vbob Magazin 12/2025

Entwurf der Novelle der Bundeslaufbahnverordnung Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium Aus Anlass der geplanten Novelle der Bundeslaufbahnverordnung fand am 3. November 2025 im Bundesinnenministerium ein Beteiligungsgespräch statt. Hierzu werden seitens des zuständigen BMIReferates die Gewerkschaften der Dachorganisationen eingeladen, die wiederum Teilnehmende entsenden können, wie der dbb beamtenbund und tarifunion beispielsweise die Bundesvorsitzenden von vbob, VBB und BDZ. Vorab war bereits der Entwurf der BLV zur schriftlichen Stellungnahme versandt worden, von der der vbob umfänglich Gebrauch gemacht und die der dbb für seine Stellungnahme weitgehend übernommen hat. In einem solchen Beteiligungsgespräch werden die Vorschläge des BMI vorgestellt und im Einzelnen durch die Teilnehmenden diskutiert. Im zum Zeitpunkt des Gespräches vorliegenden Entwurf lag der Schwerpunkt der Änderungen auf durch Gerichtsurteile notwendig gewordene Umsetzungen sowie der seitens des dbb begrüßten Zulassung von Bachelor Professional und Master Professional für die jeweilige technische Beamtenlaufbahn. Eine vorgeschlagene Änderung des BMI beinhaltete die vollständige Streichung der Bestenförderung nach § 27 BLV. Mit seitens der anwesenden Teilnehmenden nicht überprüfbaren Behauptungen hat das BMI versucht darzulegen, dass seitens der Dienststellen auffällig oft zurückgemeldet worden sei, dass das Verfahren des § 27 BLV aufgrund seiner Komplexität und Bürokratie nicht genutzt oder als zu umständlich nicht in der gewünschten Qualität erfolge. Daraufhin argumentierten die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter mit Beispielen aus den Geschäftsbereichen, wo es für verschiedenste Dienstposten ohne die Möglichkeiten des § 27 BLV nicht zu geeigneten Besetzungen kommen könne. In einem neuerlich zur Ressortabstimmung versandten und überarbeiteten Entwurf schlägt das BMI nun die Streichung des § 27 BLV für die obersten Bundesbehörden vor. In den Geschäftsbereichsbehörden soll es bei der Möglichkeit der Anwendung bleiben. Diesen unangemessenen Vorschlag muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Das zuständige Verfassungsressort schlägt für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten eine Spaltung zwischen den Ebenen der Bundesverwaltung und somit die Ungleichbehandlung von Leistung durch den Arbeitgeber Bund vor. Bei allem Respekt, das korrespondiert weder mit der Verfassung noch ist es die Umsetzung der Ziele des Koalitionsvertrages, der die Modernisierung des Dienstrechtes und die Schaffung von Durchlässigkeit im Laufbahnrecht zum Ziel setzt. Das konnte der Bundesvorsitzende Frank Gehlen dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bereits übermitteln. Inwieweit diese Vorgehensweise von Erfolg gekrönt sein wird, hängt unter anderem auch von der Widerstandsfähigkeit der Organisation des vbob ab. Mit einer Mail an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger hat der vbob auch intern dafür gesorgt, dass die Dienststellen bei der Meinungsbildung durch die Beschäftigtenvertreterinnen und -vertreter vor Ort in den Bundesbehörden unterstützt werden konnten. Über den Verlauf der Ressortabstimmung sowie den weiteren Fortgang der Angelegenheit werden wir Sie auf dem Laufenden halten. fg © S. Sommer, dbb <Dirk-Ulrich Lauer (DPolG/BPolG), Thomas Liebel, BDZ, Imke v. BornstaedtKüpper, vbb, und Frank Gehlen, vbob, nahmen im BMI am Beteiligungsgespräch teil. 7 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025

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