vbob Magazin 9/2026

zeuge für die Praxis in der Steuerverwaltung entwickeln und geht auf einen Vorschlag der DSTG zurück. Steuergerechtigkeit entsteht aus Sicht des dbb nur, wenn Missbrauch wirksam begrenzt wird. Wer steuerehrlich ist, muss darauf vertrauen können, dass der Staat Regelverstöße konsequent verfolgt. Entsteht dagegen der Eindruck, Ehrlichkeit werde bestraft, weil sich Steuerhinterziehung lohne, schwächt das die Steuermoral insgesamt. Das Gemeinwesen funktioniert nur mit Steuergerechtigkeit. Nur dann stehen ausreichende Mittel zur Verfügung, um Kitas, Schulen und Universitäten zu bauen, Bildungs und Betreuungspersonal zu bezahlen, den Sozialstaat zu finanzieren sowie die Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu sanieren. Sachgemäße Ausstattung Eine leistungsfähige Infrastruktur nützt Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen gleichermaßen. Steuerhinterziehung schadet deshalb nicht nur dem Gemeinwesen und den steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürgern, sondern verzerrt auch den Wettbewerb: Wer Steuern zu Unrecht vermeidet, verschafft sich Vorteile. Die Zielrichtung der Reform ist nach Auffassung des dbb richtig. Zugleich muss die Politik berücksichtigen, dass eine wirksame Bekämpfung Ressourcen erfordert. Veraltete Strukturen und fehlende Vernetzung kosten den Staat bereits heute Milliarden. Steuerkriminalität im digitalen Raum verlangt zudem neue Ermittlungsmethoden. Notwendig sind deshalb eine ausreichende Sachausstattung, modernste Technik und genügend Personal in Finanz und Zollverwaltung sowie Justiz. Das gilt besonders angesichts komplexerer Konzernstrukturen, aggressiver Steuergestaltungen und länderübergreifender Betrugsmodelle. Thomas Liebel, Bundesvorsitzender des BDZ Deutsche Zoll und Finanzgewerkschaft, ist skeptisch, ob der Aktionsplan der Bundesregierung die Kehrtwende bringt: „Zwischen politischer Ankündigung und haushalterischer Realität klafft bislang eine erhebliche Lücke.“ Während öffentlich ein stärkerer Steuervollzug versprochen werde, seien beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusätzliche Stellen für zentrale Zukunfts und Betrugsbekämpfungsaufgaben nicht im erforderlichen Umfang bewilligt. „Zugleich belasten die Behörde pauschale Stelleneinsparungen. Wer die Bundesbetriebsprüfung stärken, Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und digitale Steuerverfahren ausbauen will, darf das BZSt nicht gleichzeitig personell ausbremsen.“ Die schwierige Haushaltslage des Bundes erhöhe den Druck, Ausgaben zu begrenzen. „Bei der Einnahmeverwaltung wäre pauschales Sparen jedoch der falsche Weg. Das BZSt ist ein zentraler Akteur bei der Sicherung staatlicher Einnahmen und der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuermodelle. Wer dort Personalstellen und IT Mittel kürzt, schwächt nicht nur eine Behörde, sondern den Steuervollzug insgesamt“, so Liebel. rh FOKUS 23 vbob Magazin | dbb seiten | September 2026

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