Ja zum Baby 3-2021

Warum erstatten viele Krankenkas- sen diese Impfungen bereits freiwillig? Die Erstattung von Impfungen spielt bei Eltern häufig eine wichtige Rolle bei der Impfentscheidung. Viele Kranken- kassen haben sich daher mittlerweile da- zu entschieden, die zusätzlichen Menin- gokokken-Impfungen vollständig oder teilweise zu übernehmen. Dazu zählen auch wir von der BKK·VBU. Die Ent- scheidung für den bestmöglichen Schutz vor einer seltenen, aber lebensbedroh- lichen Erkrankung sollte nicht am Geld scheitern. Woher weiß ich, ob meine Kranken- kasse die Impfungen erstattet? Am besten informiert man sich schon vor der Impfung bei der eigenen Kran- kenkasse, ob sie die Kosten übernimmt. Im Falle der Meningokokken-Impfungen gibt es unter www.meningitis-bewegt.de/ kostenerstattung/ eine Übersicht, welche Krankenkassen die Kosten von welchen Impfungen übernehmen. Wie beantrage ich die Erstattung der Kosten? Da die zusätzlichen Impfungen in der Regel nicht über die Chipkarte abgerech- net werden können, müssen die Eltern auch bei einer zugesicherten Kostenüber- nahme durch die Krankenkasse erst ein- mal in Vorkasse gehen. Hinterher reichen sie das Impfstoff-Rezept, die Apotheken- rechnung für den Impfstoff und die Arzt- rechnung bei ihrer Krankenkasse ein. Das ist meistens per App oder auf dem Postweg schnell und einfach erledigt, und die Krankenkasse erstattet die Kosten zeitnah auf das angegebene Konto. Kann man auch versuchen, eine Kos- tenübernahme der Impfung zu errei- chen, wenn die eigene Krankenkasse die Zusatzimpfungen nicht grundsätz- lich übernimmt? Das würde ich auf jeden Fall empfeh- len. Eltern können ihre Kinderärztin bzw. ihren Kinderarzt um ein vorgefer- tigtes Formular zur Kostenerstattung von Impfungen bitten oder auch direkt unter www.meningitis-bewegt.de/kosten- erstattung-leicht-gemacht/ herunterla- den. Dieses Formular kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wenn die Zeit bis zur Impfung zu knapp ist, um auf eine Rückmeldung zu warten, können Eltern auch hier in Vorkasse ge- hen und die Unterlagen bei der Kran- kenkasse auf gut Glück einreichen. Manchmal werden Einzelfallentschei- dungen getroffen. Außerdem erstatten ei- nige Krankenkassen die zusätzlich mög- lichen Impfungen bei Reisen ins Aus- land. Nachfragen lohnt sich! Weitere Infos unter www.meningits-bewegt.de . I N T E R V I E W

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==