ausreichend zu berücksichtigen, trifft das auch Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder Lebensläufen, die sich nicht in politische Schablonen pressen lassen. Auch die geplante, zunächst befristete Aussetzung der Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen als Voraussetzung für die Zulassung von Pflegeeinrichtungen – eine Regelung, die Lohndumping in der Pflege verhindern und den Beruf attraktiver machen soll – wertet der dbb als schweren Rückschritt. Sie wird nicht zu Entlastungen von Pflegeheimen und Personal führen, denn wer angesichts des Fachkräftemangels bei den Löhnen ansetzt, schürt neue Personalnot. Nach Auffassung des dbb müssen gerade in einem überlasteten System Anreize für Beschäftigte in Form attraktiver, tariflich gebundener Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Wenig Licht … Der Entwurf enthält auch einige positive Regelungen. Der dbb begrüßt ausdrücklich, Prävention stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Wenn Pflegebedürftigkeit durch frühzeitige Unterstützung vermieden oder hinausgezögert werden kann, ist das nicht nur finanziell sinnvoll, sondern vor allem ein Gewinn an Lebensqualität für die Betroffenen. Auch das vorgesehene „Pflege Cockpit“ kann ein sinnvoller Baustein sein. Eine digitale Zentrale für Pflegeangelegenheiten, Anträge, Daten und Leistungsabrechnungen könnte helfen, Orientierung zu schaffen und Abläufe zu vereinfachen. Gerade für Angehörige, die sich oft mühsam durch Zuständigkeiten und Formulare kämpfen müssen, wäre das ein Fortschritt. Pflegebedürftige, die auf sich allein gestellt sind, dürften bei entsprechenden digitalen Angeboten jedoch schnell an ihre Grenzen stoßen. Die Idee einer kontinuierlichen Pflegebegleitung ist grundsätzlich begrüßenswert. Ein festes Unterstützungs und Steuerungsangebot könnte die häusliche Versorgung passgenauer machen und pflegende Angehörige entlasten. Aber auch hier gilt: Ein guter Gedanke ersetzt kein Personal. Wenn Pflegekassen, Pflegedienste und Medizinischer Dienst schon heute an Belastungsgrenzen arbeiten, droht die Pflegebegleitung an der Realität zu scheitern. Positiv ist zudem, dass Vorstöße zu einer Pflegebürgerversicherung beziehungsweise zu einem Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. … und viel Schatten Nach derzeitigem Stand sind zwar großzügige Bestandsschutzregelungen vorgesehen. Für Begutachtungen zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit, die noch 2026 stattfinden, gelten die derzeitigen Schwellenwerte – gut für Betroffene in den Pflegegraden 1 bis 3, die später rund zehn Prozent mehr Punkte benötigen würden. Bestehende Einstufungen bleiben bestehen, solange keine neue Begutachtung erfolgt. Wird aber zu einem späteren Zeitpunkt begutachtet, gelten die neuen Schwellenwerte, womit möglicherweise eine Herabstufung droht. Gleiches ist für die Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil vorgesehen: Ein Einzug in ein Pflegeheim noch in diesem Jahr 2026 sollte einem die 12 Monats Intervalle für die Anhebung der Zuschüsse nach Heimverweildauer sichern. Bezieht man den Heimplatz erst 2027, gelten die gestreckten Staffelzuschüsse im 18 Monats Turnus. Da ab 2027 der gemeinsame Jahresbetrag und damit die privat durchgeführte Verhinderungspflege entfallen, sollte die Inanspruchnahme im Jahr 2026 gut geplant werden. Zwar ist eine rückwirkende Inanspruchnahme für das Vorjahr möglich. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt das zur Verfügung stehende Budget für 2026 noch in diesem Jahr. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist kein großer Wurf, sondern die Fortsetzung bekannter Muster: Die Politik benennt Reformbedarf, vermeidet aber unbequeme Grundsatzentscheidungen. Stattdessen wird an Leistungen gedreht, werden Ansprüche eingeschränkt, Budgets neu etikettiert und Belastungen verschoben. Die wenigen positiven Ansätze werden durch die massiven Einschnitte überlagert. Eine Reform, die Angehörigenpflege schwächt, Rentenansprüche kürzt, Verhinderungspflege beschneidet, Eigenanteilszuschüsse streckt und Tarifstandards infrage stellt, wird dem Anspruch einer solidarischen und nachhaltigen Pflegepolitik nicht gerecht. So setzen sich die Sparmaßnahmen des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes mit dem PNOG fort. In beiden Fällen spart die Bundesregierung lieber bei Leistungen und Beschäftigungsbedingungen, statt strukturelle Probleme zu lösen. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit in einem frühen Stadium, Änderungen sind jederzeit möglich. krz 34 FOKUS vbob Magazin | dbb seiten | September 2026
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