tion zu regeln. Somit werden zwei Besoldungsgesetzgebungen in einem sogenannten Artikelgesetz behandelt. Wir hatten uns gegen die Vorgehensweise eingesetzt, weil wir gesehen haben, dass durch Verzögerungen im Bereich der Alimentationsregelung – wie nun eingetreten – auch die Regelung der Übertragung der Tarifergebnisse verzögert werden wird. Das bedeutet für die Parlamentarier einerseits die Chance der Einflussnahme im Bereich der Besoldungsgrundlage, auf der eine Neuregelung der Besoldungsgrundtabelle erfolgen soll, und zum anderen, dass sich die Rechtswirksamkeit der Besoldungsanpassung hinauszögern wird. Der vbob hat sich im BMI dafür eingesetzt, dass es dann zumindest Abschlagszahlungen für die Kolleginnen und Kollegen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung geben soll. Diesem Vorschlag ist das BMI dankenswerterweise gefolgt. < Wie geht es weiter? Das weitere Vorgehen bedeutet: Überprüfung des vorliegenden Alimentationsvorschlages entlang der Kriterien des BVerfG-Urteils, finale Abstimmung mit dem BMF, Einleitung der Ressortabstimmung und des Beteiligungsverfahrens (mit der Möglichkeit seitens des vbob, eine Stellungnahme abzugeben), gegebenenfalls erneute Überarbeitung und Kabinettsbeschluss. Im Anschluss dann Einbringung in den Deutschen Bundestag und dort Beratung in den Ausschüssen. Wir rechnen augenblicklich nicht damit, dass eine Einbringung in den Bundestag noch in diesem Jahr erfolgen wird. Wie weit die Beratungen noch in das nächste Jahr hineinreichen werden und mit welchem Ergebnis, das können wir mangels der oft zitierten fehlenden Glaskugel leider auch nicht prognostizieren. Dass sich der vbob auch in diesem Gesetzgebungsverfahren für seine Mitglieder und die Beschäftigten der Bundesverwaltung einsetzen wird, das können wir garantieren. fg © studio v-zwoelf - stock.adobe.com 9 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Dezember 2025
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