vbob Magazin 9/2025

Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Der Prüfung unterliegen die Einnahmen und Ausgaben, eingegangene Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben, die nicht zwingend auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, Vermögen und Schulden, Maßnahmen mit möglichen finanziellen Auswirkungen, Verwahrungen und Vorschüsse sowie Selbstbewirtschaftungsmittel.“ Mit der Prüfung der Jahresrechnung trägt der BRH wesentliche Verantwortung für die Entlastung der Bundesregierung. Ein quasi staatliches Testat. Ein Qualitätssiegel. < Der BRH im Wandel der Zeit Nicht nur geprüfte Dienststellen unterliegen Veränderungen. Auch der BRH stellte sich in seiner 75-jährigen Geschichte etlichen Herausforderungen. Nachdem die Außenstelle Hamburg in der britischen Besatzungszone 1948 als erste Dienststelle der externen Finanzkontrolle ihre Arbeit aufgenommen hatte, stellte das Parlament 1950 die Weichen für eine demokratische Prüfungsinstanz. Gemeinsam mit den obersten Rechnungsprüfungsbehörden der Länder gab es den „Vereinigten Senat“. Er traf Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen, die bei Prüfungen auftraten, und nahm gutachterlich zu bedeutsamen Prüfungsfragen Stellung. > Vorprüfungsstellen Eine wichtige Unterstützung erfuhr der BRH bei seiner Arbeit durch die Vorprüfungsstellen. Sie waren organisatorisch den jeweiligen Dienststellen zugeordnet. Die personelle Verantwortung oblag den (geprüften) Dienststellen. Fachlich hatte der BRH die Verantwortung. Ein schwieriger Spagat. > Wiedervereinigung Die Wiedervereinigung führte nach 1990 BRH und Staatliche Finanzrevision der DDR zusammen. Der BRH gewann erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem eine Außenstelle in Berlin. Nicht vollständig gerecht verlief die Anerkennung der Bildungsabschlüsse und die damit eng verbundene Personalentwicklung. Außerdem gelang es erst durch die Klage eines Kollegen, die erhöhte Wochenarbeitszeit in den damals „neuen Bundesländern“ abzuschaffen. Die Umsetzung der erforderlichen Zeitgutschriften stellte ein wichtiges Betätigungsfeld für Personalrat und vbob dar. > Sitzverlagerung Für die Beschäftigten blieb kaum Zeit zum Durchatmen. Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz wurde der Sitz des BRH von Frankfurt am Main nach Bonn verlagert. Die kleine, verselbstständigte Außenstelle Bonn wuchs beständig. Zusammen mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz und der personalwirtschaftlichen Gesamtkonzeption der Bundesregierung konnten die Personalvertretungen mit einer Dienstvereinbarung die politische Entscheidung sozialverträglich abfedern. Eine siebenjährige Übergangsfrist und eine Nebenstelle in Eschborn („Hedda von Wedel-Stift“) für lebenserfahrene Beschäftigte sorgte zusätzlich für Entlastung. Als Ausgleichsbehörde und aufnehmende Dienststelle für Beschäftigte der Bundestagsverwaltung und des Bundesrates erwies sich der BRH als Glücksfall für Beschäftigte auch der wegziehenden Ministerien. Umgekehrt bedeuteten die sogenannten „BerlinFlüchtlinge“ einen Kompetenzgewinn für den BRH. > Nachgeordneter Bereich Wer nun geglaubt hatte, es würde ruhiger werden, sah sich getäuscht. Mit der Errichtung der Prüfungsämter des Bundes reagierte der BRH auf strukturelle Schwachstellen der Prüfungstätigkeit durch die Trennung von fachlicher und personeller Verantwortung in den Vorprüfungsstellen. Im Jahre 1998 wurden die neun Prüfungsämter des Bundes in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Koblenz, Köln, Magdeburg, München und Stuttgart gegründet. Mit dem Aufbau des nachgeordneten Bereichs lagen fachliche und personelle Verantwortung in einer Hand. Der des BRH. Dies ging einher mit einem vierstelligen Stellenabbau auf rund 1 500 Beschäftigte. Außerdem blieb die Ungerechtigkeit, bei gleicher Arbeit eine Richterlich unabhängig bedeutet, bei ihrer Tätigkeit frei von Weisungen oder sonstigen unzulässigen Einflussnahmen zu handeln und nur an das Gesetz gebunden zu sein. < Dienstsitz in Bonn 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | September 2025

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