vbob Magazin 6/2025

alitionsvertrag (S. 92, Rdnr. 2963). Ziel sei es, die „Begrenzung“ der Migration zusätzlich zur „Steuerung“ wieder ausdrücklich in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Als konkrete Maßnahmen werden hier neben der Zurückweisung an den Staatsgrenzen unter anderem die Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme (zum Beispiel Afghanistan), die befristete Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sowie der verstärkte Abschluss von Migrationsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten zur Rücknahmebereitschaft aufgeführt. Auch soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden. Ein Fokus steht wohl auf der Umsetzung der GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) und der Ausweisung vor allem von Personen, die nicht unerheblich straffällig werden. Auch die Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern soll staatlich stärker durchgesetzt und die Herkunftsländer in die Pflicht genommen werden. >Integration fördern Integration „muss weiterhin gefördert, aber auch intensiver als bisher eingefordert werden“. So lautet der Koalitionsvertrag (S. 95, Rdnr. 3054 f.). Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte soll fortgeführt und auskömmlich finanziert werden. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Integration wird verbessert werden. Konkret will man mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen, die Sprach-Kitas wieder einführen, das Startchancen-Programm fortsetzen und auf Kitas ausweiten. Es ist von einer verpflichtenden Integrationsvereinbarung die Rede, die künftig Rechte und Pflichten definieren soll. Die Integrationsvereinbarungen erwerbsloser Schutzberechtigter sollen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration (insbesondere Aufnahme einer integrativen Tätigkeit oder Ausbildung) enthalten. >Zuwanderung zum Arbeitsmarkt Deutschland brauche qualifizierte Einwanderung. Die Demografie stelle den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Sozialpartnern werden sachgerechte Instrumente zur Unterstützung geschaffen. Hier sollen vor allem eine konsequente Digitalisierung sowie Zentralisierung der Prozesse unter Einbindung der Arbeitgeber bürokratische Hürden abbauen. Eine weitere zentrale Rolle spiele eine einheitliche und beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen, also von Berufs- und Studienabschlüssen innerhalb von acht Wochen. Dafür werde eine digitale Agentur (Work-and-Stay-Agentur) für Fachkräfteeinwanderung mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechstelle für ausländische Fachkräfte geschaffen (vgl. S. 14, Rdnr. 421 ff.). Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wird zeitnah Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren und Prozesse entwickeln und vorschlagen, wie die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Struktur und Organisation angepasst und gegebenenfalls unterstützt wird. [Quelle: Koalitionsvertrag https://www.bundesregierung. © Achim Wagner/stock.adobe.com © U. J. Alexander/stock.adobe.com 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

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