entwickeln und ein erfülltes Leben ermöglichen. Bildung soll gut ausgebildete Fachkräfte für den Arbeitsmarkt bereitstellen und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig halten. Bildung soll Frieden und Demokratie sichern und unser kulturelles Wissen über die Generationen weitergeben. Eines ist klar: Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und findet daher überwiegend in öffentlichen Einrichtungen statt. Nur: Was Bildung eigentlich sein soll, wie viel wir davon brauchen, wie Bildungseinrichtungen und das Bildungssystem am besten gestaltet werden, darüber herrschte noch nie Einigkeit. Der Staat lenkt, politische Akteure mischen auf allen Ebenen mit und zudem gibt es viele gesellschaftliche Gruppen, die ihre eigenen Vorstellungen und Interessen einbringen. Was dabei ausgehandelt wird, gilt für alle – meistens auf längere Zeit. Aber seit PISA ist viel in Bewegung gekommen. Unsere Gesellschaft verändert sich: Sie wird vielfältiger, die Lebenswege werden individueller, die Einbindung in die globalisierte Welt stellt neue Fragen. Wie können wir unser Bildungssystem darauf einstellen? Wir erwarten im Zusammenhang mit der Bildung, dass für die Schülerinnen und Schüler ausreichend Lehrerinnen und Lehrer bereitstehen. Die Klassen dürfen nicht zu groß sein. Unterricht muss regelmäßig stattfinden und nicht regelmäßig ausfallen. Die Lehrkräfte sind angemessen zu bezahlen. Es muss ausreichend Raum für die pädagogische Vermittlung von Wissen und dessen Vor- und Nachbereitung geben. Die steigende Zahl an Kindern mit Migrationshintergrund in den Klassen erfordert Angebote an die Lehrkräfte (Aus- und Weiterbildung etc.). Schulen sollten als Bildungseinrichtungen angemessen ausgestattet und erhalten sein. Defekte Toiletten, kaputte Aufzüge, marode Klassenräume usw. müssen der Vergangenheit angehören. Dafür müssen ausreichend öffentliche Mittel vorhanden sein. Vergleichbare Ausführungen gelten für Kindertagesstätten mit den Erzieherinnen und Erziehern sowie für die Universitäten. Bildung unserer Kinder ist eine Investition in die Zukunft und den Wohlstand unseres Landes. Bildung darf weder von öffentlichen Mitteln noch von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig sein. < Prinzipien Wir möchten uns nur zum Lohnabstandsgebot positionieren. Es kann nicht sein, dass Menschen, die arbeiten, nicht genügend Geld dafür haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies gilt auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Wir setzen uns dafür ein, dass vergleichbar dem Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung für Beamtinnen und Beamten (das seit dem Jahre 2020 von der Bundesregierung verletzt wird!) ein entsprechendes Lohnabstandsgebot für Tarifbeschäftigte implementiert wird. Wir halten einen gesellschaftlichen Dialog über die angerissenen Themen für richtig und notwendig. Dabei sind jedoch noch weitere Aspekte zu berücksichtigen, die bislang wenig Raum gefunden haben. Dazu gehören die fehlenden bezahlbaren Wohnungen ebenso wie die Ausgestaltung der Integration von Menschen, die zu uns gekommen sind. < Einordnung zum Koalitionsvertrag Eine Besonderheit enthält der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD. Im Kapitel Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz erklärt die designierte neue Bundesregierung, dass sie im Jahr 2025 eine ambitionierte Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung erarbeiten möchte, durch die sie unter anderem die Bundesverwaltung ressortübergreifend modernisieren möchte. „Dabei werden wir insbesondere Vorschläge der ‚Initiative für einen handlungsfähigen Staat‘ aufgreifen“ (Zeile 1792). Damit gewinnt die Initiative einen Wirkungsbereich innerhalb der künftigen Bundesregierung, der zwar nicht näher präzisiert wird, aber deren Vorschläge sich bereits heute in einigen Bereichen des Koalitionsvertrages wiederfinden. Insbesondere der Bereich Gesetzgebung, Justiz und Bürokratieabbau sowie Inneres enthält bereits sozusagen 1:1 übernommene Vorschläge der Initiative. Wer glaubte, es handele sich bei der Initiative und der Bundesregierung um parallel verlaufende miteinander nicht verknüpfte Entwicklungen, sieht sich spätestens mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages am 9. April 2025 eines Besseren belehrt. Auch die Veröffentlichung eines Zwischenberichtes einer solchen Initiative, weniger als ein halbes Jahr vor dem angekündigten Endbericht und kurz vor der Bundestagswahl, weist auf die politischen Verflechtungen zwischen den Parteien und den Initiatoren hin. Insbesondere der im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen zu mehreren fachlich und organisatorisch die Bundesverwaltung betreffenden Reformvorhaben enthaltene Hinweis auf die Einsetzung von Expertenkreisen oder Kommissionen muss wachrütteln. Die formulierten Erwartungen der neuen Bundesregierung, bis zum Ende des Jahres 2025 Empfehlungen zu erhalten, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auch für uns als Interessenvertretung der Bundesbeschäftigten. Sie sehen, da bleiben allein in den ausgesuchten Feldern noch viele Fragen offen, sind noch viele dicke Bretter zu bohren. Wir werden über den Fortgang der Entwicklungen berichten. Schreiben Sie uns, wenn Sie zu den beschriebenen Entwicklungen Ergänzungen oder Vorschläge aus Ihrer Erfahrung oder Ihrer Behörde mitzuteilen haben. Seien Sie aufmerksam, die Zeit des ruhigen „Abwartens und Teetrinkens“ scheint mit der Bildung der neuen Bundesregierung und deren Pläne auch für die Bundesverwaltung vorbei. fg © peterschreiber.media/stock.adobe.com 9 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2025
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