vbob Magazin 10/2026

Krankheitskosten im Alter über Beihilfe und private Krankenversicherung in erheblichem Umfang selbst. Die Kommission stellt ausdrücklich fest, dass es verfassungsrechtlich geboten ist, dass Beamte keine eigenen Beiträge zahlen. Wer trotzdem vom „Trittbrettfahrer“ spricht, verbreitet bewusst ein Zerrbild. < Behauptung 3: „Das spart dem Staat Geld.“ Das Gegenteil ist richtig, und das müsste gerade ein Finanzminister wissen. Die Kommission benennt die hohen Übergangskosten als zentrales Problem. Die Rechnung ist simpel. Für jeden neuen Beamten müsste der Dienstherr Rentenbeiträge zahlen, den Arbeitgeberanteil direkt und den Arbeitnehmeranteil faktisch über eine höhere Bruttobesoldung. Parallel laufen alle bestehenden Pensionen jahrzehntelang aus dem Haushalt weiter. Obendrauf käme eine Zusatzversorgung, die auch bei den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst üblich ist und ohne die der Staat im Wettbewerb um Fachkräfte chancenlos wäre. Der Staat zahlt also doppelt, über Jahrzehnte, in einer Zeit, in der jeder Euro dreimal umgedreht wird. Das ist keine Reform. Das ist ein Haushaltsrisiko. < Behauptung 4: „Das rettet die Rentenkasse.“ Nein. Wer heute Beiträge zahlt, erwirbt morgen Ansprüche. Selbst aus der Versicherungswirtschaft kommt der Hinweis auf die höhere Lebenserwartung dieser Gruppen. Auf lange Sicht würde die Rentenkasse also eher belastet als entlastet. Die echten Baustellen bleiben liegen: die Demografie, die Finanzierung sozialpolitischer Leistungen aus Beitragsgeldern und eine überkomplexe Verwaltung. Allein für die Rentenversicherung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 127,4 Milliarden © studio v-zwoelf - stock.adobe.com © BMF_Photothek 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Oktober 2026

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