vergangenen Jahre. „Auf das Land Berlin kommen jetzt Nachforderungen in Millionenhöhe zu“, sagt Vorsitzende Katja Karger. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin erwarte, dass die im Streit stehenden Jahre nun umgehend nachgezahlt und für die Folgejahre die Grundlagen für eine amtsangemessene Alimentation geschaffen werde, erklärt Landeschef Stephan Weg. „Als Beamtinnen und Beamte verpflichten wir uns der stetigen Abrufbarkeit unseres Dienstherrn, der sich 24/7 auf uns verlassen kann. Wir müssen darauf vertrauen können, dass er sich an Gesetze hält und seiner Verantwortung gerecht wird.“ dpa, 19. November 2015 Wie teuer die Entscheidung für Berlin tatsächlich wird, ist noch offen. In der aktuellen Finanzplanung für die kommenden Jahre rechnete Finanzsenator Stefan Evers (CDU) im äußersten Fall mit bis zu 1,4 Milliarden Euro. Im kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 sei bisher eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro eingeplant. „Inwieweit sich diese Vorsorge als ausreichend erweist, ist im Rahmen der Prüfung des Urteils zu ermitteln“, teilte die Senatsfinanzverwaltung mit. Tagesspiegel online, 20. November 2025 < Weitere Klagen anhängig Mit der jüngsten Entscheidung ist das Thema Besoldung in Karlsruhe wohl noch lange nicht vorbei. Am Bundesverfassungsgericht sind noch zahlreiche ähnliche Richtervorlagen anhängig – etwa aus Bremen und dem Saarland. Und erst vergangene Woche hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Land in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Zu Recht kritisierte Volker Geyer (dbb) dies mit den Worten „Erneut mussten Beamtinnen und Beamte bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um Recht zu bekommen. Wertschätzung durch den Dienstherrn sieht anders aus.“ Staatsanzeiger, 19. November 2025 Das aktuelle Urteil reiht sich in diese Linie ein – und könnte angesichts der nun konkretisierten Kriterien weitere Länder unter Zugzwang setzen. Erste Reaktionen kommen beispielsweise bereits aus Nordrhein-Westfalen. Ein Sprecher des NRW-Finanzministers Marcus Optendrenk (CDU) sagte, ob und in welchem Umfang die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch Auswirkungen auf die Besoldung des Landes NRW haben könnte, bedürfe einer intensiven Prüfung und Bewertung der Entscheidungsgründe. Der Chef des Beamtenbunds NRW, Roland Staude, geht hier bereits einen Schritt weiter und sagte, die Anhörung und das Urteil aus Karlsruhe hätten die Beamten in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Für das Land NRW sei ein neues Besoldungsrecht zwingend erforderlich und man stehe für Gespräche bereit. Rheinische Post, 20. November 2025 < Druck auf die Politik steigt Das Urteil ist ein deutliches Signal für alle Bundesländer, da es neue Maßstäbe für die verfassungsgemäße Besoldung setzt und Druck auf die Politik ausübt, endlich eine Neuregelung zu schaffen. Zudem fällt es zeitlich in die anstehenden Tarifverhandlungen der Länder. vbob Bundesvorsitzender Frank Gehlen sagt dazu: „Das erneute Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation ist eine klare Zurechtweisung des Berliner Senats und Beispiel für die vom Gericht damit erneut bestätigte Ernsthaftigkeit der Regelung einer verfassungsgemäßen Besoldung. Den Spielraum der Dienstherren für etwaige Ausflüchte schränkt das Gericht dankenswerterweise immer weiter ein. Es zeigt sich, dass die auch auf Bundesebene angestrebte Neuregelung den formulierten Vorgaben entspricht und nun endlich auf den Tisch muss!“ aj 11 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
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