vbob Magazin 3/2024

< dbb <Meinung – öffentlicher Dienst: Extremismus hat bei uns keinen Platz 13 <Nachrichten – Lehrkräfte: Großes Engagement trotz hoher Belastung 14 <Tarifpolitik – Einkommensrunde TV-H gestartet: Öffentlicher Dienst braucht Einkommensplus 15 <Reportage – Zoll-Warenabfertigung am Flughafen Berlin Brandenburg: Im Angesicht der Braunschlange 16 <Online – Künstliche Intelligenz in der Verwaltung: Die Amtssprachenentwirrungsmaschine 22 <Fachkräfte – Führungsfokus: Führungsrollen im Wandel 26 <Beamte – Bundesdisziplinargesetz: Novelle mit Hindernissen 28 <Innere Sicherheit – Organisierte Kriminalität: Aufrüsten gegen kriminelle Netzwerke 32 <Jugend – Demos gegen rechts: Extremismus konsequent bekämpfen 34 <Interview – Michael Stübgen, Vorsitzender der Innenministerkonferenz: Populisten liefern Parolen statt Antworten 40 <Europa – EU-Bedienstete: Deutschland ist in Brüssel unterrepräsentiert 42 <Personalratswahlen 2024: Fragen, Antworten und Botschaften 4 <Aus den Fachgruppen: vbob im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) 7 <Herzliche Glückwünsche zum Internationalen Frauentag am 8. März 8 <Tarifrecht: Keine Ungleichbehandlung befristet Beschäftigter bei Inflationsausgleichsprämie 9 <Kommentierte Pressestimmen 10 <vbob jugend zur aktuellen Demokratiedebatte: Menschen jeden Alters vereint gegen Extremismus 12 < Inhalt < Impressum Herausgeber des vbob Magazins: Bundesvorstand vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte. Dreizehnmorgenweg 36, 53175 Bonn. Telefon: 0228.9579653. Telefax: 0228.9579654. E-Mail: vbob@ vbob.de. Internet: www.vbob.de. Hauptstadtbüro Berlin. Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. E-Mail: vbob.berlin@dbb.de. Bundesvorsitzender: Frank Gehlen. Redaktion: Anne-Katrin Hoffmann, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.40816900. Telefax: 030.40816930. Titelfoto: © Maris/stock.adobe.com. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Bund der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors – Friedrichstraße 169, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Leitender Redakteur: Jan Brenner (br). Bezugsbedingungen: Das vbob Magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen vbob Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Nichtmitglieder bestellen in Textform beim DBB Verlag. Inlandsbezugspreis: Jahresabonnement 47,70 Euro zzgl. 8,60 Euro Versandkosten, inkl. MwSt.; Mindestlaufzeit 1 Jahr. Einzelheft 5,40 Euro zzgl. 1,85 Euro Versandkosten, inkl. MwSt. Abonnementkündigungen müssen bis zum 1. Dezember in Textform beim DBB Verlag eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Bezug um ein weiteres Kalenderjahr. Verlag: DBB Verlag GmbH. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Layout: Dominik Allartz. Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E-Mail: mediacenter@ dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102.74023-715. Anzeigenverkauf: Andrea Franzen, Telefon: 02102.74023-714. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Preisliste 65 (dbb magazin) und Preisliste 44 (vbob Magazin), gültig ab 1.1.2024. Druckauflage dbb magazin: 552561 (IVW 4/2023). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. ISSN 1437-997X Personalratswahlen 2024 Fragen, Antworten und Botschaften Alle vier Jahre stehen in der Bundesverwaltung die regelmäßigen Wahlen zu den Personalvertretungen an, so auch in diesem Jahr. Ende des vergangenen Jahres hat der Bundesvorstand mit Unterstützung durch unseren vbob Ehrenvorsitzenden Hartwig Schmitt-Königsberg und unser Mitglied des Bundesvorstandes, Claudia Heinrichs, an drei Standorten von Bundesbehörden Wahlvorstandsschulungen als Inhouseschulung durchgeführt. Nunmehr, nachdem die Wahlvorstände in allen Behörden bestimmt wurden und ihre Arbeit aufgenommen haben, Verselbstständigungsbeschlüsse gefasst und damit in den auf mehrere Dienstorte verteilten Behörden klar ist, welche Personalvertretungen gewählt werden müssen, bestimmen weitere Fragen zu den Personalratswahlen an den vbob das aktuelle Tagesgeschäft. < Fragen Insbesondere Fragen zur sogenannten Listenaufstellung als Wahlvorschlag an den Wahlvorstand haben uns erreicht. Wie sind die Listen vbob-intern aufzustellen? Welche Formerfordernisse aus dem BPersVG spielen bei der Aufstellung eine Rolle? Welche Kandidatinnen und Kandidaten kann ich aufstellen und welche nicht? Welche Fristen sind zu beachten? Welches Kennwort darf genutzt werden? Ist eine Liste rechtmäßig aufgestellt worden? Spielen statusrechtliche Fragen bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten eine Rolle? 4 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | März 2024

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