vbob Magazin 5/2024

In der Bundesrepublik Deutschland regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren. Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Anzahl der Abgeordneten, die aus jedem EU-Mitgliedstaat gewählt werden, wird in der Regel vor jeder Wahl festgelegt und beruht auf dem Grundsatz der „degressiven Proportionalität“, das bedeutet, dass die Bevölkerungen der kleineren Mitgliedstaaten relativ „besser“ im EU-Parlament vertreten sind als die Bevölkerungen der größeren Mitgliedstaaten. Etwas Ähnliches gibt es im Deutschen Bundesrat, in dem auch die kleineren Bundesländer „relativ besser“ vertreten sind als die größeren Länder. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise. Die Mindestzahl der MdEP aus einem Land beträgt sechs und die Höchstzahl 96. Die Gesamtzahl darf 751 nicht überschreiten. Für 2024 wurde die Zahl auf 720 festgelegt, das sind 15 zusätzliche Mandate als aktuell. Ursächlich dafür ist eine Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern. Wie schon 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind in Fraktionen zusammengeschlossen, die sich auf gemeinsame Ideale stützen. Jede Fraktion besteht aus mindestens 23 Abgeordneten aus mindestens einem Viertel der EU-Länder. Im aktuellen Europäischen Parlament gibt es sieben Fraktionen. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche in der EU, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen Armut bis hin zu Klimawandel und Sicherheit. Es werden wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt gestellt. Auch setzen sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Werte der EU – wie die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit – ein. < Unterschied zwischen Europäischem Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU. Sie ist für die Ausarbeitung und Umsetzung von EURechtsvorschriften und für das Tagesgeschäft der EU zuständig. Das Europäische Parlament, das die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger vertritt, und der Rat der Europäischen Union, der die Interessen der Länder vertritt, arbeiten die Vorschläge der Kommission aus und nehmen sie an, wenn sie ihnen zustimmen. (Quelle: Europäische Union https://elections.europa.eu/ de/ Abruf: 5. April 2024). < Nach der Wahl Die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind die Abgeordneten im Europäischen Parlament. Während der ersten Plenartagung, auf der alle Abgeordneten zusammenkommen, wählt das neue Parlament einen Präsidenten oder eine Präsidentin. In einer weiteren Sitzung wird das Parlament den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin der Europäischen Kommission wählen. Zudem werden (neue) Fraktionen gebildet, in denen dann länderübergreifend zusammengearbeitet wird. Wahlen sind das Kernstück der Demokratie und als solches besonders schützenswert, das gilt auch für die Europawahl. < Wie sichert die EU Freiheit und Fairness der Europawahl? Der Schutz der Europawahl ist ein zentrales Thema für die Arbeit aller EU-Gremien und -Institutionen. Nach der Europawahl 2019 hat die EU-Kommission die Wahlen in einem Bericht analysiert und Handlungsbedarfe abgeleitet. Um diese zu adressieren, legte die EUKommission 2020 einen Aktionsplan für Demokratie in Europa vor, in dessen Umsetzung seither eine Vielzahl von Initiativen realisiert wurden, die zu einer resilienteren Demokratie und sichereren Wahlen beitragen sollen. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans ist der Schutz europäischer Demokratien vor Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Informationsraum. Im Dezember 2023 hat die EUKommission außerdem eine Empfehlung für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Europäischen Union und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgelegt, die auch den Schutz von Wahlen vor Cyberbedrohungen, Desinfor­ © BerlinAmMorgen/stock.adobe.com 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2024

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