vbob Magazin 06/2023

GEWERKSCHAFT BUNDESBESCHÄFTIGTE MA G A Z I N Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung stellt sich vor mit dbb seiten 6 Juni 2023 • 73. Jahrgang

Apropos. Wir erhalten Nachfragen von Ihnen, wann denn die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten erfolgt. Bundesinnenministerin Faeser hat mir am Rande der Personalversammlung im BMI erneut zugesagt, dass die wirkungsgleiche Übertragung kommt. Damit gilt, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch für die Beamtinnen und Beamten ab Juni 2023 erfolgen werden. Das bedeutet, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Bezügezahlungen für die jeweiligen Monate rückwirkend den vorgesehenen Inflationsausgleich erhalten werden. Die Dienstrechtsabteilung D im BMI hatte am 4. Mai 2023 die Gewerkschaften zum Austausch über den Bedarf einer Novelle zum Bundeslaufbahnrecht gebeten. Lesen Sie hierzu einen Kurzbericht in dieser Ausgabe. Auch unsere Fachgruppen haben zu berichten. Inzwischen ist die Fachgruppe im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gegründet worden. Ich gratuliere auch von dieser Stelle und freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Vorstand unter Leitung von Frau Müther. In der Fachgruppe THW gab es Neuwahlen und die Fachgruppe Deutscher Bundestag berichtet ebenfalls in dieser Ausgabe über den Besuch bei Bundestagspräsidentin Bas. Die Fachgruppe BMWK betreute die AG Jugend des vbob bei ihrer zweiten Sitzung in Berlin in Präsenz. Mein Besuch der Personalversammlung im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie war mit einigen spannenden Anschlussterminen vor Ort verknüpft. Nach dem Gespräch mit dem neuen Präsidenten und Professor des BSH, Helge Heegewaldt, habe ich den Direktor der kleinsten Bundesoberbehörde Deutschlands, der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Ulf Kaspera, besucht. Eine Vorstellung der Aufgaben der BSU vermittelt Ihnen der Leitartikel dieser Ausgabe. Uns erreichen weiterhin Beschwerden über die lange Bearbeitungszeit der Beihilfe im Bereich des BMDV. Allen Mitgliedern, die dadurch betroffen sind, haben wir die Unterstützung seitens des Bundesvorstandes zugesagt. Ein Schreiben an die Leitung des BMDV ist unterwegs. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen gerne an uns, Nähe ist unsere Stärke! Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesemMonat beginnen in einigen Bundesländern die Sommerferien 2023. Ich wünsche Ihnen für die Urlaubszeit vor allen Dingen, dass Sie und Ihre Angehörigen mal wieder vollständig abschalten können und sich ausschließlich auf Ihre Umgebung und die Erholung von den bisherigen Strapazen konzentrieren können. Ich freue mich weiterhin über Ihr Interesse und danke Ihnen für Ihre Unterstützung. Ihr Frank Gehlen Bundesvorsitzender < Editorial Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zurzeit laufen viele Bereiche in der Bundespolitik auf Hochtouren. Man gewinnt des Öfteren den Eindruck, dass bei den Debatten und in der medialen Berichterstattung über die Grenzen gegangen wird. Reißerische Schlagzeilen und hitzige Diskussionen in Fernsehtalkshows erscheinen als Selbstzweck, das Interesse an den zugrunde liegenden Sachverhalten beschränkt sich auf kurze Einspieler oder Zitate unterschiedlicher Expertinnen und Experten. Am häufigsten steht dabei zurzeit der Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz in der öffentlichen Kritik. Die Entlassung eines seiner beamteten Staatssekretäre ging tagelang durch die Medien. Was Kommunikation in jederlei Hinsicht für Folgen nach sich ziehen kann, wurde hierbei erneut exemplarisch gezeigt. Der Vorwurf fehlender Neutralität bei der Besetzung von hochrangigen staatlichen Führungsfunktionen durch Vorsitz in einer Auswahlkommission erhärtete sich Stück für Stück, bis hin zur in der Entlassungsverkündung durch den Minister selbst aufgeworfenen Feststellung der Frage, wie glaubwürdig in einem solchen Amt zukünftig Politik betrieben werden könne. Die Kritik am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes reißt nicht ab, belastet offenkundig das Miteinander der Koalitionäre. Die Feststellung der politisch Verantwortlichen, dass zur Durchsetzung politischer Ziele auch die Inkaufnahme von Mehrbelastung der Bevölkerung gehört, ist nicht neu, wirft aber erneut die Frage auf, ob man Wählerinnen und Wähler nicht auch in einen solchen (Klima-) Prozess mit einbinden kann. Es wird bei den Projekten der amtierenden Ministerinnen und Minister zunehmend salonfähig, Ankündigungen gleich mit dem Zusatz zu verknüpfen, der Staat setzt das jetzt um, wird hier allerdings mit großen Milliardensummen dazu beitragen, damit den belasteten Betroffenen geholfen wird. Denken wir an die (durch die gleiche Arbeitgeberseite Bundesregierung vorgetragenen) Argumente der Nichtfinanzierbarkeit der Gewerkschaftsforderungen während der Tarifverhandlungen zurück, so fragt man sich auch, warum es mit Hunderten Milliarden einfacher zu gehen scheint als mit wenigen für die eigenen Beschäftigten. © Reimo Schaaf 3 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Juni 2023

<dbb < Nachrichten Modernisierung des Staates: Beschäftigte einbinden 13 <Interview Dr. Marcus Optendrenk: Wer bestellt, muss auch bezahlen 14 <Staatsfinanzen Neuverschuldung gefährdet Handlungsfähigkeit 16 <Staatsfinanzen 164. Steuerschätzung: 2025 wird die Billionen-Marke fallen 18 <Meinung Kommunale Finanzen: Aus dem Gleichgewicht 20 <Private Finanzen Vermögen im Aufwind 22 <Europa – Kommunen brauchen mehr Unterstützung 24 <Europa – Nachgefragt bei Anton Hofreiter 26 <Frauen Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz: Null Toleranz bei Grenzüberschreitungen 28 < Jugend Nachwuchsgewinnung: Ein „Glow-up“ für den Staatsdienst 33 < Senioren – Rente: Steigerungen bleiben hinter Inflation zurück 34 <Dialog – Onlinezugangsgesetz: Auf der Suche nach der digitalen Verwaltung 40 <Studie Verwaltungsdigitalisierung: Deutschland fällt weiter zurück 44 < Impressum <Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung stellt sich vor 4 <Besuch in Hamburg: Ein Tag im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie 8 <vbob jugend: AG Jugend zu Gast im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 9 <Kommentierte Pressestimmen 10 <Aus den Fachgruppen: Gespräch mit Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages 12 <Anhörung zum Laufbahnrecht des Bundes: Bundesinnenministerium plant Novelle 12 < Inhalt Herausgeber des vbob Magazins: Bundesvorstand vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn. Telefon: 0228.9579653. Telefax: 0228.9579654. E-Mail: vbob@ vbob.de. Internet: www.vbob.de. Hauptstadtbüro Berlin. Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. E-Mail: vbob.berlin@dbb.de. Bundesvorsitzender: Frank Gehlen. Redaktion: Anne-KatrinHoffmann, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. Fotos: vbob, BSU, vbob jugend, FG THW, Björn Wylezich/stock.adobe.com. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Bezugsbedingungen: Das vbob Magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen vbob Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. Inlandsbezugspreis: Jahresabonnement 42,70 Euro zzgl. 7,90 Euro Versandkosten, inkl. MwSt.; Mindestlaufzeit 1 Jahr. Einzelheft 4,80 Euro zzgl. 1,70 Euro Versandkosten, inkl. MwSt. Abonnementkündigungen müssen bis zum 1. Dezember in Textform beim DBB Verlag eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr. Verlag: DBB Verlag GmbH. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Layout: Dominik Allartz. Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E-Mail: mediacenter@ dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102.74023-715. Anzeigenverkauf: Andrea Franzen, Telefon: 02102.74023-714. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Preisliste 64 (dbb magazin) und Preisliste 43 (vbob Magazin), gültig ab 1.1.2023. Druckauflage dbb magazin: 552 967 (IVW 1/2023). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. ISSN 1437-997X Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung stellt sich vor Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Sitz in Hamburg. Mit derzeit 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie die kleinste Bundesoberbehörde des Geschäftsbereichs, wenn nicht gar ganz Deutschlands. Sie gliedert sich in drei Fachbereiche und wird von einem Direktor geleitet. Der Jahreshaushalt beträgt etwas über eine Million Euro. Hiervon sind alle Ausgaben, wie zum Beispiel Personalkosten, Dienstreisen sowie Sachkosten für die Untersuchungen, zu tragen. Ziel einer Seeunfalluntersuchung sind eine umfassende Darstellung und Analyse des Unfallgeschehens mit dem Zweck der Verhütung künftiger Unfälle. Alle unmittelbaren und mittelbaren Ursachen, begünstigende Faktoren sowie die Gesamtumstände, einschließlich etwaiger Rettungsmaßnahmen, sollen hierbei betrachtet wer4 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Juni 2023

den. Die BSU wird dabei von Gesetzes wegen von einem sogenannten „No Blame Approach“ (Ansatz ohne Schuldzuweisung) geleitet. Die Untersuchung dient daher nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von sonstigen Ansprüchen. Rechtsgrundlage ist für die Arbeit der BSU ist zuallererst das Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz (SUG). Das SUG überführt die internationalen Regelwerke – die Seeunfalluntersuchung ist international geregelt und liegt in der Kompetenz der EU – in das deutsche Rechtssystem und verschafft ihnen so Geltung. Hiernach ist die BSU zuständig für die Untersuchung von Vorkommnissen und Seeunfällen von Seeschiffen aller Flaggen: > innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer, > bei Verkehrsvorgängen auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und von, nach und in den an diesen gelegenen Häfen. Außerhalb der Hoheitsgewässer ist die BSU nur zuständig, wenn das Schiff unter deutscher Flagge fährt. Ferner ist die BSU zuständig für Unfälle innerhalb der Berufsschifffahrt. Unfälle von privat genutzten Sportbooten können in Ausnahmefällen untersucht werden. < Seeunfälle Der Begriff „Seeunfall“ ist gesetzlich definiert als jedes Ereignis, das – vereinfacht dargestellt – unter anderem eine der nachstehenden Folgen hat: > den Tod oder die schwere Verletzung eines Menschen, > den Verlust oder die Aufgabe eines Schiffes, > einen erheblichen Sachschaden an einem Schiff (oder durch es verursacht) < Der durchstoßene Bug der BJOERKOE > © BSU (4) < Der deformierte Bug der PAIVI < Der Dienstsitz der BSU in Hamburg im Gebäude des BSH. Im Vordergrund die Landungsbrücken. © Pressestelle BSH 5 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

> das Aufgrundlaufen, den Schiffbruch oder die Beteiligung an einer Kollision, > einen Umweltschaden als Folge einer Beschädigung eines Schiffes > sowie jedes durch den oder im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes verursachte Ereignis, durch das ein Schiff oder ein Mensch in Gefahr gerät oder als dessen Folge ein schwerer Schaden an einem Schiff, einem Bauwerk oder der Umwelt verursacht werden könnte. Innerhalb der Kategorie „Seeunfall“ wird weiter unterschieden in Vorkommnisse, weniger schwere, schwere und sehr schwere Seeunfälle, die unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Ein sehr schwerer Seeunfall liegt immer dann vor, wenn ein Mensch das Leben verliert oder ein Schiff verlustig geht. In diesen Fällen ist die BSU gesetzlich verpflichtet, eine Hauptuntersuchung durchzuführen. In anderen Fällen, namentlich den schweren Seeunfällen – ein Seeunfall mit gravierenden Anschlussfolgen, wie zum Beispiel eine Umweltverschmutzung oder eine Havarie –, muss eine Voruntersuchung eingeleitet werden, nach deren Abschluss es im Ermessen der BSU liegt, ob der Unfall hauptuntersucht wird. Untersuchungen werden mit einem Untersuchungsbericht abgeschlossen, der idealerweise Sicherheitsempfehlungen enthält, in denen Unfallbeteiligten oder auch Behörden Maßnahmen vorgeschlagen werden, wie sich ähnliche Unfälle zukünftig verhindern lassen. Für weitere Informationen besuchen Sie gern die Website der BSU. < Aus der Arbeit der BSU im vergangenen Jahr Beispielhaft für die Arbeit der BSU stellen wir hier einen Fall vor, welchen die BSU im Jahr 2022 in eine Hauptuntersuchung überführt hat. Zu einem sehr schweren Seeunfall kam es am Vormittag des 29. März auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Dort kollidierten auf der Oststrecke in Höhe der Levensauer Hochbrücke das westgehende Frachtschiff PAIVI mit dem ostgehenden Frachtschiff BJOERKOE fast frontal. Die Kollision fand im Bereich der Levensauer Hochbrücken statt. Der Zusammenstoß ereignete sich, da die PAIVI ihren vorgesehenen Kurs plötzlich verließ und auf die ihr entgegenkommende BJOERKOE zudrehte. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen den Fahrzeugen war ein Ausweichmanöver oder eine wirksame Fahrtreduzierung nicht mehr möglich. Bei der Kollision erlitten beide Schiffe erhebliche Schäden. Der Bug der PAIVI wurde völlig deformiert. Durch den unerwarteten und harten Aufprall wurden drei Besatzungsmitglieder so verletzt, dass sie für eine Behandlung der Platzwunden und Prellungen in ein Krankenhaus transportiert werden mussten. Der Rumpf der BJOERKOE wurde ober- und unterhalb der Wasserlinie durchstoßen, wodurch es zu einem Fluten der Vorpiek und des Bugstrahlruderraums kam. Auch auf der BJOERKOE erlitt ein Besatzungsmitglied Prellungen. Die PAIVI schlug durch den Aufprall quer und blockierte damit den NOK in kompletter Breite. Der NOK musste daraufhin für die Bergungsmaßnahmen gesperrt werden. Beide Schiffe wurden nach der Kollision von Schleppern zu ihren durch die Verkehrszentrale vorgegebenen Liegeplätzen in Kiel geschleppt beziehungsweise begleitet. < Zum Schluss ein wenig Statistik aus 2022 Das Jahr 2022 war weder ein besonders unfallträchtiges noch ein besonders unfallarmes Jahr – eher normal. Insgesamt wurden der BSU 651 Unfälle und Vorkommnisse gemeldet, davon betrafen 237 nicht die Zuständigkeit der BSU. Die 414 verbleibenden Fälle verteilen sich örtlich wie folgt (siehe Diagramm links): Der Hamburger Hafen inklusive Elbe sowie der NordOstsee-Kanal und seine Schleusen sind weiterhin die gefahrenträchtigsten Orte für die Berufsschifffahrt. Hier ist das Verkehrsaufkommen am höchsten und aufgrund der räumliche Enge besteht auch weniger Raum zum Navigieren um gegebenenfalls Maschinen- oder Fahrfehler zu korrigieren. Ulf Kaspera, Direktor der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung 6 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Juni 2023

Besuch in Hamburg Ein Tag im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Am 11. Mai 2023 begann der Tag um 9 Uhr mit der Teilnahme an der Personalversammlung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg. Nach dem Präsidenten des BSH konnte Frank Gehlen das Grußwort für den vbob sprechen. Die Beschäftigten freuten sich über den Blick über den Tellerrand seitens des vbob sowie aktuelle Neuigkeiten des vbob auch aus politischen Gesprächen in Berlin. Im unmittelbaren Nachgang zur Personalversammlung begleitete der Fachgruppenvorsitzende Carsten Brügmann Frank Gehlen zum Gespräch mit dem Präsidenten des BSH, Helge Heegewaldt. Dieser trat vor zwei Monaten die Nachfolge der in den Ruhestand getretenen Vorgängerin Karin Kammann-Klippstein an. Die Pläne des Präsidenten zu einer Umorganisation im BSH, die aufgrund einer Überprüfung der Stellen durch das BAV notwendig wird, konnten die Gesprächsteilnehmer diskutieren und die Auswirkungen für die Beschäftigten gemeinsam einordnen. Nach dem Austausch, dessen Wiederholung beide Seiten miteinander vereinbarten, tauschten sich Gehlen und Brügmann über die Erfahrungen aus der Personalversammlung amMorgen und das Gespräch beim Präsidenten aus. Im Anschluss daran stand der Besuch beim Direktor der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Ulf Kaspera, an. Der Direktor begrüßte den Bundesvorsitzenden in der kleinsten Bundesoberbehörde und freute sich über das Interesse des vbob an der Arbeit der BSU. Fachfragen wie zum Beispiel die Arbeitsweise im Bereitschaftsdienst, Homeoffice und Personalentwicklung waren die zentralen Themen, die miteinander diskutiert wurden. Beide Behörden beschäftigt zudem die Planungsvorbereitung einer Sanierung der denkmalgeschützten Liegenschaft aus energetischer und Modernisierungsnotwendigkeit. Die Sanierung wird laut Aussage der BImA am Standort eine Weiternutzung durch das BSH sowie die BSU ermöglichen. Die Phase der Planungsvorbereitung beginnt mit der Frage, wie die künftigen Arbeitsplätze gestaltet werden sollen. Für die Bauphase werden der Auszug und eine übergangsweise Unterbringung an anderer Stelle nötig. Wann mit dem Start der Sanierung gerechnet werden kann, ist noch unbekannt, vermutlich Ende des Jahrzehnts. Den Tag beschließen konnten Frank Gehlen und Carsten Brügmann mit der Mitgliederversammlung im „Haus 5“, einer integrativen Einrichtung in der Nähe des BSH-Dienstsitzes Hamburg. Dorthin waren auch vbob Mitglieder aus dem Dienstsitz Rostock angereist. Der Fachgruppenvorsitzende lud die Mitglieder im Rahmen der Versammlung zu einem Grillbuffet ein. Bundesvorsitzender Frank Gehlen berichtete für die Mitglieder detailliert und ausführlich über die derzeitigen Aktivitäten des vbob. Gegen 19.30 Uhr endete dann das ganztägige Besuchsprogramm und auch Carsten Brügmann und Frank Gehlen verabschiedeten sich voneinander in den Feierabend. Ein ganz herzlicher Dank gilt dem Fachgruppenvorstand unter Leitung von Carsten Brügmann für die Gestaltung des informativen und interessanten Tages am BSH in Hamburg. fg < Carsten Brügmann, Ulf Kaspera, Direktor der BSU und Frank Gehlen © vbob (2) < Helge Heegewaldt, Präsident des BSH, Carsten Brügmann, FG-Vorsitzender im BSH und Frank Gehlen 8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Juni 2023

vbob jugend AG Jugend zu Gast im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fand am 7. und 8. Mai 2023 die nächste Präsenzsitzung der AG Jugend des vbob statt. Nach internen und organisatorischen Tagesordnungspunkten folgte ein Austausch mit dem Vorstand der Fachgruppe des BMWK, Beate Grunewald und Sandra Schmitt. Zu den Themen gehörten dabei die aktuelle Wohnsituation vieler Auszubildenden und Studierenden in Berlin sowie die damit verbundenen möglichen Verbesserungsansätze. Aber auch über das Informationsangebot zu Fort- und Weiterbildungen für junge Beschäftigte in den verschiedenen Geschäftsbereichen wurde gesprochen. Festgestellt wurde, dass es bei der Personalentwicklung Unterschiede in den Behörden gibt. Ein gewerkschaftliches Angebot zu den möglichen Weiterbildungen und Aufstiegschancen könnte hier weiterhelfen. Im Hinblick auf die erfolgreiche Informationsstunde im BMWK wurde diese Idee für die weitere Zukunftsplanung der AG Jugend mit aufgenommen. Über aktuelle Themen der dbb jugend und den zugehörigen Arbeitsgruppen berichtete Toni Nickel, stellvertretender Vorsitzender der dbb jugend. Es wurde ein Resümee zu den Tarifverhandlungen im Hinblick auf die Auszubildenden beziehungsweise Studierenden gezogen sowie über zukünftige Seminarangebote und Aktionen informiert. Weiter hat sich die AG Jugend mit bestickten Fleecejacken ausgestattet. Diese sorgen für ein einheitliches Bild bei den kommenden Sitzungsterminen, Veranstaltungen und Versammlungen. mh < Der neu gewählte FG-Vorstand des THW: Rene Linden, Rainer Schwierczinski, Ehrenvorsitzender des vbob, Thorsten Tavernier, der neu gewählte FG-Vorsitzender Michael Münz, Christoph Behner, Markus Moog und Wolf Vincent Lübcke (von links) © vbob jugend (2) © FG THW 9 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

© Björn Wylezich/stock.adobe.com Kommentierte Pressestimmen Nach den abgeschlossenen Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2023 rücken wieder andere Themen in den Fokus der gewerkschaftlichen Arbeit und auch der Presse. So wird unter anderem über die steigenden Flüchtlingszahlen berichtet. Besonders hervorzuheben ist zudem ein Artikel über die Tagung „dbb dialog digital“ zum Thema Onlinezugangsgesetz. Die steigenden Flüchtlingszahlen belasten die Bundespolizei zunehmend. „Polizeigewerkschaft fordert mehr Kompetenzen angesichts steigender Flüchtlingszahlen“ betitelt der Deutschlandfunk seinen Bericht vom 8. Mai 2023, die Bild am Sonntag schreibt am 7. Mai 2023 von „Fast 20000 illegalen Einreisen in drei Monaten“. Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, habe mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber gefordert. Die derzeit geplanten Änderungen des Polizeigesetzes der Bundespolizei räumen dieser keine Kompetenzen für die Ahndung von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Nötig sei dies, da die Bundesländer weder genügend Personal noch ausreichend Abschiebeplätze hätten, um aufenthaltsbeendende Maßnahme wie Abschiebungen umzusetzen. Nach neuesten Zahlen seien insgesamt 19627 irreguläre Migranten in den ersten drei Monaten des Jahres an der Grenze aufgegriffen worden – 6669 mehr als im Vorjahreszeitraum. „Das Einzige, was derzeit eine tatsächliche Entlastung bringen würde, sind flächendeckende Grenzkontrollen entlang der Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz und Frankreich“, sagt Heiko Teggatz. So fordert er Grenzkontrollen so lange, bis die EU-Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen und für die Sicherheit der europäischen Außengrenzen sorgen. < Tagung zum Onlinezugangsgesetz „Eigene IT-Fachkräfte laut Beamtenbund unerlässlich“ heißt es beim Haufe. Öffentlicher Dienst am 9. Mai 2023. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtete Bund und Länder, bis zum 31. Dezember 2022 sämtliche Leistungen der Verwaltung auch digital anzubieten. Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt. Am 3. Mai 2023 fand die Online-Tagung „dbb dialog digital“ des dbb beamtenbund und tarifunion zum Thema „Dauerbaustelle Digitalisierung der Verwaltung: Wie geht es jetzt nach der ernüchternden OZGBilanz weiter?“ statt. Hierbei vertrat der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, die Ansicht, dass in erster Linie die eigenen IT-Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung aufgebaut und gestärkt werden müssen. Das heißt mehr Ausbildungsplätze und duale Studiengänge für die Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen einerseits sowie eine massive Investition in die Fort- und Weiterbildung der vorhandenen Beschäftigten andererseits. Doch auch die Arbeitsbedingungen an sich müssten verbessert werden. „Das bedeutet ganz konkret: flexible Arbeitszeiten, eine attraktive Bezahlung, eine moderne technische Arbeitsausstattung und eine innovative Verwaltungskultur. Denn zahlreiche Stellen sind zu lange unbesetzt und das vorhandene Personal ist trotz zuletzt erfolgter Aufstockung komplett ausgelastet“, so Silberbach. Thomas Bönig, CIO der badenwürttembergischen Landeshauptstadt Stuttgart, verweist auf die Problematik, dass Online-Zugänge allein noch keine Digitalisierung darstellen. Zwar könnten die Kommunen in einigen Bereichen gut mit Online-Formularen arbeiten, die von Bürgerinnen und Bürgern online ausgefüllt werden. „Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten führen diese aber in der Verwaltung zu Mehrarbeit, weil sie eben nicht automatisiert weiterverarbeitet werden, sondern von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oftmals nachbearbeitet werden müssen.“ Als Grundproblem des OZG definierte Böning: „Das Gesetz digitalisiert das Papier, nicht den Prozess.“ Aus seiner Sicht eine Sackgasse „und es macht keinen Sinn, in einer Sackgasse auch noch Gas zu geben“. Patrick Burghardt, Digitalstaatssekretär, CIO des Landes Hessen und Vorsitzender des IT-Planungsrats, kündigte an, nach dem aus seiner Sicht nicht vollkommen erfolglosen ersten Aufschlag des Onlinezugangsgesetzes beim „OZG 2.0“ mit „großen Schritten weiter vorangehen, etwas wagen“ zu wollen. Nachdem der Zugang zu digitalen Bürgerdiensten mittlerweile gut geregelt sei, gehe es jetzt um die Umsetzung der Anwendungen in den Verwaltungen. Malte Spitz, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), plädierte für eine stärkere Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Den bisherigen föderalen Ansatz „Einer für Alle“, also die Entwicklung von digitalen Lösungen durch ein Bundesland stellvertretend für alle anderen, hält er dabei allerdings für nicht zukunftsfähig. Es brauche eine stärkere Standardisierung bei der Lösungsentwicklung. Als möglichen „Gamechanger“ sieht Spitz den sogenannten Digitalcheck für Gesetze, den der NKR nun entwickeln werde. aj 10 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Juni 2023

Aus den Fachgruppen Gespräch mit Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages Die vbob Fachgruppe Deutscher Bundestag/Bundesrat hat sich gemeinsammit der Deutschen Polizeigewerkschaft zu einem digitalen Austausch mit der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, getroffen. In demGespräch betonte die Präsidentin, dass sie für die Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsverwaltung ansprechbar sein möchte und für moderne Verwaltungsabläufe mit einem Führungsstil auf Augenhöhe eintritt. Hierzu zählt für sie insbesondere eine frühzeitige Kommunikation innerhalb des Hauses bei geplanten Projekten. Auch sollen diese zielgerichtet geplant, erklärt und dann umgesetzt werden. Die Interessenvertreter erklärten, dass sie dies als eine konkrete und pragmatische Herangehensweise ansehen. Der neue Direktor beimDeutschen Bundestag, Dr. Michael Schäfer, setze dazu ebenfalls überzeugende positive Signale. Die Mitarbeiterversammlung vor einigen Wochen sowie die rege Beteiligung aller Kolleginnen und Kollegen bei der Suche nach den durch die Leitung gewünschten Leuchtturmprojekten zeigten das große Interesse an Veränderungen in der Bundestagsverwaltung, so die einhellige Auffassung der Gesprächsteilnehmer. Ebenfalls wurde über die Veränderung bei der Gestaltung der Schichtpläne gesprochen. Auf Initiative des Personalrates konnten sich alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer flächendeckenden Befragung mit Ideen, Wünschen und Vorschlägen zur Schichtplangestaltung einbringen. Dieser nun eingeschlagene Weg ist für alle Beteiligten der richtige und wird auch durch die Gewerkschaften begrüßt, zumal sich auf diesemWege ein gegenseitiger Interessenausgleich für alle finden lässt. Bei der Frage der Entscheidungsbefugnis im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Monatsgespräche sagte Frau Bas ihre Unterstützung zu. Die Fachgruppe bedankt sich bei Frau Bas für das Gespräch und freut sich auf die Fortführung des Dialogs. FG Bundestag Anhörung zum Laufbahnrecht des Bundes Bundesinnenministerium plant Novelle Bundesvorsitzender Frank Gehlen hat am 4. Mai im Bundesministerium des Inneren und für Heimat an einem Gespräch über die denkbaren zukünftigen Verbesserungen des Laufbahnrechts des Bundes teilgenommen. Gehlen bedankte sich für den neuen Ansatz, Änderungsbedarfe bereits im Vorfeld eines Referentenentwurfes mit den Gewerkschaften zu diskutieren. Am Tag zuvor hatten die Personalverantwortlichen der Bundesministerien bereits Gelegenheit zu Vorschlägen gehabt. Die anwesenden Gewerkschaftsvorsitzenden wiesen auf die Mitgliederrückmeldungen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Vorzeiten und von zusätzlichen Qualifizierungen im Bereich Bachelor/Master hin und bekundeten das Interesse der Beschäftigten, dass zusätzliche Qualifizierungen auch zu beruflicher Weiterentwicklung führen sollten. Die Frage der Quereinsteiger sahen alle Teilnehmenden in diesem Zusammenhang eher zurückhaltend. Gehlen betonte, dass das Bestandspersonal nicht durch hausgemachte Personalentwicklungsschranken gegenüber Externen benachteiligt werden darf. Die Erfahrung mit der Diskussion um die Qualifikation „Verwaltungsfachwirte“ zeige, dass hier auch über die Vorgaben interner Art nachzudenken sei. Die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Weiterqualifizierung, für die das BMI zu Recht die Hochschule des Bundes im Blick hat, müssten dazu führen, dass dort nicht Personal eingespart, sondern aufgebaut und Räumlichkeiten für Beschulung und Unterbringung prioritär zu unterstützen seien. Alle Gewerkschaften bestätigten das Erfordernis der Durchlässigkeit der Laufbahnen als starkes Wettbewerbsargument für die Gewinnung und die Bindung gut qualifizierten Personals in der Bundesverwaltung. Dazu gehöre auch die bessere Nutzung der bereits vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten nach der Bundeslaufbahnverordnung durch die einzelnen Dienststellen. fg © vbob 12 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | Juni 2023

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