< dbb <Nachrichten – Beamtinnen und Beamte des Bundes: Innenminister legt Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vor 13 <Aktivrente bei Beamtinnen und Beamten: „Die Öffentlichkeit hat ein falsches Bild“ 14 <Gesetzliche Krankenversicherung: Versicherte können nicht die ganze Reform tragen 15 <Tarifpolitik – Eingruppierung: TdL klagt gegen den Arbeitsvorgang 17 <Europa – Markus Ferber, Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EP: Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung stärken 19 <Reportage – Barrierefreiheit für den Arbeitsmarkt: Ja zur Inklusion, aber nicht um jeden Preis 20 <Interview – Inklusion als staatliche Kernaufgabe: „Wir sind gut darin, Dinge kompliziert zu machen“ 24 <Online – Assistenzsysteme: Von der Robotikforschung in den Haushalt 28 <Blickpunkt – Moderner Staat: So funktioniert digitale Barrierefreiheit 32 < Impressum Herausgeber des vbob Magazins: Bundesvorstand vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn. Telefon: 0228.9579653. Telefax: 0228.9579654. E-Mail: vbob@ vbob.de. Internet: www.vbob.de. Hauptstadtbüro Berlin. Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. E-Mail: anne.hoffmann@vbob.de. Bundesvorsitzender: Frank Gehlen. Redaktion: Anne-Katrin Hoffmann, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. Titelfoto: © Robert Kneschke – stock.adobe.com. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Bezugsbedingungen: Das vbob Magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen vbob Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. 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Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. ISSN 1437-997X <Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz: Mehr Wasser als Wein? 4 <Kommentar: Gemeinsam gegen Beamten-Bashing 8 <Eine lieb gewonnene Tradition wird fortgeführt: Das vbob Pensionärstreffen im Bundesumweltministerium 9 <Wir gratulieren 9 <Kommentierte Pressestimmen 10 <In eigener Sache: Ab 2027 verändert sich das Magazin 12 < Inhalt Der vorgelegte Referentenentwurf besteht aus mehreren Teilen, insbesondere der Übertragung des prozentualen Wertes aus dem Tarifabschluss 2025 auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, einen Vorschlag zur Neuregelung der Alimentation unter den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen 2020 und zuletzt im September 2025 vorgegeben hat und dadurch bedingte Änderungen im Beamtenversorgungsrecht für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. < Ausgangslage und Wahrnehmung der Beschäftigten Der vorliegende Referentenentwurf verfolgt erklärtermaßen das Ziel, die Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen, die Besoldung für die Jahre 2025 und 2026 fortzuschreiben, die Grundgehaltstabellen neu zu strukturieren und den Familienzuschlag tiefgreifend umzugestalten. Der Entwurf beansprucht damit zugleich verfassungsrechtliche Korrektur, besoldungssystematische Neuordnung und verwaltungspraktische Vereinfachung. Genau an dieser Mehrfachbeanspruchung entscheidet sich seine Tragfähigkeit. Denn ein Alimentationsgesetz ist nicht nur daran zu messen, ob es im Ergebnis irgendeine rechnerische Untergrenze erreicht, sondern auch daran, ob es das statusbezogene Alimentationsprinzip wahrt, Lebenswirklichkeit abbildet, rechtssicher vollziehbar ist und die Verwaltung nicht mit zusätzlichen Aufgaben überzieht, ohne ihr die dafür erforderlichen personellen und organisatorischen Mittel bereitzustellen. Aus der Perspektive der Beschäftigten des Bundes, der mit dem Vollzug befassten Besoldungsstellen, der Besoldungsreferate und der Personalvertretungen wird der Entwurf zugleich mit Hoffnung, Skepsis und wachsender Ermüdung wahrgenommen. Viele Betroffene verbinden mit dem Entwurf die Erwartung einer längst überfälligen Korrektur ihrer Alimentation; viele Kolleginnen und Kollegen in den für Besoldung und Versorgung zuständigen Referaten sehen hingegen vor allem eine weitere Verdichtung ohnehin stark belasteter Vollzugsarbeit. Positiv ist, dass der Bund die neue Rechtsprechung nicht länger grundsätzlich ignoriert und überhaupt einen Weg zur Korrektur vorschlägt. Negativ wiegt jedoch, dass der Entwurf seine praktische Last weithin in die Verwaltung verlagert, die rückwirkende Korrektur im Kern auf familienbezogene Ergänzungsmechanismen konzentriert, keine echte realwertgesicherte Nachholung früherer UnterEntwurf zum Bundesalimentationsgesetz Mehr Wasser als 4 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2026
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