Daher fordern wir beispielsweise weiterhin Transparenz für eine gemeinsame Bewertung der Ausgangssituation, wie z. B. für alle gültige Definitionen für Begrifflichkeiten wie Bürokratie, Bürokratieabbau, ministerielle und nicht ministerielle Aufgaben, und das nicht nur auf der Ebene metabasierter Managementtheorien, sondern vor dem Hintergrund konkret vorhandener Behördenkulturen eben auch die Einbindung der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen. Trotz der Erklärung der Regierungsparteien zur Gestaltung durchlässigerer Laufbahnen und der Möglichkeit des verbesserten Einstiegs in deren Koalitionsvertrag hat das Bundesinnenministerium eine Überarbeitung der Bundeslaufbahnverordnung vorgelegt, die wir in einer umfangreichen Stellungnahme als vbob deutlich kritisiert haben. Viele von Ihnen haben sich an uns gewandt, um beispielsweise gegen die geplante Abschaffung des § 27 BLV zu protestieren. Hier wird es aus unserer Sicht auch unfair in der Argumentation des BMI zur Änderung in der Verordnung. Anders als viele Personalvertretungen es in einer Befragung Anfang des Jahres rückgemeldet haben, wird auf eine zu hohe Komplexität des Verfahrens verwiesen, welche zur nur geringen Nutzung geführt habe. Das haben wir in unserer Stellungnahme an den dbb, die auf den Eingaben unserer Fachgruppen fußt, deutlich zurückgewiesen. Es gibt aber weitere Veränderungen, wie beispielsweise die Einschränkung der Vergabe der Beurteilungsnoten durch harte Vorgaben, die Beibehaltung des Sonderbeurteilungsrechtes der Bundestagsfraktionen usw. Über den Ausgang des Beteiligungsgespräches im BMI und die weiteren Kritikpunkte werden wir im Nachgang noch ausführlicher berichten. Wir erwarten im November das Beteiligungsverfahren zur Anpassung des Besoldungsgesetzes (Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten) und den Gesetzentwurf zu den Änderungen der Besoldung aufgrund der sogenannten Alimentationsurteile des Bundesverfassungsgerichtes. Die Tatsache, dass ein offizielles Beteiligungsverfahren der Gewerkschaften noch nicht eingeleitet wurde, bedeutet hoffentlich nicht, dass das Reformpaket aus Besoldungsanpassung durch die Übertragung des Tarifergebnisses auf Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie die Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation erneut am Veto eines Bundesfinanzministeriums scheitert. Wir haben als vbob und als dbb im Vorfeld der Entscheidung des BMI über die Zusammenfassung der Gesetzentwürfe in einem Gesetzespaket vor einer solchen möglichen Gefahr gewarnt. Immerhin werden die Abschläge zur tarifbezogenen Besoldungsanpassung an die Beamtinnen und Beamten spätestens ab dem 1. Dezember 2025 gezahlt. Sie haben sicher die Debatte um das Berufsbeamtentum verfolgt und mit welchen vermeintlichen Argumenten die öffentlichen Protagonisten unterwegs sind. Diese Debatte wird uns in den nächsten Mo- © Dt. Bundestag/Thomas Köhler/photothek.net © Pagina – stock.adobe.com 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | November 2025
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