vbob Magazin 5/2024

Kommentierte Pressestimmen Auch 30 Jahre nach Verabschiedung des Berlin/Bonn-Gesetzes steht ein Komplettumzug der Ministerien in die Hauptstadt Berlin nicht zur Debatte. Bonn solle weitere Zusagen erhalten, berichtet die FAZ am 12. April 2024. Welche konkreten Zusprüche seitens der Politik gemacht wurden, folgen nach einem kurzen Rückblick auf das Berlin/Bonn-Gesetz. < Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn Vor 30 Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands, kurz: Berlin/ Bonn-Gesetz. Festgelegt wurde, welche Bundesministerien ihren ersten Dienstsitz in Berlin und welche diesen in Bonn haben. Ebenso gilt bis heute, dass der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesregierung in Bonn bleiben soll. Das Berlin/Bonn-Gesetz bestimmte Berlin als Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung und regelt die „faire Arbeitsteilung“ zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn. Geregelt werden die Ansiedlung von Bundesministerien in Berlin und Bonn sowie der Ausgleich für die Region Bonn, unter anderem durch Verlagerung von Einrichtungen des Bundes. Weitere Regelungen betreffen die vom Umzugsbeschluss betroffenen Beschäftigten. Vorausgegangen waren dem Gesetz lange Diskussionen und zähe Abstimmungsprozesse. Es sei deshalb ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung des Umzugsbeschlusses vom 20. Juni 1991, warb die Berichterstatterin des Ältestenrates, Brigitte Baumeister (CDU/CSU), zu Beginn der Debatte für den Gesetzentwurf. Mit dem Berlin/Bonn-Gesetz werde ein Beitrag zur Planungssicherheit für alle mit der Verlagerung des Parlaments und von Regierungsfunktionen befassten Stellen geleistet, betonte sie. In der parlamentarischen Sommerpause des Jahres 1999 zog der Bundestag nach Berlin um. Offizieller Arbeitsbeginn war der 1. September. Die erste Sitzung des Deutschen Bundestages nach dem Umzug in das umgebaute Reichstagsgebäude fand am 4. Oktober statt. Auch die Bundesregierung nahm 1999 offiziell ihre Arbeit in Berlin auf. Ein Jahr später zog auch der Bundesrat nach Berlin. Noch heute haben sechs von 14 Ministerien ihren ersten Dienstsitz in Bonn. Am Rhein sind die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelt, die übrigen an der Spree. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben einen zweiten Sitz in Bonn. (Deutscher Bundestag, 2024) < Nach 30 Jahren: Ministerien bleiben auf zwei Städte verteilt Am vergangenen Freitag stellte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vor. Die im Koalitionsvertrag der Ampel angekündigte Vereinbarung kann bis „spätestens nächstes Jahr nach Karneval“ vom Bund, den Ländern NRW und Rheinland-Pfalz, der Stadt Bonn und ihren angrenzenden Kreisen unterzeichnet werden. Ein Komplettumzug der Ministerien nach Berlin steht weiter nicht zur Debatte. (FAZ, 12. April 2024) Der ehemalige nordrheinwestfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte 2019 angekündigt, mit der Bundesregierung eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/ Bonn-Gesetz aushandeln zu wollen. Sein Ziel war es, Bonn als zweites bundespolitisches Zentrum zu stärken. Die Ampelregierung in Berlin hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 zum Berlin/Bonn-Gesetz bekannt und angekündigt, dass der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern NRW und Rheinland-Pfalz vertragliche Zusatzvereinbarungen abschließen werde. Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Stadt Bonn sowie die Landkreise Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied haben die Punkte gemeinsam erarbeitet, wie die Stadt Bonn mitteilte. Für Bonn und die Region heißt es in der angekündigten Vereinbarung: © Björn Wylezich/stock.adobe.com (2) 8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Mai 2024

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