vbob Magazin 4/2026

öffentlich Beschäftigten haben nur wenige Befragte (12 Prozent) beobachtet. Die Fallzahlen nehmen aber auch in obersten und oberen Bundesbehörden zu. Neben immer wieder vorkommenden Störungen und Pöbeleien vor Ort, etwa im Rahmen von Veranstaltungen oder per Telefon, gibt es zunehmend auch mehr Ausschreitungen im digitalen Raum: Sei es der Bürger, der die Kollegin, die ihm kurz zuvor eine negative Antwort auf eine Anfrage schickte, in einer E-Mail persönlich bedroht, sei es die Bürgerin, die aufgrund begrenzter Kapazität nicht an einer Veranstaltung teilnehmen konnte, die im Nachgang einzelne Kollegen der einladenden Organisationseinheit namentlich in sozialen Medien beschimpft. Viele Kolleginnen und Kollegen erleben Einzelpersonen, die sie immer wieder – auf verschiedenste Art und Weise – in zum Teil verletzender oder Angst auslösender Form kontaktieren, zum Teil auch über private Konten in sozialen Medien. Auch in einschlägigen Foren werden Antworten aus Ministerien und Bundesbehörden oft bis ins Kleinste seziert, werden einzelne Sätze – aus dem Zusammenhang gerissen – genutzt, um die Kolleginnen oder Kollegen, die die Antworten unterschrieben haben, in Misskredit zu bringen. Die vermeintliche Anonymität der digitalen Medien senkt oft Hemmschwellen und verleitet manche Personen dazu, ihrem Hass freien Lauf zu lassen. Besonders dieser Form der Gewalt ausgesetzt sind die Kolleginnen und Kollegen, die die Auftritte der Behörden in sozialen Medien betreuen. In den entsprechenden Kommentarspalten finden sich leider sehr häufig verletzende und beleidigende Kommentare. Schon heute zögern einige Mitarbeitende der Bundesverwaltung deshalb vor der Nennung des eigenen Namens in Veröffentlichungen oder bei Veranstaltungen und auch die Beantwortung von Bürgeranfragen geschieht in einigen Fällen über Funktionsadressen ohne Namensangabe. Man wolle sich nicht Angriffen aussetzen, so ist oft zu hören. < Dienstpflicht und Fürsorgepflicht So nachvollziehbar dies auch sein mag: Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, sich nicht nur zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, sondern auch für deren Erhaltung einzutreten. Dies erfordert ganz klar auch den Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern und – wo immer dies möglich ist – die Auseinandersetzung auch mit kritischen Positionen. Dies erfordert aber auch, dass Ministerien und weitere Behörden ihre Mitarbeitenden besser schützen – auch vor digitaler Gewalt. < Auch digitale Gewalt ist echte Gewalt Denn auch digitale Gewalt ist echte Gewalt. In unserer Welt, die zunehmend durch die digitalen Medien bestimmt wird, wird „Hass im Netz“ sogar immer häufiger. Der Begriff der „digitalen Gewalt“ umfasst dabei verschiedene Formen der Herabsetzung, Belästigung, Diskriminierung und Nötigung anderer Menschen mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Zu den Besonderheiten digitaler Gewalt zählt, dass sie rund um die Uhr stattfinden kann – die Belästigungen also nicht nach der Arbeit enden, sondern neben der Dienststelle auch „zu Hause“ stattfinden. Die Orte digitaler Gewalt sind vielseitig: soziale Netzwerke, Messenger-Apps, Chaträume, Gaming-Plattformen oder E-Mails. Digitale © MQ-Illustrations/stock.adobe.com 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026

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