vbob Magazin 9/2025

< Wer wir sind Der BRH ist also eine oberste Bundesbehörde. Er ist in zehn Abteilungen gegliedert: neun Prüfungsabteilungen und eine Präsidialabteilung für Verwaltungsaufgaben. Rund 1 100 Beschäftigte (1 000 Beamtinnen und Beamte, 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, davon 462 im höheren Dienst, 473 im gehobenen Dienst, 154 im mittleren Dienst und elf im einfachen Dienst) arbeiten an den drei Standorten Bonn, Berlin und Potsdam. Hauptsitz ist seit dem Jahr 2000 Bonn. < Was wir tun Prüfen. Beraten. Berichten. Das sind die Kernaufgaben. Der BRH prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesverwaltung. Über wesentliche Prüfungsergebnisse berichtet der BRH dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit in den sogenannten „Bemerkungen“. Damit sorgt der BRH dafür, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung bei der Ausführung des Haushalts wirksam kontrollieren kann. Anders ausgedrückt: „Ziele der externen Finanzkontrolle durch den BRH sind die Selbstkontrolle der Regierung hinsichtlich ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Unterstützung der Regierung durch das Parlament, wodurch das parlamentarische Budgetrecht, sein Königsrecht, abgesichert wird. Dies soll durch eine möglichst wirkungsvolle Finanzkontrolle durch den BRH ermöglicht werden. Prüfungs- oder kontrollfreie Räume darf es nicht geben“, so der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. Bei der Wahl seiner Prüfungsthemen und bei der Gestaltung der Prüfungen ist der BRH unabhängig. Er wählt seine Prüfungen so aus, dass die Ergebnisse einen Überblick über die seinen Prüfungsbefugnissen unterliegenden Bereiche ermöglichen und Erkenntnisse erwarten lassen, die für das Parlament und die Regierung bedeutsam sein können. Das Ergebnis seiner Prüfungen fasst der BRH in Prüfungsmitteilungen oder Berichten zusammen, die er grundsätzlich an die geprüften Dienststellen adressiert. Zudem berät der BRH den Bundestag und die Bundesregierung auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse, beispielsweise bei den Berichterstattergesprächen zum Haushalt oder bei der legendären „Bereinigungssitzung“ im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die abschließend festgestellten Prüfungsergebnisse kann der BRH herausgeben oder veröffentlichen, sofern keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Auf diese Weise werden die Prüfungsergebnisse nicht nur gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung transparent, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse. Mit seinem Handeln zielt der BRH darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu verbessern, Fehlentwicklungen zu vermeiden und handlungsfähige, rechtssichere und gemeinwohlorientierte staatliche Strukturen langfristig zu gewährleisten. Aus Sicht eines Buchhalters klingt dies so: „Die Prüfung des BRH umfasst eine administrative Rechnungsprüfung, mit der die äußere, buchhalterische Korrektheit der Jahresrechnung (in seiner Gesamtheit) kontrolliert wird. Weiterhin sind die Einzelposten am Maßstab der Wirtschaftlichkeit und „Transparenz, Rechenschaft sowie gutes Regieren und Verwalten sind uns wichtig. Dazu tragen wir bei. Unabhängig und ohne Eigeninteressen. Für Sie. Zum Nutzen aller. Für das Gemeinwohl.“ Kay Scheller (Präsident des BRH) © Jochen Nagel (2) <Dienstsitz des Bundesrechnungshofes in Frankfurt/Main 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | September 2025

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