu beschließen. © vbob © metamorworks – stock.adobe.com müssen als kompetente Ansprechpersonen wahrgenommen und frühzeitig und aktiv in die Umsetzung der Agenda eingebunden werden. > Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wahren: Neue digitale Systeme dürfen nicht zur Überwachung der Beschäftigten führen. Transparente Regeln und technische Schutzmaßnahmen sind unerlässlich. Eine Veröffentlichung erfolgte bereits als „Aktuell“. < Der vbob feiert 2026 seinen 75. Geburtstag Weitere Punkte waren das bevorstehende 75-jährige vbob Jubiläum 2026 und die damit verbundene Mitgliederwerbeaktion sowie die Öffentlichkeitsarbeit des vbob. Die Vorbereitungen des im nächsten Jahr stattfindenden 75-jährigen Bestehens des vbob laufen auf Hochtouren. Die Hauptveranstaltung im Rahmen eines feierlichen Festaktes findet bekanntermaßen am 21. Juni 2026, dem Tag der Gründung des vbob vor 75 Jahren, am Gründungsort in Bonn statt. Begleitet werden soll das Jubiläumsjahr mit zahlreichen Veranstaltungen sowie einer Mitgliederwerbeaktion. An dieser Stelle rief Frank Gehlen die Fachgruppen zur aktiven Unterstützung auf, damit das Jubiläumsjahr ein voller Erfolg und der vbob noch sichtbarer wird. Abschließend wurde die Terminplanung für das nächste Jahr verabschiedet und die Sitzung beendet. Trotz Videokonferenz wurde über die genannten Punkte rege diskutiert und sich konstruktiv ausgetauscht. Dafür bedankt sich der Bundesvorstand bei allen Teilnehmenden und freut sich auf die nächste Sitzung in Präsenz am 22. Juni 2026. aj 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
Entwurf der Novelle der Bundeslaufbahnverordnung Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium Aus Anlass der geplanten Novelle der Bundeslaufbahnverordnung fand am 3. November 2025 im Bundesinnenministerium ein Beteiligungsgespräch statt. Hierzu werden seitens des zuständigen BMIReferates die Gewerkschaften der Dachorganisationen eingeladen, die wiederum Teilnehmende entsenden können, wie der dbb beamtenbund und tarifunion beispielsweise die Bundesvorsitzenden von vbob, VBB und BDZ. Vorab war bereits der Entwurf der BLV zur schriftlichen Stellungnahme versandt worden, von der der vbob umfänglich Gebrauch gemacht und die der dbb für seine Stellungnahme weitgehend übernommen hat. In einem solchen Beteiligungsgespräch werden die Vorschläge des BMI vorgestellt und im Einzelnen durch die Teilnehmenden diskutiert. Im zum Zeitpunkt des Gespräches vorliegenden Entwurf lag der Schwerpunkt der Änderungen auf durch Gerichtsurteile notwendig gewordene Umsetzungen sowie der seitens des dbb begrüßten Zulassung von Bachelor Professional und Master Professional für die jeweilige technische Beamtenlaufbahn. Eine vorgeschlagene Änderung des BMI beinhaltete die vollständige Streichung der Bestenförderung nach § 27 BLV. Mit seitens der anwesenden Teilnehmenden nicht überprüfbaren Behauptungen hat das BMI versucht darzulegen, dass seitens der Dienststellen auffällig oft zurückgemeldet worden sei, dass das Verfahren des § 27 BLV aufgrund seiner Komplexität und Bürokratie nicht genutzt oder als zu umständlich nicht in der gewünschten Qualität erfolge. Daraufhin argumentierten die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter mit Beispielen aus den Geschäftsbereichen, wo es für verschiedenste Dienstposten ohne die Möglichkeiten des § 27 BLV nicht zu geeigneten Besetzungen kommen könne. In einem neuerlich zur Ressortabstimmung versandten und überarbeiteten Entwurf schlägt das BMI nun die Streichung des § 27 BLV für die obersten Bundesbehörden vor. In den Geschäftsbereichsbehörden soll es bei der Möglichkeit der Anwendung bleiben. Diesen unangemessenen Vorschlag muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Das zuständige Verfassungsressort schlägt für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten eine Spaltung zwischen den Ebenen der Bundesverwaltung und somit die Ungleichbehandlung von Leistung durch den Arbeitgeber Bund vor. Bei allem Respekt, das korrespondiert weder mit der Verfassung noch ist es die Umsetzung der Ziele des Koalitionsvertrages, der die Modernisierung des Dienstrechtes und die Schaffung von Durchlässigkeit im Laufbahnrecht zum Ziel setzt. Das konnte der Bundesvorsitzende Frank Gehlen dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bereits übermitteln. Inwieweit diese Vorgehensweise von Erfolg gekrönt sein wird, hängt unter anderem auch von der Widerstandsfähigkeit der Organisation des vbob ab. Mit einer Mail an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger hat der vbob auch intern dafür gesorgt, dass die Dienststellen bei der Meinungsbildung durch die Beschäftigtenvertreterinnen und -vertreter vor Ort in den Bundesbehörden unterstützt werden konnten. Über den Verlauf der Ressortabstimmung sowie den weiteren Fortgang der Angelegenheit werden wir Sie auf dem Laufenden halten. fg © S. Sommer, dbb <Dirk-Ulrich Lauer (DPolG/BPolG), Thomas Liebel, BDZ, Imke v. BornstaedtKüpper, vbb, und Frank Gehlen, vbob, nahmen im BMI am Beteiligungsgespräch teil. 7 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
Alimentation und Besoldung Hinter den beiden Begrifflichkeiten verstecken sich die Bedingungen zur Gestaltung einer amtsangemessenen Bezahlung, in unserer Zuständigkeit von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Wenn über die Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation diskutiert wird, so bezieht sich das auf die Vorgaben aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2020, die auf Ebene des Bundes bislang nicht erfüllt und noch nicht neu geregelt wurden. Seinerzeit bezog sich das Gericht auf die Höhe der Besoldung bei kinderreichen Familien einerseits und die regional in unterschiedlicher Höhe ausfallenden regelmäßigen Kosten des Lebensunterhaltes für Miete et cetera andererseits. Bis vor wenigen Tagen war dies die Grundlage für die Überlegungen im Bundesinnenministerium zur Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation. Seit dem 19. November 2025 wissen wir nun, welche Grundlagen für die Berechnung einer angemessenen Alimentation das Bundesverfassungsgericht vorgibt. Auch wenn das Urteil die Besoldung des Landes Berlin betrifft, so sind die Vorgaben hinsichtlich des Stufenmodells für jede Besoldungsgruppe auch für den Bund verbindlich. Dass der Bund hierbei seit nunmehr über fünf Jahren säumig ist, könnte hier hilfreich sein, denn alle 16 Bundesländer, die ihre Besoldungsgesetze unter Zugrundelegung der Rechtsprechung aus 2020 reformiert haben, werden nun erneut über die Anpassung der Besoldung verhandeln müssen. < Bekannte Eckpunkte Die derzeit bekannten Eckpunkte der Reform des Besoldungsrechtes des Bundes umfassen neben der Unterstellung eines fiktiven Partnereinkommens auch Verbesserungen durch die Neuordnung der Besoldungsgrundtabelle in unterschiedlich starker Wirkung für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten. Wie hoch die Anpassung in den einzelnen Besoldungsgruppen ausfallen kann, richtet sich zum einen nach den Grundlagen der Tabelle und zum anderen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung aus dem „Berliner Urteil“. Das Gericht hat zudem dem Land Berlin eine Frist bis zum Frühjahr 2027 eingeräumt, um die verfassungsgemäße Alimentation abschließend neu zu regeln. Das Bundesinnenministerium hat bis zur Veröffentlichung des Urteils am 19. November 2025 bereits Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, insbesondere mit dem Bundesfinanzministerium, herbeigeführt. Ein zu regelnder Punkt ist auch die Frage der Rückwirkung der möglichen Nachzahlungen. Diese werden auf die eingelegten Widersprüche requirieren, die seit 2021 durch das Schreiben des BMF und den Erlass des BMI für die Bundesbediensteten nicht mehr erforderlich waren. Zum anderen werden die Nachzahlungen vermutlich nicht flächendeckend für alle Beamtinnen und Beamten erfolgen, sondern in durch das Gericht besonders behandelten MehrKinder-Familien. Wie das Ganze dann administriert werden soll, das ist unserer Kenntnis nach noch Bestandteil der weiteren Gespräche innerhalb der Bundesregierung. Derzeit zeichnet sich durch die nicht eingeplante, aber nunmehr notwendig gewordene erneute Prüfung des Alimentationsvorschlages entlang der im November veröffentlichten Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eine weitere Verzögerung des Gesetzes ab. Begrüßenswert ist jedenfalls, dass der amtierende Bundesinnenminister sich gleich zu Beginn der Legislaturperiode dieses Themas annimmt. Seine Vorgänger sind bei dem Versuch am Ende derer Amtszeiten noch gescheitert. < Übertragung der Tarifergebnisses Leider hat sich das Bundesinnenministerium dazu entschieden, die Besoldungsanpassung nach der Entscheidung über die Übernahme der prozentualen Erhöhung aus dem Tarifvertrag auf die Beamten und Versorgungsempfänger, die erforderliche Besoldungsgesetzgebung im gleichen Gesetzentwurf wie die Neuregelung der amtsangemessenen Alimenta © Ingo Bartussek - stock.adobe.com 8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte
tion zu regeln. Somit werden zwei Besoldungsgesetzgebungen in einem sogenannten Artikelgesetz behandelt. Wir hatten uns gegen die Vorgehensweise eingesetzt, weil wir gesehen haben, dass durch Verzögerungen im Bereich der Alimentationsregelung – wie nun eingetreten – auch die Regelung der Übertragung der Tarifergebnisse verzögert werden wird. Das bedeutet für die Parlamentarier einerseits die Chance der Einflussnahme im Bereich der Besoldungsgrundlage, auf der eine Neuregelung der Besoldungsgrundtabelle erfolgen soll, und zum anderen, dass sich die Rechtswirksamkeit der Besoldungsanpassung hinauszögern wird. Der vbob hat sich im BMI dafür eingesetzt, dass es dann zumindest Abschlagszahlungen für die Kolleginnen und Kollegen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung geben soll. Diesem Vorschlag ist das BMI dankenswerterweise gefolgt. < Wie geht es weiter? Das weitere Vorgehen bedeutet: Überprüfung des vorliegenden Alimentationsvorschlages entlang der Kriterien des BVerfG-Urteils, finale Abstimmung mit dem BMF, Einleitung der Ressortabstimmung und des Beteiligungsverfahrens (mit der Möglichkeit seitens des vbob, eine Stellungnahme abzugeben), gegebenenfalls erneute Überarbeitung und Kabinettsbeschluss. Im Anschluss dann Einbringung in den Deutschen Bundestag und dort Beratung in den Ausschüssen. Wir rechnen augenblicklich nicht damit, dass eine Einbringung in den Bundestag noch in diesem Jahr erfolgen wird. Wie weit die Beratungen noch in das nächste Jahr hineinreichen werden und mit welchem Ergebnis, das können wir mangels der oft zitierten fehlenden Glaskugel leider auch nicht prognostizieren. Dass sich der vbob auch in diesem Gesetzgebungsverfahren für seine Mitglieder und die Beschäftigten der Bundesverwaltung einsetzen wird, das können wir garantieren. fg © studio v-zwoelf - stock.adobe.com 9 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
Kommentierte Pressestimmen Urteil mit Signalwirkung: Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Beschluss vom 19. November 2025 die Besoldung der Landesbeamten in Berlin für weit überwiegend verfassungswidrig. < Berlin muss nachbessern Neben der Feststellung, dass die Besoldung (Besoldungsgruppe A) in den Jahren 2008 bis 2020 zu niedrig war, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutige Vorgaben zur Berechnung der amtsangemessenen Alimentation für jede Besoldungsstufe und deren jährliche Überprüfung gemacht. Das Land Berlin muss nun bis März 2027 neue gesetzliche Regelungen vorlegen, die den Vorgaben des Gerichts entsprechen. Als Besoldung wird die “Vergütung” von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Grundlage für die Besoldung ist das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist danach verpflichtet, den Beamten und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Amt angemessen ist. Was als angemessen gilt, bemisst sich nach verschiedenen Kriterien. Das Gericht schreibt in seinem Beschluss dabei eine mehrstufige Prüfung vor. Zunächst müsse geprüft werden, ob ein Verstoß gegen das Gebot der „Mindestbesoldung“ vorliegt. Das bedeutet, dass die Besoldung ein bestimmtes Mindestniveau nicht unterschreiten darf. Als zweite Stufe solle kontrolliert werden, ob die Besoldung an die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst ist. Tagesschau, 19. November 2015 Das Gericht habe damit seine eigenen Prüfkriterien aus der Entscheidung im Jahr 2020 konkretisiert, sagt der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Volker Geyer. „Angesichts der Vielzahl an Klagen gegen die Besoldung ist dieser Schritt nachvollziehbar – und ein weiteres Warnsignal für alle Dienstherren. Welche Konsequenzen sich aus diesen neuen Maßstäben ergeben, werden wir nun intensiv prüfen.“ dpa – Deutsche PresseAgentur, 19. November 2025 < Besoldungsgefüge nachhaltig erschüttert Doch auch das sogenannte Abstandsgebot müsse eingehalten werden, das bedeutet: Wer höher eingestuft ist, muss entsprechend mehr verdienen. Da das Gericht nun die Mindestbesoldung in vielen Fällen für zu niedrig erklärte, hat das Auswirkungen auf zahlreiche andere Gruppen. „Angesichts der bis weit in den gehobenen Dienst reichenden Unterschreitung der Mindestbesoldung ist das Besoldungsgefüge nachhaltig erschüttert“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Tagesspiegel, 19. November 2025 Die Deutlichkeit, mit der die Richterinnen und Richter die Beamtenbesoldung des Landes Berlin nicht nur im Detail rügen, sondern in weiten Teilen für verfassungswidrig erklären, ist bemerkenswert. Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht die Haushaltslage nicht als alleinigen Rechtfertigungsgrund akzeptiert, um bei der Besoldung Abstriche zu machen. < Nachforderungen in Millionenhöhe Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg fordert nach der Entscheidung ein umfassendes Nachzahlungsgesetz für die © Björn Wylezich/stock.adobe.com 10 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
vergangenen Jahre. „Auf das Land Berlin kommen jetzt Nachforderungen in Millionenhöhe zu“, sagt Vorsitzende Katja Karger. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin erwarte, dass die im Streit stehenden Jahre nun umgehend nachgezahlt und für die Folgejahre die Grundlagen für eine amtsangemessene Alimentation geschaffen werde, erklärt Landeschef Stephan Weg. „Als Beamtinnen und Beamte verpflichten wir uns der stetigen Abrufbarkeit unseres Dienstherrn, der sich 24/7 auf uns verlassen kann. Wir müssen darauf vertrauen können, dass er sich an Gesetze hält und seiner Verantwortung gerecht wird.“ dpa, 19. November 2015 Wie teuer die Entscheidung für Berlin tatsächlich wird, ist noch offen. In der aktuellen Finanzplanung für die kommenden Jahre rechnete Finanzsenator Stefan Evers (CDU) im äußersten Fall mit bis zu 1,4 Milliarden Euro. Im kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 sei bisher eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro eingeplant. „Inwieweit sich diese Vorsorge als ausreichend erweist, ist im Rahmen der Prüfung des Urteils zu ermitteln“, teilte die Senatsfinanzverwaltung mit. Tagesspiegel online, 20. November 2025 < Weitere Klagen anhängig Mit der jüngsten Entscheidung ist das Thema Besoldung in Karlsruhe wohl noch lange nicht vorbei. Am Bundesverfassungsgericht sind noch zahlreiche ähnliche Richtervorlagen anhängig – etwa aus Bremen und dem Saarland. Und erst vergangene Woche hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Land in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Zu Recht kritisierte Volker Geyer (dbb) dies mit den Worten „Erneut mussten Beamtinnen und Beamte bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um Recht zu bekommen. Wertschätzung durch den Dienstherrn sieht anders aus.“ Staatsanzeiger, 19. November 2025 Das aktuelle Urteil reiht sich in diese Linie ein – und könnte angesichts der nun konkretisierten Kriterien weitere Länder unter Zugzwang setzen. Erste Reaktionen kommen beispielsweise bereits aus Nordrhein-Westfalen. Ein Sprecher des NRW-Finanzministers Marcus Optendrenk (CDU) sagte, ob und in welchem Umfang die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch Auswirkungen auf die Besoldung des Landes NRW haben könnte, bedürfe einer intensiven Prüfung und Bewertung der Entscheidungsgründe. Der Chef des Beamtenbunds NRW, Roland Staude, geht hier bereits einen Schritt weiter und sagte, die Anhörung und das Urteil aus Karlsruhe hätten die Beamten in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Für das Land NRW sei ein neues Besoldungsrecht zwingend erforderlich und man stehe für Gespräche bereit. Rheinische Post, 20. November 2025 < Druck auf die Politik steigt Das Urteil ist ein deutliches Signal für alle Bundesländer, da es neue Maßstäbe für die verfassungsgemäße Besoldung setzt und Druck auf die Politik ausübt, endlich eine Neuregelung zu schaffen. Zudem fällt es zeitlich in die anstehenden Tarifverhandlungen der Länder. vbob Bundesvorsitzender Frank Gehlen sagt dazu: „Das erneute Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation ist eine klare Zurechtweisung des Berliner Senats und Beispiel für die vom Gericht damit erneut bestätigte Ernsthaftigkeit der Regelung einer verfassungsgemäßen Besoldung. Den Spielraum der Dienstherren für etwaige Ausflüchte schränkt das Gericht dankenswerterweise immer weiter ein. Es zeigt sich, dass die auch auf Bundesebene angestrebte Neuregelung den formulierten Vorgaben entspricht und nun endlich auf den Tisch muss!“ aj 11 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
Wir gratulieren … Ehrung im vbob mit einer Urkunde und der silbernen Ehrennadel 25-jährige Mitgliedschaft > Ulrich Schäffler vbob Fachgruppe Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (15) > Caroline Wally vbob Fachgruppe Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (15) Ehrung im vbob mit einer Urkunde 40-jährige Mitgliedschaft > Rolf Michael Teller vbob Fachgruppe Bundeskanzleramt/ Bundespräsidialamt (2) > Rainer Doemen vbob Fachgruppe Bundesrechnungshof (19) Ehrung im vbob mit einer Urkunde und der goldenen Ehrennadel 50-jährige Mitgliedschaft > D r. Eckart Weis vbob Fachgruppe Bundesministerium der Finanzen (4) Ehrung im vbob mit einer Urkunde 60-jährige Mitgliedschaft > Wolfgang Giernoth vbob Fachgruppe Bundesministerium des Innern Bonn | Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (6) © volff/colnihko – stock.adobe.com In eigener Sache Die zweite Schnupperrunde im Hauptstadtbüro Berlin Am 25. November 2025 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der vbob Fachgruppen aus Berlin und Umgebung um 17 Uhr im Hauptstadtbüro. Neben dem Geschäftsführer Najeeb Fahimi war auch die Leiterin des Hauptstadtbüros, Anne Hoffmann, vor Ort. In einem offenen und vertrauensvollen Austausch berichteten die Teilnehmenden über ihre gewerkschaftlichen Arbeits- und Tätigkeitsfelder sowie über Veranstaltungen und Wohltätigkeitsaktionen innerhalb ihrer jeweiligen Fachgruppen. Dabei wurde erneut deutlich, wie vielseitig die Aufgaben sind, die die Fachgruppen direkt für die Mitglieder übernehmen. Die zahlreichen Ideen, die aus den Fachgruppen kommen, bereichern nicht nur die Arbeit des vbob und dessen Administration, sondern die Fachgruppen profitieren auch direkt selbst, indem sie ihre Erfahrungen und Vorschläge miteinander teilen. Im Verlauf der zweiten Schnupperrunde wurde überlegt, solche Formate künftig regelmäßig zu veranstalten, um > die Zusammenarbeit zwischen den Fachgruppen, der Bundesgeschäftsstelle und dem Hauptstadtbüro des vbob weiter zu intensivieren. > den kontinuierlichen Austausch und die Kooperation zwischen den Fachgruppen zu fördern. > aktuelle Themen zu diskutieren, wie beispielsweise den Stellensparplan der Bundesregierung in der Bundesverwaltung. Der vbob schätzt das ehrenamtliche Engagement seiner Mitglieder in den Fachgruppen sehr und ist überzeugt, dass diese – trotz ihrer beruflichen und privaten Verpflichtungen – einen einzigartigen Beitrag zur Zukunftsgestaltung der Gewerkschaft leisten. Die Fachgruppen spielen eine zentrale Rolle bei der Mitgestaltung der Zukunft des vbob, und ihr Engagement ist entscheidend für das Wachstum und den Fortbestand der Gewerkschaft. Jeder kleine Einsatz, auch wenn er nur wenige Minuten pro Woche in Anspruch nimmt, ist von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung der vbob Familie. Wie Najeeb Fahimi es treffend ausdrückte: „Jeder kleine Beitrag zählt und macht einen Unterschied.“ Konkrete Möglichkeiten, wie sie dies tun können, sind zum Beispiel eine stärkere Präsenz durch Veranstaltungen, um ihre Existenz innerhalb der Behörden zu sichern. Darüber hinaus sollten sie ihre Sichtbarkeit erhöhen, indem sie sich regelmäßig in den sozialen Medien präsentieren. Die zweite Schnupperrunde bot einen spannenden Austausch, der die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis weiter vertiefte. Zukünftig sollen solche Treffen regelmäßig stattfinden, um Ideen zu bündeln, sich zu vernetzen und gemeinsam die Weiterentwicklung des vbob voranzutreiben. _ © vbob <Kolleginnen und Kollegen aus den Berliner Fachgruppen zu Besuch im vbob Hauptstadtbüro 12 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
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