vbob Magazin 4/2024

© Björn Wylezich/stock.adobe.com Kommentierte Pressestimmen Die Reform der Beamtenbesoldung kommt seit über einem Jahr nicht voran. Seit 14 Monaten wird der Referentenentwurf zur Reform des Bundesbesoldungsgesetzes innerhalb der Regierung beraten. Nun wurde das Vorhaben vom Finanzministerium gestoppt. Da stellt sich erneut die Frage: Lohnt es sich noch, Beamter/Beamtin zu werden? Die Quirin-Bank beschäftigte sich mit dieser Thematik und erstellte dazu eine Modellrechnung. < Das Finanzministerium stoppt den Gesetzentwurf – Beamtenbund droht mit Klage Die Bundesregierung ist sich uneins über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Beamtenbesoldung. Mitglieder des Bundestagsinnenausschusses bestätigten der FAZ, dass der Referentenentwurf des SPDgeführten Bundesinnenministeriums zur Neufassung des Besoldungsgesetzes regierungsintern nicht weiterverfolgt werde. Er war bereits im Januar 2023 vorgelegt worden und sieht vor, die Bezüge des einfachen und mittleren Dienstes teilweise anzuheben und einen Wohnortszuschlag einzuführen. Nach Angaben der Abgeordneten wurde das Vorhaben nun durch das FDPgeführte Finanzministerium gestoppt. Nach Angaben von Marcel Emmerich, Berichterstatter Innenausschuss der Grünen und des SPD-Berichterstatters im Innenausschuss für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, Ingo Schäfer, hat das Bundesfinanzministerium Vorbehalte aufgrund der Haushaltslage. Im Referentenentwurf sind jährliche Mehrbelastungen von mehr als 260 Millionen Euro für den Bundeshaushalt veranschlagt. Mittlerweile könnte noch mehr Geld notwendig sein, während gleichzeitig weniger davon zur Verfügung steht. Das Bundesfinanzministerium selbst möchte den aktuellen Sachstand nicht öffentlich kommentieren. Auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle, der im Januar auf der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) noch für eine Besoldungsreform geworben hatte, ist dazu nicht bereit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 4. Mai 2020 in zwei Beschlüssen die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin und Nordrhein-Westfalen als zu niedrig beanstandet. Die Entscheidungen betrafen zwar unmittelbar nur die Landesgesetzgeber, haben aber Auswirkung auf die Beamtenbesoldung in ganz Deutschland. Der Grundgesetzartikel, der das Prinzip einer amtsangemessenen Alimentation festschreibt, gilt für alle Beamte. Die Karlsruher Richter interpretieren ihn so, dass die Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss. Da zwischen den Besoldungsgruppen ebenfalls Abstände zu wahren sind, beeinflussen die Gerichtsentscheidungen auch Mindestwerte für Beamte, die deutlich mehr Geld verdienen. Die Bundesländer haben unterschiedliche Wege gewählt und in den vergangenen Jahren ausnahmslos ihre Gesetze angepasst. Auf Bundesebene hatte es bereits 2021 einen ersten Anlauf zur Reform gegeben. Zu einem Beschluss des Bundestages kam es damals wegen des Ablaufs der Wahlperiode nicht mehr. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte der FAZ, er habe am 26. Februar durch ein Telefonat mit Innenstaatssekretär Bernd Krösser davon erfahren, dass die Besol8 vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte > vbob Magazin | April 2024

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