vbob Magazin 5/2025

< Editorial keiten geben soll. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses haben wir unsere Stellungnahme abgegeben, was daraus vom dbb übernommen wird und was das Bundesinnenministerium schlussendlich daraus macht, das werden wir sehen. Im Nachgang zum Beteiligungsverfahren, zu dem auch ein Anhörungsgespräch im BMI gehört, wird der Gesetzentwurf dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in den Bundestag eingebracht. Wie dort damit umgegangen wird und was der Bundestag am Ende beschließen wird, darauf darf man in Anbetracht der politischen und medialen Lage gespannt sein. Nach den Vorschlägen der Bundesregierung zur Gesundheitsreform, dem vorliegenden Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes und einer bezogen auf die gesamtwirtschaftliche Lage und die ständig steigenden Lebenshaltungskosten unverändert kritischen internationalen Situation erwartet uns im Juni auch der Vorschlag der sogenannten Rentenkommission. Das wird ein harter Sommer 2026 mit vielen zu erwartenden Einspar- und Verschlechterungsoptionen. In diesem Spannungsfeld wird nicht nur die Besoldungsreform diskutiert und verteidigt werden müssen, in diese Zeit fallen auch weitere Landtagswahlen mit unklarem Ausgang. Das hat mit uns als Gewerkschaft zwar nicht unmittelbar etwas zu tun, aber die für die Reformen zuständigen Politikerinnen und Politiker auch auf Bundesebene werden entsprechend nervös sein. Für die mediale Begleitmusik der für uns wichtigen Besoldungsreform wünsche ich uns weniger Polemik und fehlenden Sachverstand. Inzwischen ändert sich das Bild ein wenig und es gibt tatsächlich auch Kommentatorinnen und Kommentatoren, die sich sachlich mit den Gesetzentwürfen auseinandersetzen. „Beamte sollen 7 Milliarden in 2025/2026 obendrauf bekommen“, das ärgert mich maßlos, wissen auch die Journalisten, die schnell betonen, dass ihnen alle Unterlagen vorliegen, sehr genau, dass das bewusste Falschinformation ist, mindestens aber tendenziöse und polemisierende Berichterstattung. Das ist leider auch Wasser auf die Mühlen derer, die sich seitdem geifernd über die vermeintliche Maßlosigkeit dieser Beamtenschaft, die man besser heute als morgen abschaffen sollte, auf allen Kanälen auslassen. Schade, dass auch die Art der Berichterstattung einiger Medien notwendige Maßnahmen auf dieses Diskussionsniveau herunterzieht. Wir lassen uns davon nicht beirren und vertreten weiterhin die Interessen unserer Mitglieder mit Nachdruck! Im Jahr unseres 75-jährigen Bestehens haben wir noch viel vor! In einer der nächsten Ausgaben werden wir um Beteiligung unserer Mitglieder an einer besonderen sportlichen Herausforderung werben. Man hat uns als vbob herausgefordert! Näheres folgt. Mit besten Grüßen Ihr Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nun liegt er also vor, der Referentenentwurf des sogenannten Bundesalimentationsgesetzes. Wir haben als vbob durch unsere Dachorganisation dbb die Gelegenheit erhalten, zu diesem seit Langem erwarteten Besoldungsreformvorhaben der inzwischen dritten Bundesregierung, die sich daran versucht, Stellung zu nehmen. Dies haben wir selbstverständlich getan. Im Leitartikel dieser Ausgabe finden Sie die Zusammenfassung unserer Stellungnahme. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei den vielen Beteiligten bedanken, die mit ihren Beiträgen maßgeblich zum Gelingen dieser fundierten Stellungnahme beigetragen haben. Bei einer solchen Besoldungsreform mit den komplexen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und den regelmäßig an vorderster Stelle mit den fiskalischen Sparauflagen der Politik versehenen Auflagen konnte erwartungsgemäß kein großer Entwurf entstehen. Wir honorieren ausdrücklich das Worthalten des Bundesinnenministers, zeitnah einen Entwurf vorzulegen, und auch den Versuch, dabei die geurteilten Bedingungen des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. Im Zusammenhang mit der Besoldungsreform des Landes Nordrhein-Westfalen hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, ein viel beachtetes Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Leitbildes der Mehrverdienerfamilie bei der Besoldungsgesetzgebung erstellt. Die Bundesregierung wählt nun dieses Modell ebenfalls, in NRW wird bereits geklagt und die Widerspruchsverfahren sind bis zur Klärung durch das Verfassungsgericht ruhend gestellt. Das kommt Ihnen bekannt vor? Genau, das hatten wir auf Bundesebene seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2020 durch Rundschreiben des Bundesinnenministeriums bis zum vorliegenden Referentenentwurf auch schon mal. Es ist bedauerlich, dass es auch auf Bundesebene und aus meiner Sicht ausschließlich aus Gründen der Einsparung erneut einen Versuch der notwendigen Mindestlösung und untersten Schwelle der Möglich- © Reimo Schaaf Frank Gehlen Bundesvorsitzender 3 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026

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