NACHRICHTEN Volker Geyer im Behörden Spiegel „Meine Geduld ist am Ende“ Bashing in den Medien, rechtswidrige Bezahlung und Einschränkungen für das Beamtentum. Wie geht der Staat eigentlich mit seinen Beschäftigten um? Es ist nicht angemessen, in Politik und Medien über das Berufsbeamtentum wie über eine Belastung zu sprechen, kritisierte der Bundesvorsitzende des dbb, Volker Geyer, am 28. Juli 2026 in einem Interview mit dem Behörden Spiegel. „Denn es ist doch ein großer Vorteil für dieses Land, für die Gesellschaft, für die Wirtschaft. Krisenresilienz durch das Berufsbeamtentum, streikfreie Räume durch das Berufsbeamtentum. Das alles müssen wir mehr in den Mittelpunkt stellen.“ Stattdessen verschleppe der Bund Regelungen zur amtsangemessenen Alimentation – obwohl sogar das Bundesverfassungsgericht die Unteralimentation höchstrichterlich festgestellt hat. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich seit April in der Ressortabstimmung. „Meine Geduld ist langsam am Ende und auch die Kolleginnen und Kollegen haben kein Verständnis mehr“, machte Geyer klar. „Ich erwarte jetzt von der Bundesregierung und vom Bundesinnenminister, dass der Gesetzentwurf ins Kabinett und in den Bundestag eingebracht wird und der Beschluss so schnell wie möglich erfolgt.“ Alimentation duldet keinen Aufschub Bereits Anfang Juli hatte Geyer vor einem erneuten Vertrauens und Verfassungsbruch gewarnt, nachdem dem dbb mitgeteilt worden war, dass sich das Bundeskabinett vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr mit dem Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation befassen werde. Diese erneute Verzögerung ohne jede inhaltliche Begründung sei nicht zu rechtfertigen, zumal die Bundesregierung damit die wiederholten, eindeutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weiter ignorieren würde. Seit dem Verfassungsgerichtsurteil 2025 besteht akuter und von der Bundesregierung anerkannter Handlungszwang. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte auf der dbb Jahrestagung im Januar 2026 angekündigt, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Rentenkommission hatte sich zwar erfreulicherweise gegen die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die Rentenversicherung ausgesprochen, jedoch verschiedene Einschränkungen des Berufsbeamtentums empfohlen. Dagegen kündigte Geyer Widerstand an: „Der Vorschlag, nur noch Beschäftigte in der Eingriffsverwaltung zu verbeamten, ist schon rein juristisch betrachtet verfassungswidrig. Man kann nicht einfach Artikel 33 des Grundgesetzes ignorieren.“ Auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt ergäben Beschränkungen keinen Sinn, da das Berufsbeamtentum ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb um die besten Köpfe sei. Widerstand gegen schlechte Personalpolitik Dem Koalitionsausschuss attestierte Geyer „schlechte Personalpolitik“. Eine pauschale Stellenkürzung von acht Prozent sei falsch, da sie sachlich durch nichts zu begründen sei, erklärte er gegenüber dem Behörden Spiegel: „Wenn Stellen eingespart werden sollen, dann kann das immer nur nach vorheriger Aufgabenkritik erfolgen. Die Politik muss sich dann schon mit den Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen und sagen, welche Aufgaben wegfallen sollen.“ Auf die Frage, ob es Aufgabenbereiche gebe, die nicht zwingend im öffentlichen Dienst liegen müssen, antwortete Geyer: „Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wenn wir uns ansehen, was in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten privatisiert wurde, dann stellt sich doch die Frage: Was davon ist denn tatsächlich besser geworden?“ Als Beispiel nannte er die Deutsche Bahn. Dass in der Privatwirtschaft alles besser läuft, sei ein Märchen. _ © Jarama stock.adobe.com AKTUELL 13 vbob Magazin | dbb seiten | September 2026
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