< KOMMENTAR Genug ist genug! Der Bundesfinanzminister kennt die Zahlen. Er weiß, dass jede neue Beamtin und jeder neue Beamte in der Rentenkasse den Haushalt auf Jahrzehnte doppelt belastet. Wenn er trotzdem von Gerechtigkeit spricht, betreibt er Stimmungsmache auf dem Rücken der Beschäftigten. Für uns im Bund ist das keine Theorie. Die Länder können sich hinter ihrer eigenen Zuständigkeit verschanzen. Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wären das bequemste Versuchsfeld. Ausgerechnet die Menschen, die in den Ministerien und Bundesbehörden Gesetze vorbereiten, Haushalte aufstellen und Krisen managen, sollen die Zeche für Jahrzehnte verfehlter Rentenpolitik zahlen. Der vbob lässt sich auch von den Nebelkerzen nicht ablenken. Der eigentliche Kampf findet bei Empfehlung 23 statt. Dort entscheidet sich, ob „wirkungsgleich“ fair ausgelegt wird oder ob unter diesem Etikett radikale Kürzungen zugemutet werden sollen. Der vbob wird jeden Entwurf Zeile für Zeile prüfen und laut werden, wenn es nötig ist. Ein Staat, der händeringend Personal sucht, kann sich keine Politik leisten, die das Vertrauen in sein Dienstverhältnis untergräbt. Das Berufsbeamtentum ist kein Privileg. Es ist ein gegenseitiges Versprechen – und Versprechen hält man. Najeeb Fahimi, Geschäftsführer des vbob Euro an Bundesmitteln eingeplant. Diese Lücke schließt man nicht mit ein paar Einstellungsjahrgängen. Man verschiebt das Problem nur, und zwar auf Kosten derer, die den Staat am Laufen halten. < Behauptung 5: „Es fehlt nur der politische Wille.“ Es fehlt vor allem die Rechtsgrundlage. Die Kommission verweist auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG, auf die Zuständigkeit der Länder und auf die Übergangskosten. Ein Systemwechsel würde mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtliche Klärungen nach sich ziehen. Jahre der Unsicherheit wären die Folge, und das mitten im Kampf um Nachwuchs, den der öffentliche Dienst ohnehin nur mühsam bestreitet. Wer so eine Baustelle leichtfertig aufreißt, handelt verantwortungslos. < Die eigentliche Gefahr steht im Kleingedruckten Während alle über Klingbeil reden, droht an anderer Stelle Konkretes. Nach Empfehlung 23 sollen Rentenreformen „wirkungsgleich“ auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Außerdem sollen deutlich weniger Menschen verbeamtet werden, und Bund und Länder sollen Rücklagen bilden. Die Koalition hat am 2. Juli zugesagt, alle 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen, und das Gesetz soll bis Ende 2026 stehen. Einen offiziellen Referentenentwurf gibt es noch nicht, aber seit Mitte September kursiert ein Arbeitsentwurf aus dem Arbeitsministerium. „Wirkungsgleich“ klingt fair, kann aber zur Kürzungsmaschine werden. Die Beamtenversorgung ersetzt gesetzliche Rente und Betriebsrente zugleich. Wer Einschnitte bei der Rente eins zu eins auf die Versorgung überträgt, kürzt doppelt. Das werden wir nicht hinnehmen. Unsere Forderungen sind klar Erstens: keine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, weder für neue noch für bestehende Dienstverhältnisse. Zweitens: wenn übertragen wird, dann ehrlich. Verglichen wird die Gesamtversorgung mit Rente plus Zusatzversorgung, nicht die Pension mit der gesetzlichen Rente allein. Drittens: Rücklagen statt Systembruch, denn das ist der verantwortungsvolle Weg, künftige Haushalte zu entlasten. Viertens: eine echte Beteiligung der Spitzenorganisationen nach § 118 BBG, und zwar bevor die Entwürfe fertig sind, nicht danach. _ © Thomas Weißenfels - stock.adobe.com 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Oktober 2026
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