vbob Magazin 4/2024

< Editorial Bundesfinanzminister Scholz wegen zu hoher Kosten zurückgewiesen. Der bislang diskutierte, abgeänderte und nun durch Bundesfinanzminister Lindner zurückgewiesene Vorschlag der Ampel lag bereits deutlich hinter dem Seehofer-Vorschlag. Nun steht alles wieder auf null und daran erkennen wir, wie ernst es unserem Arbeitgeber Bund bei der Fürsorge gegenüber den eigenen Bediensteten zu sein scheint. Aus Sicht des vbob ein weiteres und erneutes Beispiel, wie man eine Arbeitgebermarke Bund beschädigen kann. Wir werden darauf entsprechend reagieren müssen, erste Gespräche dazu mit dem dbb sind bereits erfolgt, eine Veröffentlichung der vbob Position ist Ihnen bekannt. So haben wir also neben der Blockadehaltung zur Rückführung der Wochenarbeitszeit ein weiteres Thema, bei dem Bundesregierungen sich zulasten der eigenen Beschäftigten über Jahre in eine Blockadehaltung zurückziehen. Die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung fußt neben den auslegenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes vor allen Dingen auf unserer Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Regelwerk der verfassungsgebenden Versammlung ordnete mit Unterstützung der Siegermächte das Staatswesen Deutschlands nach der schlimmen nationalsozialistischen Epoche und dem darauf gipfelnden Zweiten Weltkrieg. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen Artikel zum 75. Geburtstag unserer Verfassung. Einen weiteren wichtigen, weil runden Geburtstag haben wir in der Bundesgeschäftsstelle in Bonn gewürdigt und der Leiterin der Bundesgeschäftsstelle, Gabriele Ruppert, im Namen des Bundesvorstandes mit einem Geschenk zum 60. Geburtstag gedankt und gratuliert. Die 10. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ist verabschiedet worden. Die Beihilfestelle des Bundesverwaltungsamtes hat hierzu ein Informationsblatt veröffentlicht, welches wir den Fachgruppen zur Weitergabe an die Mitglieder übergeben haben. Die Personalratswahlen finden in vielen Bundesbehörden in diesem Monat April statt. Der vbob hat im März mit einem Aktuell aufgefordert, die Demokratie zu leben, durch eigene Stimmabgabe bei der Personalratswahl. Ich möchte die Gelegenheit dieses Editorials erneut nutzen, um an Sie, liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder, zu appellieren: Jede Stimme zählt! Was in die nächsten vier Jahre der Amtszeit Ihrer Personalvertretung fällt, braucht starke Vertreterinnen und Vertreter, idealerweise mit gewerkschaftlichem Hintergrund der vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Der Bundesvorstand wünscht allen Kandidatinnen und Kandidaten des vbob viel Erfolg bei der Personalratswahl 2024! Mit besten Grüßen Ihr Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, erneut lässt die amtierende Bundesregierung die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten fassungslos zurück. Diesmal nicht, weil dort neues Recht zulasten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten geschaffen wird wie das überflüssige neue Disziplinarrecht, sondern weil diese Regierung entschieden hat, nichts zu tun. Während Beschlüsse mit Milliardenkosten für politische Lieblingsprojekte und den Ausbau des Sozialstaates beinahe wöchentlich gefasst werden, hat man im Frühjahr mal eben entschieden, dass die amtsangemessene Alimentation der Bundesbeamtinnen und -beamten auf Basis des Minimalvorschlages der Bundesinnenministerin mit rund 300 Millionen Euro per anno zu teuer und damit ad acta zu legen ist. Und das entgegen der seit inzwischen vier Jahren vorliegenden Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht. Damit hat die Bundesregierung durch eigenes Nichtstun gezeigt, dass sie von den Beschäftigten der Bundesverwaltung mit Beamtenstatus zwar Verfassungstreue zwingend erwartet, den gesamten Berufsstand mit der Beweislast im neuen Disziplinarrecht belasten kann, im Gegenzug aber die eigene Verfassungstreue, die durch das Verfassungsorgan Bundesverfassungsgericht verpflichtend entschieden ist, jedoch für zu teuer hält und deswegen nicht entscheidet – was für ein Skandal! Es scheint augenblicklich so, dass diese Bundesregierung für die eigenen Staatsbediensteten ausschließlich belastende Beschlüsse fassen kann. Damit ist für die Beschäftigten der Bundesverwaltung klar, worauf sie sich bei dieser Regierung verlassen können und worauf nicht. Selbst die Koalitionsinnenpolitiker laufen Sturm und verlangen die Vorlage eines Gesetzentwurfes bis zum Sommer 2024. Sie verweisen in öffentlichen Statements darauf, dass sie durch diese Entscheidung selbst überrascht wurden. vbob und dbb haben bereits seit Bekanntwerden der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes für ein neues Besoldungsrecht im Sinne einer echten Besoldungsreform geworben. Vielleicht erinnern Sie sich noch: Der Vorschlag des ehemaligen Bundesinnenministers Seehofer wurde durch den damaligen © Reimo Schaaf Frank Gehlen Bundesvorsitzender 3 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

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