vbob Magazin 4/2026

< Hilfe-Info Was ist im Internet erlaubt – und was nicht? Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht (Art. 5 GG). Diese Freiheit endet aber dort, wo andere in ihren Rechten verletzt werden. Dann kann eine Äußerung eine Straftat sein. Eine Beleidigung (§ 185 StGB) begeht, wer eine andere Person beschimpft oder etwas sagt, um die Person als wertlos zu bezeichnen. Wer gegenüber einer Person, die zu einer bestimmten Gruppe (zum Beispiel Jüdinnen und Juden oder Muslime) gehört, gegen diese Gruppe hetzt (zum Beispiel sie beschimpft oder verleumdet), kann eine verhetzende Beleidigung (§ 192a StGB) begehen. Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) behauptet eine Person etwas über eine andere Person, das nicht erweislich wahr ist und die Ehre dieser Person verletzen kann. Es wird also einer Person etwas unterstellt, was die Öffentlichkeit als verachtenswert beurteilen könnte, was aber nicht zutrifft oder vielleicht zutrifft, aber nicht sicher bewiesen werden kann. Ist die Täterin oder der Täter sicher, dass die behauptete Tatsache nicht stimmt, liegt sogar eine Verleumdung (§ 187 StGB) vor, die noch härter bestraft werden kann als die üble Nachrede. Neben Beleidigungen können auch bestimmte Äußerungen, die bedrohlich wirken, bestraft werden. Es kann auch Gewalt gegen eine Person oder ihre Sachen angedroht werden. Geht es der Täterin oder dem Täter darum, Geld von der anderen Person zu erlangen, kann dagegen eine Erpressung in Betracht kommen. Strafbar ist es, einer Person anzudrohen, dass gegen sie oder eine ihr nahestehende Person ein Verbrechen oder eine andere schwere Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert begangen wird. Darunter fällt zum Beispiel die Ankündigung, die Person zu verprügeln. Es kann sich dann um eine Bedrohung handeln (§ 241 StGB). Quelle: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Merkblaetter/ merkblatt_hass_und_gewalt_im_netz.html Hinweis: Hilfe-info.de ist ein Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Gewalt kann zudem rasch ein sehr großes Publikum erreichen. < Das Internet ist kein rechtsfreier Raum Das Internet ist jedoch auch aktuell mitnichten ein rechtsfreier Raum. So hat etwa das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität von 2021 einige Gesetze verschärft und erweitert und so dazu beigetragen, dass es mehr Ordnung und Sicherheit im Netz gibt. Die Anbieter großer sozialer Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern und Nutzerinnen im Inland sind nunmehr nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, einen Meldeweg für strafbare Inhalte bereitzuhalten (NetzDG-Meldeformular). Die gemeldeten Inhalte müssen dann am Maßstab des deutschen Strafrechts geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden. Das BKA geht – zusammen mit Kooperationspartnern – mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) gegen Hass und Hetze im Netz vor. Auch die Länder verfügen über eigene Systeme – so geht zum Beispiel die Justiz in NRW über die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) gegen Hasskommentare vor. < Es braucht Schutzkonzepte für digitale Gewalt gegen Bundesbeschäftigte Es gibt also Handhabe gegen Hass im Netz. Es muss aber ganz klar sein: Es kann nicht allein den Mitarbeitenden auferlegt werden, sich zur Wehr zu setzen. Auch der Dienstherr muss aktiv werden! In zahlreichen Häusern gibt es aber noch kein ausgewiesenes Schutzkonzept für den Fall, dass einzelne Beschäftigte in einem dienstlichen Kontext – direkt oder über die Presse beziehungsweise soziale Medien – von externen Personen bedroht oder angegriffen werden oder sich bedroht fühlen. Oft sind sogar Meldewege und mögliche Maßnahmen unklar. Zahlen zu konkreten Bedrohungen werden ebenfalls kaum verlässlich abgefragt. Hier ist also viel zu tun. Neben Bewusstsein zu schaffen für diese – immer noch neue – Form der Bedrohung, die unseren Arbeitsalltag jedoch zunehmend betrifft, muss es darum gehen, die Beschäftigten zu schützen, ohne die so wichtigen Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern abzubrechen. Der vbob wird die Diskussion aufnehmen und aktiv fortentwickeln. Denn: In den Elfenbeinturm wollen wir nicht! Katrin Kowalczyk © NicoElNino/stock.adobe.com 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2026 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

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