Profile 3-2021

1. NATÜRLICH Der Begriff „natürlich“ wird sehr häu- fig verwendet. Da es im Kosmetikbe- reich dafür aber keine offizielle und regulatorische Definition gibt, sagt „natürlich“ allein kaum etwas über ein Kosmetikprodukt aus – es sei denn, dieses ist richtig qualifiziert und an- hand eindeutiger Kriterien überprüf- bar. Dazu gehören anerkannte Siegel und Zertifizierungen. 2. BIOLOGISCH Wie bei „natürlich“ gibt es bei kosme- tischen Produkten auch für „bio“ kei- ne offizielle Definition. Die Kosmetik- verordnung der EU betrachtet den Begriff „bio“ als eine Behauptung und legt – im Gegensatz zur Lebensmittel- gesetzgebung – daher keinen prozen- tualen Anteil fest, zu dem ein Produkt mindestens „bio“ sein muss. Außer- dem gibt es bei Kosmetikprodukten keine vorgeschriebene Mindestmenge an Rohstoffen, die biologisch sein muss. Anders als bei Bio-Lebensmit- teln gibt es in der bestehenden Kosme- tikverordnung aber keine Verbote oder Einschränkungen für die Verwendung bestimmter synthetischer oder halb- synthetischer Stoffe in Biokosmetik. NATRUE spricht von biologischen Rohstoffen, wenn diese nachweislich nach IFOAM-Standard produziert und kontrolliert wurde. 3. SICHER Jedes Kosmetikum, ob konventionell, natürlich oder biologisch, unterliegt strengen, gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbewertungen, wie sie in der EU-Kosmetikverordnung beschrieben sind. Das bedeutet, dass jedes kosmeti- sche Produkt, das in der EU auf den Markt gebracht wird, auf seine Sicher- heit für die menschliche Gesundheit geprüft wurde. 4. CLEAN Clean Beauty ist ein großer Trend. Al- lerdings gibt es keine allgemeingültige Definition für den Begriff. Häufig ist jedoch damit gemeint, dass keine Erd- ölbestandteile oder andere als gefähr- lich empfundene Inhaltsstoffe für Mensch und Umwelt im Produkt ver- wendet wurden. Einige Hersteller ver- wenden „clean“ auch in dem Sinn, dass möglichst wenige oder nur so vie- le Inhaltsstoffe wie nötig in einem Pro- dukt sein sollen. 5. FREI VON Diese Bezeichnung bezieht sich in der Regel auf unerwünschte Inhaltsstoffe oder Konservierungsmittel. Häufig ist die folgende Formulierung: „frei von Zusatzstoffen, Silikonen sowie Parabe- nen“. Zahlreiche Hersteller werben daher damit, dass ihre Produkte keine solchen Substanzen enthalten. Das kann Verbraucher in die Irre führen, denn ein Produkt ist nicht sicherer, nur weil bestimmte Substanzen nicht verwendet werden. 6. OHNE TIERVERSUCHE Ähnlich wie bei „frei von“ kann es auch bei der Angabe „ohne Tierversu- che“ zu Missverständnissen kommen. Tierversuche sind in der EU seit 2013 verboten (Artikel 18 der EU-Kosme- tikverordnung). Daher dürfen in der EU keine Endprodukte an Tieren ge- testet werden. Das gilt unabhängig da- von, ob dies auf dem Produkt ausge- wiesen wird oder nicht. 7. VEGAN Vegane Kosmetik enthält keine tieri- sche Inhaltsstoffe, sie ist jedoch nicht automatisch biologisch. Umgekehrt ist biologische Kosmetik nicht automa- tisch vegan. Ein Blick auf die Siegel auf der Verpackung sowie die Inhaltsliste ist hier besonders wichtig. 8. NACHHALTIG Um zu beurteilen, ob ein Produkt nachhaltig ist, müssen zahlreiche Fak- toren betrachtet werden. Eine nach- haltige Beschaffung von Rohstoffen bezieht sich nicht nur auf die Art und Weise, wie die Inhaltsstoffe angebaut werden. Die Ressourcen, die entlang der gesamten Produktions- und Liefer- kette verwendet werden, zählen eben- falls dazu. Für Konsumentinnen und Konsumenten, die Natur- und Biokos- metik kaufen, hat Nachhaltigkeit oft einen hohen Stellenwert. Viele Mar- ken weisen die entsprechenden Fakto- ren transparent aus, andere wiederum nicht. Nachhaltigkeitsberichte und In- formationen helfen weiter. Eine einheitliche EU-Norm für Natur- und Biokosmetik gibt es nicht. Das macht eine Einordnung schwer – nicht nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese Bezeichnungen finden sich am häufigsten. Das PROBLEM mit den BEGRIFFEN 47 PROFILE 3/2021

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