vbob Magazin 9/2026

© Kzenon/Adobe Stock GESUNDHEITSPOLITIK Pflegeneuordnungsgesetz Teil II Pflege unter Druck Hinter der Neuordnung der Pflegeleistungen stehen konkrete Einschnitte. Sie treffen primär diejenigen, die das System tragen: pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und Beschäftigte. Im ersten Teil (dbb magazin Juli/August 2026) wurde deutlich: Das Pflegeneuordnungsgesetz ordnet Leistungen neu, bündelt Budgets und verspricht mehr Übersicht, schafft aber Leistungseinschränkungen und neue Belastungen. Die Folgen zeigen sich in ihrer ganzen Tragweite erst in den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf Betroffene und Beschäftigte. Besonders betroffen sind Frauen, die nach wie vor den größten Teil unbezahlter Sorgearbeit leisten. Eine Kürzung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger um 30 Prozent verschärft bestehende Ungleichheiten und erhöht das Risiko von Altersarmut. Maik Wagner, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), sieht darin soziale Sprengkraft: „Damit riskiert die Politik eine Ausweitung der Altersarmut. Das betrifft vor allem Frauen, da sie den Großteil der pflegenden Angehörigen ausmachen.“ Der dbb hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Pflegeneuordnungsgesetz betont, dass dies keine nachhaltige Sozialpolitik sei. Allerdings zeigt sich der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann aufgeschlossen gegenüber einer Rücknahme der derzeit noch vorgesehenen Kürzung der Rentenversicherungs Beitragszahlungen. Die Richtung stimmt nicht Es ist vorgesehen, das derzeitige Pflegegeld in den Pflegegraden 2 und 3 bei Ersteinstufung in den ersten drei Monaten zu halbieren, um der Beratung im Vergleich zu den Leistungen in der frühen Phase mehr Gewicht zu verleihen. Hinzu kommt die vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte zum Erreichen der Pflegegrade 1 bis 3. Auch das trifft gerade diejenigen, die frühzeitig Unterstützung benötigen. Wer Leistungen später oder schwerer erhält, wird nicht weniger pflegebedürftig – er oder sie bleibt nur länger ohne ausreichende Hilfe. In Kombination mit den vorgesehenen Einschränkungen bei einzelnen Leistungen entsteht so eine Doppelbelastung für Betroffene: Der Zugang wird erschwert, und selbst bei bestehendem Anspruch drohen Kürzungen oder neue Hürden. Auch bei den stationären Eigenanteilen bleibt die Bundesregierung hinter dem Notwendigen zurück. Statt die Länder endlich verbindlich zur Übernahme der Investitionskosten zu verpflichten, bleibt es bei einer Schieflage, die Pflegebedürftige seit Jahren massiv belastet. Wagner: „Hinsichtlich der Finanzierung sieht der Entwurf keinerlei Konsequenzen für die Länder vor, die ihrer Verpflichtung, die Investitionskosten zu tragen, nicht nachkommen. Das ist unhaltbar, da Heimbewohner dann die durchschnittlich über 500 Euro liegenden Investitionskosten weiterhin selbst tragen müssten.“ Statt diesen strukturellen Hebel zu nutzen, werden Zuschüsse gestreckt und Belastungen verschoben. Die Schwächsten werden zur Kasse gebeten, während zentrale Verantwortlichkeiten unangetastet bleiben. Das führt zu einseitigen Belastungen: Der Bundeshaushalt wird geschont, indem versicherungsfremde Leistungen, etwa kostendeckende Beiträge für Bezieher von Grundsicherung oder die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An und Zugehörige, nicht oder nicht vollständig vom Bund übernommen werden. Beitrag rauf, Leistung runter Das Pflegeneuordnungsgesetz setzt nicht nur bei den Leistungen an, sondern auch bei den Einnahmen. Die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze sowie die erneute Anhebung des Beitragssatzzuschlags für Kinderlose um weitere 0,1 Prozentpunkte schaffen zusätzliche Belastungen, während wichtige strukturelle Fragen ungelöst bleiben. Der Beitragszuschlag für Kinderlose sollte ursprünglich eine generationengerechte Komponente darstellen. Wird er erneut erhöht, ohne individuelle Lebensrealitäten FOKUS 33 vbob Magazin | dbb seiten | September 2026

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