vbob Magazin 12/2025

Kommentierte Pressestimmen Urteil mit Signalwirkung: Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Beschluss vom 19. November 2025 die Besoldung der Landesbeamten in Berlin für weit überwiegend verfassungswidrig. < Berlin muss nachbessern Neben der Feststellung, dass die Besoldung (Besoldungsgruppe A) in den Jahren 2008 bis 2020 zu niedrig war, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutige Vorgaben zur Berechnung der amtsangemessenen Alimentation für jede Besoldungsstufe und deren jährliche Überprüfung gemacht. Das Land Berlin muss nun bis März 2027 neue gesetzliche Regelungen vorlegen, die den Vorgaben des Gerichts entsprechen. Als Besoldung wird die “Vergütung” von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Grundlage für die Besoldung ist das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist danach verpflichtet, den Beamten und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Amt angemessen ist. Was als angemessen gilt, bemisst sich nach verschiedenen Kriterien. Das Gericht schreibt in seinem Beschluss dabei eine mehrstufige Prüfung vor. Zunächst müsse geprüft werden, ob ein Verstoß gegen das Gebot der „Mindestbesoldung“ vorliegt. Das bedeutet, dass die Besoldung ein bestimmtes Mindestniveau nicht unterschreiten darf. Als zweite Stufe solle kontrolliert werden, ob die Besoldung an die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst ist. Tagesschau, 19. November 2015 Das Gericht habe damit seine eigenen Prüfkriterien aus der Entscheidung im Jahr 2020 konkretisiert, sagt der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Volker Geyer. „Angesichts der Vielzahl an Klagen gegen die Besoldung ist dieser Schritt nachvollziehbar – und ein weiteres Warnsignal für alle Dienstherren. Welche Konsequenzen sich aus diesen neuen Maßstäben ergeben, werden wir nun intensiv prüfen.“ dpa – Deutsche PresseAgentur, 19. November 2025 < Besoldungsgefüge nachhaltig erschüttert Doch auch das sogenannte Abstandsgebot müsse eingehalten werden, das bedeutet: Wer höher eingestuft ist, muss entsprechend mehr verdienen. Da das Gericht nun die Mindestbesoldung in vielen Fällen für zu niedrig erklärte, hat das Auswirkungen auf zahlreiche andere Gruppen. „Angesichts der bis weit in den gehobenen Dienst reichenden Unterschreitung der Mindestbesoldung ist das Besoldungsgefüge nachhaltig erschüttert“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Tagesspiegel, 19. November 2025 Die Deutlichkeit, mit der die Richterinnen und Richter die Beamtenbesoldung des Landes Berlin nicht nur im Detail rügen, sondern in weiten Teilen für verfassungswidrig erklären, ist bemerkenswert. Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht die Haushaltslage nicht als alleinigen Rechtfertigungsgrund akzeptiert, um bei der Besoldung Abstriche zu machen. < Nachforderungen in Millionenhöhe Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Berlin-Brandenburg fordert nach der Entscheidung ein umfassendes Nachzahlungsgesetz für die © Björn Wylezich/stock.adobe.com 10 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025

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